Drucksache 16/1995 21. 01. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Verwertung der Liegenschaft der Bereitschaftspolizei Schifferstadt Die Kleine Anfrage 1305 vom 28. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung unter Bezugnahme auf meine Kleinen Anfragen 999 und 1203 (Drucksachen 16/1516 und 16/1846): 1. Liegt das in der Antwort auf meine Kleine Anfrage 1203 für „voraussichtlich Ende 2012“ angekündigte Verkehrswertgutachten nunmehr vor? 2. Was ist der Inhalt des Gutachtens, insbesondere wie hoch ist der festgestellte Verkehrswert? 3. Wie beurteilt der LBB die Marktgängigkeit der Immobilie (diese Frage war bereits in der Anfrage 1203 gestellt, wurde aber nicht beantwortet)? 4. Gibt es zu dem der Projektentwicklungsgesellschaft Rheinland-Pfalz erteilten Auftrag zur „Projektmoderation“ bei der Vermarktung der Immobilie eine vertragliche Vereinbarung und ein konkretes Leistungsverzeichnis, wenn ja, was ist deren Inhalt? 5. Über welches Know-how verfügt die PER, welches der LBB nicht hat, um die Immobilie zu vermarkten? 6. Welches Entgelt erhält die PER für ihre Leistungen? 7. Welche früheren Verwertungen von aufgegebenen Polizeiliegenschaften hat die PER gesteuert bzw. begleitet? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Verkehrswertgutachten liegt seit dem 14. Dezember 2012 vor. Zu Frage 2: Der Inhalt des Gutachtens ist die Herleitung des aktuellen Verkehrswertes nach der Immobilienwertermittlungsverordnung. Der ermittelte Verkehrswert der Gesamtliegenschaft beträgt 2,2 Mio. €. Zu Frage 3: Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) beurteilt die Marktgängig keit der bestehenden Immobilie und deren Aufbauten als schwierig. Aufgrund der pros perierenden Lage im Rhein-Neckar-Raum und der Situationsgebundenheit der unmit telbar angrenzenden baulichen Nutzung geht der Landesbetrieb LBB davon aus, dass die Liegenschaft zum Beispiel im Rahmen einer kleinparzelligen Wohnbebauung am Markt positioniert werden kann. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Februar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1995 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Es gibt eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Landesbetrieb LBB und der PER GmbH zum Prozess einer Projektmoderation und -entwicklung. Die Aufgaben der PER werden noch im Einzelnen festgelegt. Zu Frage 5: Die PER verfügt über ein spezielles Know-how in der Moderation von Projekten, das heißt in der Zusammenführung der unterschiedlichen Interessen aller am Projekt Be teiligten, um zu einem tragfähigen Konzept zu gelangen. Zu Frage 6: Die Abrechnung erfolgt nach entstandenem Aufwand. Zu Frage 7: Frühere Verwertungen von Polizeiliegenschaften sind hier nicht bekannt. Dr. Carsten Kühl Staatsminister