Drucksache 16/1979 14. 01. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Februar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Lernmittelausleihe Die Kleine Anfrage 1292 vom 13. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch waren in den Schuljahren 2010/2011 sowie 2011/2012 bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Lernmittel- ausleihe jeweils die durchschnittlichen Kosten für Schulbücher im Bereich der Grundschulen sowie der Sekundarstufe I? 2. Wie hoch waren in den Schuljahren 2010/2011 sowie 2011/2012 jeweils die durchschnittlichen Leihgebühren für Schulbücher bei der entgeltlichen Lernmittelausleihe im Bereich der Grundschulen sowie der Sekundarstufe II? 3. Wie hoch waren in den Schuljahren 2010/2011 sowie 2011/2012 jeweils insgesamt bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern der entgeltlichen Lernmittelausleihe die durchschnittlichen Kosten für Schulbücher? 4. Wie hoch waren in den Schuljahren 2010/2011 sowie 2011/2012 jeweils insgesamt die durchschnittlichen Leihgebühren für Schul- bücher bei der entgeltlichen Lernmittelausleihe? 5. In welchem finanziellen Umfang wurden in den Schuljahren 2010/2011 sowie 2011/2012 von der Landesregierung Schulbücher für die entgeltliche Lernmittelausleihe angeschafft – die jeweilige Gesamtsumme dabei mit und ohne zwölfprozentigen Rabatt angeben? 6. Welche Kosten sind in den Schuljahren 2010/2011 sowie 2011/2012 insgesamt jeweils für die Verwaltungspauschale für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der entgeltlichen Lernmittelausleihe sowie für die Ausstattungspauschale angefallen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz wurde in einem mehrstufigen Verfahren eingeführt und ersetzte schrittweise die Lernmittelfreiheit in Form von Lernmittelgutscheinen. Mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 hatten die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I erstmals die Möglichkeit zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe. Im Schuljahr 2011/2012 wurde das System auf die Schülerinnen und Schüler der höheren Jahrgangsstufen der Gymnasien, der Integrierten Gesamtschulen, der Kollegs, der beruflichen Gymnasien, der Fachoberschulen, der Berufsfachschulen I und II, der dreijährigen Berufsfachschulen, der höheren Berufsfachschulen und der Berufsoberschulen I und II ausgeweitet. Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 wurden auch die Grundschulen einbezogen. In der Einführungsphase der Schulbuchausleihe wurde berücksichtigt, dass es zahlreiche mehrjährig verwendete Lernmittel im Besitz der Schülerinnen und Schüler gibt, die weiterhin im Unterricht eingesetzt werden. Diese Lernmittel sind nicht Teil des Ausleihpakets und verursachen somit weder für das Land Kosten in der Anschaffung noch für Eltern im Rahmen einer Leihgebühr. Dieser Sachverhalt ist bei der Entwicklung der durchschnittlichen Anschaffungskosten für Lernmittel und der Leihgebühren zu beachten . Der Anteil der im Unterricht eingesetzten Lernmittel, die sich bereits vor Einführung der Schulbuchausleihe im Besitz der Drucksache 16/1979 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Schülerinnen und Schüler befanden, nimmt von Jahr zu Jahr ab. Diese Lernmittel müssen jedoch für die nachfolgenden Jahrgänge im Rahmen der Schulbuchausleihe angeschafft werden und sind dann Teil des Ausleihpakets. Sie verursachen somit Anschaffungskosten und werden bei der Berechnung des Leihentgelts berücksichtigt. Der Anstieg der durchschnittlichen Kosten und des durchschnittlichen Leihentgelts in den Einführungsjahren der Schulbuchausleihe ist vor diesem Hintergrund zu betrachten. Insgesamt werden Familien durch die Teilnahme an der Schulbuchausleihe bei der Beschaffung von Lernmitteln dauerhaft finanziell entlastet. Im Schuljahr 2012/2013 beteiligen sich ca. 52 % der Schülerinnen und Schüler an der Schulbuchausleihe. Zu den Fragen 1 bis 4: Die durchschnittlichen Kosten für Schulbücher im Schuljahr 2010/2011 betrugen ca. 130 Euro pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer an der entgeltlichen und unentgeltlichen Ausleihe. Im Schuljahr 2011/2012 lagen die Kosten bei ca. 80 Euro. Die durchschnittlichen Kosten für Schulbücher betrugen pro Teilnehmerin und Teilnehmer der entgeltlichen Schulbuchausleihe im Schuljahr 2010/2011 ca. 115 Euro und im Schuljahr 2011/2012 ca. 66 Euro. Maßgeblich für die Differenz ist, dass im zweiten Jahr der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz keine neuen Anschaffungskosten für diejenigen Schulbücher entstanden sind, die wiederholt ausgeliehen werden konnten. Die durchschnittliche Leihgebühr betrug im Schuljahr 2010/2011, in dem ausschließlich die Sekundarstufe I in die Schulbuchausleihe einbezogen war, ca. 35 Euro. Die durchschnittliche Leihgebühr im Schuljahr 2011/2012 betrug insgesamt ca. 42 Euro und ca. 36 Euro für den Bereich der Sekundarstufe II. Zu Frage 5: Gemäß § 7 Abs. 3 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln bestellt die Schule die notwendigen Lernmittel im Einvernehmen mit dem Schulträger. Hierbei gewährt der Buchhandel unter den im Buchpreisbindungsgesetz konkretisierten Bedingungen bei Sammelbestellungen einen Rabatt von 12 % auf den jeweiligen Ladenpreis eines Lernmittels. Dieser Rabatt kann jedoch nach Schuljahresbeginn, z. B. bei Nachbestellungen für Schülerinnen und Schüler, die nach Schuljahresbeginn die Schule oder Kurse wechselten, nur noch unter besonderen Umständen gewährt werden. Im Schuljahr 2010/2011 betrugen die Ausgaben für die Beschaffung von Schulbüchern für die Schulbuchausleihe ca. 9,1 Mio. Euro. Der Ladenpreis dieser Bücher betrug ca. 10,3 Mio. Euro. Im Schuljahr 2011/2012 betrugen die Ausgaben für die Beschaffung von Schulbüchern für die Schulbuchausleihe ca. 6,5 Mio. Euro. Der Ladenpreis dieser Bücher betrug ca. 7,2 Mio. Euro. Zu Frage 6: Das Land Rheinland-Pfalz hat mit den kommunalen Spitzenverbänden am 30. November 2009 eine Konnexitätsvereinbarung geschlossen, in der die Kompensation des durch die Schulbuchausleihe auf Seiten der Schulträger entstehenden Mehraufwands festgelegt wird. Als verlässliche Finanzierung für die ersten drei Jahre des Systems wurde eine Verwaltungskostenpauschale je teilnehmender Schülerin und teilnehmendem Schüler vereinbart. Diese beträgt 9,00 Euro im Einführungsschuljahr und 7,50 Euro je teilnehmender Schülerin oder teilnehmendem Schüler in den beiden folgenden Schuljahren und gilt jeweils für alle vorgesehenen Einführungsstufen des Ausleihsystems. Zur Finanzierung der beim Schulträger für die Abwicklung der Ausleihe erforderlichen Hardware stellt das Land den Schulträgern – gemäß der o. g. Konnexitätsvereinbarung – für jede Schule einmalig einen Betrag von bis zu 1 500 Euro zur Verfügung. Im Schuljahr 2010/2011 betrug die pauschale Verwaltungskostenerstattung für die an der entgeltlichen Ausleihe teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ca. 720 000 Euro. Im Schuljahr 2011/2012 betrug die Erstattung ca. 750 000 Euro. Im Schuljahr 2010/2011 betrugen die erstattungsfähigen Kosten für die Ausstattung der Schulträger mit der entsprechenden Hardware ca. 700 000 Euro, im Schuljahr 2011/2012 waren es ca. 100 000 Euro. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz überprüft zurzeit, ob die Höhe der pauschalen Verwaltungskostenerstattung angemessen ist. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird nach Auskunft des Rechnungshofes voraussichtlich im Herbst des Jahres 2013 vorliegen. Doris Ahnen Staatsministerin