Drucksache 16/1980 15. 01. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Andreas Hartenfels und Dietmar Johnen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Uran aus Phosphatdünger in Grund-, Trink- und Oberflächengewässern Die Kleine Anfrage 1293 vom 14. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: In den Medienberichten wurde auf den Zusammenhang zwischen Phosphatdüngung und erhöhten Urangehalten im Grundwasser hingewiesen, die mancherorts, v. a. in Norddeutschland, zu erhöhten Urangehalten im Grundwasser bzw. im Trinkwasser geführt haben. Phosphatdünger wird meist aus aufbereitetem Rohphosphat hergestellt, das bergmännisch abgebaut wird. Wie bei allen natürlichen Gesteinen kommt auch Rohphosphat in der Natur nicht rein, sondern zusammen mit anderen Mineralien, insbesondere auch Schwermetallen vor wie z. B. Uran und Cadmium, Quecksilber, Blei, Kobalt und Arsen. In der Regel werden diese nur in sehr geringen Mengen von den Pflanzen über die Düngung aufgenommen. Die Belastung der Nahrungskette über den Pfad Boden/Pflanze wird daher allgemein als unkritisch bewertet. Ein wesentlich größeres Problem ist, dass die Schwermetalle nach der „Veredelung“ des Düngemittels besser wasserlöslich werden. Neben einer Verlagerung mit dem Boden besteht insbesondere auch die Gefahr der Verlagerung im Boden, letztlich bis hin in das Grundwasser. Diese Ausbreitungswege treffen in unterschiedlicher Intensität neben Uran auch für Cadmium, Quecksilber, Blei, Kobalt und Arsen zu. Dazu fragen wir die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung Probleme mit Schwermetallbelastungen des Grundwassers, die mutmaßlich auf landwirtschaftliche Düngemittel zurückzuführen sind, für Rheinland-Pfalz bekannt (falls ja, bitte um Schilderung der Fälle)? 2. Gab es in der Vergangenheit Überschreitungen des Uran-Grenzwertes von 10 Mikrogramm pro Liter bzw. des Schwellen- wertes für die Zubereitung von Säuglingsnahrung von 2 Mikrogramm pro Liter im für die Trinkwassergewinnung genutzten Grundwasser? 3. Gab es in der Vergangenheit Überschreitungen der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung bei anderen Schwermetallen? 4. Wie wurden die Probleme aus Frage 2 und 3 gelöst (durch Filter, durch Mischen mit weniger belastetem Wasser, Information der Bevölkerung, Stilllegung einzelner Brunnen)? 5. Gibt es eine Strategie der Landesregierung, um zukünftige Kontaminationen der Grund- und Oberflächengewässer mit Uran unter anderem Schwermetallen aus Düngemitteln zu verhindern? 6. Gibt es Bestrebungen der Landesregierung, auf Bundes- oder EU-Ebene Grenzwerte für Uran-, Cadmium-, Quecksilber-, Blei-, Kobalt- und Arsengehalte in Düngemittel bzw. entsprechende Bodengrenzwerte festzusetzen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zu Problemen mit Schwermetallbelastungen des Grundwassers in Rheinland-Pfalz, die auf landwirtschaftliche Düngemittel zurückzuführen sind, liegen der Landesregierung bislang keine Erkenntnisse vor. Für die unter den Fragen 2 und 3 beschriebenen Überschreitungen sind geogene Ursachen anzunehmen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Februar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1980 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Es liegen derzeit 1 021 Untersuchungen auf Uran an 673 Brunnen und Quellen vor, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden. In 3 % der Fälle wird der Trinkwassergrenzwert von Uran (10 µg/l) im Rohwasser mit Werten bis zu 35 µg/l überschritten . Erhöhte Uranwerte im Rohwasser finden sich vereinzelt in Regionen, in denen dies geogen auch zu erwarten ist, im Wesentlichen im Saar-Nahe-Bergland. Der von der Getränkeindustrie selbstverpflichtete und im Sinne der Trinkwasserverordnung nicht relevante Uran-Grenzwert für abgepacktes, „säuglingsgeeignetes“ Wasser (2 µg/l) wird in 12,6 % der Fälle im Rohwasser überschritten . Zu Frage 3: Die vorliegenden Rohwasseranalysen der für die Trinkwassergewinnung genutzten Brunnen und Quellen zeigen für Eisen und Mangan regional und geogen bedingt recht häufig Überschreitungen des Trinkwassergrenzwertes (0,2 bzw. 0,05 mg/l). Eisen und Mangan besitzen unter anoxischen Verhältnissen im Aquifer eine erhöhte Wasserlöslichkeit. Sehr vereinzelt und ebenfalls geogen bedingt treten Grenzwertüberschreitungen für Arsen auf. Alle weiteren mit Trinkwassergrenzwerten versehenen Schwermetalle zeigen kaum oder keine Überschreitungen des Grenzwertes. Häufig liegen höhere Werte bei Folgeuntersuchungen auch wieder unterhalb des Grenzwertes. Zu Frage 4: Die meisten Schwermetalle, insbesondere Eisen und Mangan, werden bei der Trinkwasseraufbereitung durch Belüftung (Oxidation ) und Filtration aus dem Rohwasser entfernt. Daneben erfolgt auch in vielen Fällen eine Wassermischung (Verschneidung). Speziell beim Uran kommen auch Ionenaustauschverfahren zum Einsatz. Zu den Fragen 5 und 6: Die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung beinhaltet Vorsorgewerte für die genannten Metalle Cadmium, Blei und Quecksilber . Gemäß § 17 Bundes-Boden schutzgesetz wird die Vorsorgepflicht nach § 7 dieses Gesetzes durch die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft erfüllt. Allerdings findet das Bundes-Bodenschutz gesetz nur dann Anwendung, soweit Vorschriften des Düngemittelrechts Einwirkungen auf den Boden nicht regeln. Für Arsen, Cadmium, Blei und Quecksilber existieren in der nationalen Düngemittelverordnung sowohl Kennzeichnungs- als auch Grenzwerte. Darüber hinaus dürfen Düngemittel auch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der EU-Verordnung Nr. 2003/2003 erfüllen. Hier existieren keinerlei Grenzwerte für Schwermetalle, ebenso wenig wie in vielen Düngemittelverordnungen anderer EU-Mitgliedstaaten. Seit etwa drei Jahren wird auf europäischer Ebene über eine Novelle der EU-Dünge mittelverordnung diskutiert, die auch Grenzwerte für Schadstoffe beinhalten soll. Nach Rückfrage beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen, sodass derzeit keine Prognose über das Inkrafttreten einer neuen Verordnung abgegeben werden kann. Die Landesregierung unterstützt die Initiative auf europäischer Ebene, Grenzwerte für Schadstoffe im Rahmen der Novellierung der Düngemittelverordnung festzulegen. Hierbei müssen aus Sicht der Landesregierung auch die problematischen Schwermetalle Uran und Cadmium mit berücksichtigt werden. Auf nationaler Ebene unterstützt die Landesregierung die Empfehlungen des Umweltbundesamtes, Urangehalte in Phosphatdüngern zu kennzeichnen und bestehende Wissenslücken durch Forschungsvorhaben zu schließen. Ulrike Höfken Staatsministerin