Drucksache 16/1985 17. 01. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Februar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ruth Ratter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Straßensituation im Kreis Bad Dürkheim Die Kleine Anfrage 1297 vom 19. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Zustand befinden sich die Landesstraßen im Kreis Bad Dürkheim? 2. Wie bewertet die Landesregierung diesen Zustand im Vergleich zu anderen Kreisen? 3. An welchen Landesstraßen wurden 2012 Sanierungen vorgenommen, wo wurde ggf. neu gebaut? 4. Welchen Sanierungs- bzw. Neubaubedarf sieht die Landesregierung allgemein für die Landesstraßen innerhalb des Kreises Bad Dürkheim für die kommenden drei Jahre und in welchem Umfang ist dies bereits in dem Landeshaushalt2012/2013 abgebildet? 5. Wie bewertet die Landesregierung konkret den Zustand der L 516 nördlich der Gemarkung von Neustadt an der Weinstraße? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, auf dieser L 516 im Ortskern von Deidesheim (Ecke Kaisergarten im Norden, Ecke Königsgarten im Süden) eine Verkehrsberuhigung (Tempo 30) einzurichten, um dadurch neben einer Anwohnerentlastung (Straßenlärm, Emissionen und Unfallgefahr) auch den hohen touristischen Ansprüchen der Stadt Deidesheim Rechnung zu tragen, wobei Transitverkehr problemlos auf die neu sanierte B 271 ausweichen kann? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Das Landesstraßennetz im Landkreis Bad Dürkheim hat eine Gesamtlänge von insge samt rund 221 km. Es befindet sich insgesamt in einem verkehrssicheren Zustand. Weil im Verlauf der Landesstraßen die Fahrbahnen in der Regel in kurzen Abständen unterschiedliche Zustände aufweisen, sind Aussagen, welche Landesstraßen sanierungsbedürftig sind bzw. in welchem Zustand sie sich befinden, nicht pauschal, sondern allenfalls für Teilabschnitte der einzelnen Landesstraßen möglich. Der Zustand der Landesstraßen wird in fünfjährigem Turnus landesweit messtech nisch erfasst. Aktuelle Angaben zum Sanierungsbedarf im Landesstraßennetz des Landkreises Bad Dürkheim werden erst nach der Auswertung der im Jahr 2012 turnusmäßig durchgeführten Messungen möglich sein. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten. Drucksache 16/1985 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Im Jahr 2012 wurden insbesondere folgende Landesstraßenbauvorhaben im Landkreis Bad Dürkheim durchgeführt: – L 516, Ausbau OD Wachenheim – L 514, Böschungssicherung und Fahrbahnsanierung bei Helmbach – L 517, Verbesserung der Oberflächenentwässerung zwischen Leistadt und Weisenheim am Berg – L 395, Sanierung des Radwegs bei Ebertsheim – L 530, Bau eines Rad- und Gehwegs zwischen Geinsheim (Friedhof) und Fronmühle – L 530, Fahrbahnsanierung im Bereich der Anschlussstelle Haßloch – L 453 zwischen OD Tiefenthal und B 47 bei Hettenleidelheim. Darüber hinaus erfolgten verschiedene Maßnahmen kleineren Umfangs, beispielsweise im Rahmen des Programms zur Beseitigung von Winterschäden. Zu Frage 4: Auf der Grundlage des Landesstraßenbauprogramms 2012/2013 und unter Berücksichtigung des kurzfristig entstandenen Handlungsbedarfs sind bisher folgende Vorhaben für einen Baubeginn in den Jahren 2013 ff. vorgesehen: – L 448, Bauwerk 641 14561 0 – Rodenbachbrücke – L 453, OD Tiefenthal – L 454, OD Laumersheim – L 499, Schwarzbach – Speyerbrunn zw. K 041 und K 040 – L 526, OD Erpolzheim incl. Bau Fahrbahnteiler (Gemeinschaftsmaßnahme mit VG-Werken Freinsheim). Welche Vorhaben darüber hinaus in Landesstraßenbauprogramme nach dem Jahr 2013 eingestellt werden sollen, wird auf der Grundlage der Ergebnisse der neuen Straßenzustandserfassung und des Verfahrens zu Bewertung der Dringlichkeit anstehender Bauprojekte im Rahmen der Aufstellung künftiger Haushaltspläne des Landes zu entscheiden sein. Zu Frage 5: Die Landesstraße 516 befindet sich in dem angesprochenen Bereich in einem grundsätzlich verkehrssicheren Zustand. Im Teilabschnitt zwischen Neustadt-Mußbach und der Gemarkungsgrenze zu Deidesheim lösen sich allerdings in früheren Jahren aufgebrachte Dünnschichtbeläge ab. Die Schäden wurden bisher durch laufende Instandhaltungsmaßnahmen der zuständigen Straßenmeisterei behandelt. Ob im Jahr 2013 weitergehende Maßnahmen erfolgen müssen, wird nach Abschluss der Winterperiode zu entscheiden sein. Zu Frage 6: Für die Anordnung innerörtlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen bilden die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie die entsprechende Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) den normativen Rahmen. Es handelt sich dabei um Bundesrecht; die Länder sind daran gebunden. Die Landesregierung hat sich allerdings – vor allem zur Verbesserung der Verkehrssicherheit – dahingehend auch im Koalitionsvertrag positioniert, dass bereits heute die straßenverkehrsrechtlichen Spielräume zur Einrichtung von Streckenbereichen im Zuge einer Ortsdurchfahrt mit Tempo 30 genutzt werden sollen. Entsprechende Rundschreiben liegen den zuständigen Behörden vor. Sofern die Rahmenbedingungen eingehalten sind und beispielsweise bauliche, verkehrliche oder lärmtechnische Defizite bzw. Grenzwertüberschreitungen in der jeweiligen Ortsdurchfahrt vorliegen, kann von den Verkehrsbehörden eine Geschwindigkeitsbeschränkung, wie beispielsweise Tempo 30, angeordnet werden. Über 700 solcher Regelungen im Zuge klassifizierter Straßen in Rheinland-Pfalz (ohne die Städte) zeigen, dass dies tatsächlich umgesetzt wird. Auch in der Ortsdurchfahrt von Deidesheim besteht bereits ein solcher Streckenabschnitt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Landesregierung keine unmittelbare Entscheidung herbeiführen kann, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen und zu entfernen sind. Dies obliegt der jeweils örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Im vorliegenden Fall ist dies die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim. Sie hat dabei auf der Grundlage der StVO die Straßenbaubehörde (hier: regionaler Landesbetrieb Mobilität Speyer) sowie die örtlich zuständige Polizeidienststelle anzuhören. Roger Lewentz Staatsminister