Drucksache 16/2000 23. 01. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Februar 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kreuzungsausbau L 284/L 285 in Herdorf Die Kleine Anfrage 1320 vom 11. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Stadt Herdorf hat in den vergangenen Jahren viele Anstrengungen unternommen, die Stadtentwicklung weiter voranzutreiben. Als sehr dringliche Infrastrukturmaßnahme steht der Kreuzungsausbau L 284/L 285 (Steinau’s Ecke) an. Bei dem Besuch des ehemaligen Wirtschaftsministers Hendrik Hering im August 2010 teilte er mit, dass die Detailplanung zum Kreuzungsausbau weitgehend fertig und dem Rechungshof gemeldet worden sei. Man gehe von einer Investition von 2,4 Millionen Euro aus. Nunmehr besteht nach weiteren Vorarbeiten die Möglichkeit, Baurecht zu schaffen und die Maßnahme zu realisieren. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Mit welcher Priorität wird das Projekt dem Landtag zur Aufnahme in das Straßenbauprogramm des Landes vorgelegt? 2. Welches Fertigstellungsdatum ist geplant? 3. Stimmt die Landesregierung der Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme auch deshalb zu, weil dieses Projekt nicht nur eine Aufwertung für die Stadt als zentraler Ort, sondern in Wirksamkeit und Nutzen auch einen wesentlichen Baustein zur Infrastrukturverbesserung des Wirtschaftsstandorts der gesamten Region darstellt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 3: Über die Aufnahme von Maßnahmen in den Regierungsentwurf zum Landesstraßen bauprogramm 2014/2015 ist unter Berücksichtigung der jeweiligen planerischen und baurechtlichen Vorbereitungen der einzelnen Bauvorhaben und auf der Grundlage einer Bewertung der Dringlichkeit aller landesweit anstehenden Straßenbaumaß nahmen zu entscheiden. Ausgangspunkt der Dringlichkeitsbewertung , die durch den Landesbetrieb Mobilität zu erstellen sein wird, ist das Ergebnis der im Jahr 2012 durchgeführten landesweiten Straßenzustandserfassung. Die dabei erhobenen Daten sind bisher noch nicht abschließend ausgewertet. Zu Frage 2: Ein Umbau des Knotenpunktes kann erst begonnen werden, wenn nach Fertigstellung der Planung das Baurecht vorliegt und das Vorhaben in ein Landesstraßenbauprogramm eingestellt ist. Die Entscheidung hierüber wird letztlich vom Landtag im Rahmen der Verabschiedung des Landeshaushalts 2014/2015 getroffen werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Aussage zur Fertigstellung des Vorhabens derzeit noch nicht möglich. Roger Lewentz Staatsminister