Drucksache 16/20 08. 06. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Alexander Licht und Horst Gies (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Erneuter Schaden des Ring°Racer am Nürburgring Die Kleine Anfrage 5 vom 19. Mai 2011 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Ursachen haben zu dem erneuten Schaden am Ring°Racer auf dem Nürburgring geführt? 2. Welchen technischen Umfang und welche finanzielle Höhe hat der entstandene Schaden? 3. Welche Prüfungen, Beurteilungen und Feststellungen des TÜV liegen für die Betriebsfähigkeit des Ring°Racer bereits vor und welche Prüfungen sind noch durchzuführen? 4. In welchem Zusammenhang steht der aktuelle Schadensfall zu den bisherigen technischen Problemen des Ring°Racer, die des- sen Inbetriebnahme bis heute verhindert haben? 5. Bis wann halten die Nürburgring GmbH, die Betreibergesellschaft bzw. der TÜV eine Inbetriebnahme des Ring°Racer für mög- lich? 6. Welche Auswirkungen wird der erneute Schaden am Ring°Racer auf die Besucherzahlen am Nürburgring, die Einnahmen und das wirtschaftliche Ergebnis der Betreibergesellschaft und deren Zahlungsfähigkeit für die fälligen Pachtzahlungen haben? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Juni 2011 wie folgt beantwortet: Am 14. Mai 2011 kam es während der Testläufe zur Inbetriebnahme des Ring°Racer am Nürburgring durch den Hersteller S&S zu einer Betriebsstörung an der pneumatischen Beschleunigungsanlage. Die Testläufe wurden daraufhin unterbrochen. Die Nürburgring GmbH hat unverzüglich den TÜV Süd beauftragt, die Ursachen der Betriebsstörung zu ermitteln und etwa erforderliche Maßnahmen vorzuschlagen. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage nach dem bisherigen Erkenntnisstand der Nürburgring GmbH wie folgt: Zu Frage 1: Nach Angaben des TÜV Süd resultierte die Betriebsstörung im Wesentlichen aus einem mit einer nicht aktuellen Programmversion der Steuerungssoftware durchgeführten Testlauf. Zu Frage 2: Die Betriebsstörung führte zu einer Beschädigung einzelner Teile der Anlage. Die für die Schadensbehebung notwendigen Maßnahmen werden derzeit geprüft. Zu Frage 3: Im Rahmen der Anlagenprüfung wurden bereits Zwischenberichte zu den Antriebskomponenten, dem Fahrzeug sowie den Steuerungseinheiten erstellt. Der Abschlussbericht erfolgt im Rahmen der Abnahme der Gesamtanlage. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Juni 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/20 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Betriebsstörung vom 14. Mai 2011 in einem unmittelbaren Zusammenhang zu den technischen Mängeln steht, die im vergangenen Jahr eine Inbetriebnahme verhindert hatten. Zu Frage 5: Der genaue Zeitpunkt der Inbetriebnahme steht noch nicht fest. Er ist im Wesentlichen von der Wiederaufnahme der Testläufe nach entsprechender bauaufsichtlicher Freigabe abhängig. Zu Frage 6: Hierzu liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Roger Lewentz Staatsminister