Drucksache 16/1996 21. 01. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Haushaltskennzahlen des Landes Die Kleine Anfrage 1304 vom 21. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Der Stabilitätsrat überwacht gemäß Artikel 109 a GG (Schuldenbremse) sowie gemäß Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG regelmäßig die Haushalte des Bundes und der Länder. Er stellt fest, ob beim Bund oder in den Ländern eine Haushaltsnotlage droht. Um eine Haushaltsnotlage zu identifizieren, untersucht der Stabilitätsrat alle Haushalte anhand von vier verschiedenen Indikatoren. Diese vier Kennziffern sind der Finanzierungssaldo, die Kreditfinanzierungsquote, die Zins-Steuer-Quote und der Schuldenstand. Einmal im Jahr werden die Ergebnisse der Überwachung beziehungsweise die Veränderungen der einzelnen Kennziffern für jedes Land veröffentlicht . Ergänzend dazu gilt der Primärsaldo als relevante Kennzahl für die Beurteilung der Haushaltsentwicklung. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: (Bitte Zahlen des Haushaltsvollzugs verwenden, soweit vorhanden. Sonst vorläufige IST-Zahlen. Bitte jährlich darstellen.) 1. Wie hat sich der Finanzierungssaldo in Rheinland-Pfalz seit 2001 entwickelt? 2. Wie hat sich die Kreditfinanzierungsquote in Rheinland-Pfalz seit 2001 entwickelt? 3. Wie hat sich die Zins-Steuer-Quote in Rheinland-Pfalz seit 2001 entwickelt? 4. Wie hat sich der Schuldenstand (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) in Rheinland-Pfalz seit 2001 entwickelt? 5. Wie hat sich der Primärsaldo in Rheinland-Pfalz seit 2001 entwickelt? 6. Besteht nach Auffassung der Landesregierung in Rheinland-Pfalz eine drohende Haushaltsnotlage? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 4.: Die Haushaltskennzahlen Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Zins-Steuer-Quote und Schuldenstand in Rheinland-Pfalz beginnend mit dem Jahr 2001 bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen. Das vorläufige Ist-Ergebnis 2012 liegt voraussichtlich erst Ende Januar 2013 vor und konnte daher nicht in die Antwort einbezogen werden. Beim Schuldenstand war explizit die Abgrenzung des Stabilitätsrates gewünscht. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Stabilitätsrat zum Zwecke einer vergleichbaren Haushaltsbeurteilung auch bei der Definition der übrigen Kennziffern besondere Festlegungen getroffen hat (siehe Anlage 2). Beispielhaft sei die Regelung genannt, dass der Pensionsfonds in seinen Einnahmen und Ausgaben mit dem Kernhaushalt saldiert wird. Daher sind die Kennzahlen in der Abgrenzung des Stabilitätsrates beginnend mit dem Jahr 2008 (erstes Berichtsjahr im ersten Stabilitätsbericht des Landes Rheinland-Pfalz) als ergänzende Informationen der Anlage 3 beigefügt. Bei der Interpretation des Kennziffernbündels ist zu beachten, dass der Schuldenstand und die Zins-Steuer-Quote eher vergangenheitsorientierte Kennziffern darstellen, in denen sich frühere Defizite widerspiegeln. Währenddessen geben der Finanzierungssaldo und die Kreditfinanzierungsquote Hinweise auf die aktuelle Haushaltslage. Entsprechend spiegeln diese beiden Kennziffern deutlich die Folgen des weltweiten Konjunktureinbruchs der Jahre 2001 und 2002 sowie der Finanz- und Wirtschaftskrise der Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Februar 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1996 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Jahre 2008 und 2009 wider. Der Anstieg beider Kennziffern in 2011 ist darauf zurückzuführen, dass 254 Millionen Euro der Steuermehreinnahmen zur Aufstockung des Sondervermögens „Wissen schafft Zukunft“ verwendet wurden. Mit dem Sondervermögen wird die Studienplatzfinanzierung der bis 2020 zu erwartenden großen Studierendenjahrgänge sichergestellt. Weitere 92 Millionen Euro dienten der Abfinanzierung des Konjunkturpakets II, wobei es sich bei rund zwei Dritteln der Mittel um die Vorfinanzierung des kommunalen Eigenanteils handelt. Diese Darlehen fließen in den Jahren 2012 bis 2015 wieder an das Land zurück. Mit der Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat sowie der Umsetzung der nationalen Schuldenregel und des europäischen Fiskalvertrages ist der strukturelle Finanzierungssaldo, d. h. der um konjunkturelle Effekte und um finanzielle Transaktionen bereinigte Saldo, in den Fokus der Haushaltsbeobachtung gerückt. Im Vergleich zum Finanzierungssaldo ermöglicht diese Kennziffer eine fundiertere Einschätzung der Haushaltslage, da vor allem die konjunkturell bedingten Schwankungen der Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushaltes ausgeblendet werden. Bisher wird im Rahmen des Stabilitätsrates jedoch noch keine explizite Konjunkturbereinigung vorgenommen, da noch nicht in jedem Land eine Entscheidung über ein Konjunkturbereinigungsverfahren getroffen wurde. Nach Etablierung entsprechender Mechanismen in den einzelnen Gebietskörperschaften ist dies jedoch vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird eine implizite Konjunkturbereinigung durch Ländervergleich vorgenommen. Zu 5.: Der Primärsaldo zeichnet sich dadurch aus, dass der Finanzierungssaldo um die Zinsausgaben der jeweiligen Gebietskörperschaft bereinigt wird. Damit werden die vergangenheitsbezogenen Lasten als Folge vorangegangener Kreditfinanzierungen ausgeklammert. Die konjunkturell bedingten Schwankungen der Kennziffernwerte bleiben jedoch bestehen. Die Ergebnisse ab dem Jahr 2001 können der Anlage 4 entnommen werden. Zu 6.: Der Stabilitätsrat wurde mit der Aufgabe betraut, regelmäßig die Haushalte des Bundes und der Länder zu überwachen, um frühzeitig drohende Haushaltsnotlagen zu erkennen. Die Grundlage für die Haushaltsüberwachung bilden die sogenannten Stabilitätsberichte , welche dem Stabilitätsrat jährlich vom Bund und jedem Land vorzulegen sind. Seit der Einrichtung des Stabilitätsrates im Jahr 2010 wurden drei Stabilitätsberichte erstellt. Der Stabilitätsrat kam in jedem Jahr zu dem Ergebnis, dass für Rheinland-Pfalz sowohl bei Betrachtung der Kennziffern als auch der Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen keine Haushaltsnotlage droht. Diese Ergebnisse decken sich mit der Einschätzung der Landesregierung, dass in Rheinland -Pfalz zum jetzigen Zeitpunkt weder eine Haushaltsnotlage besteht, noch mittelfristig droht. Vielmehr besteht das Ziel der Landesregierung darin, das strukturelle Defizit bis 2020 schrittweise abzubauen und damit die Schuldenbremse – ohne Erhalt von Konsolidierungshilfen – erfolgreich umzusetzen. Dazu haben wir eine umfangreiche Konsolidierungsplanung erarbeitet, die im Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2011 bis 2016 ausführlich dargestellt ist. Dr. Carsten Kühl Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1996 3 Drucksache 16/1996 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1996 5 Drucksache 16/1996 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1996 7