Drucksache 16/2010 29. 01. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. März 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur L 415 neu, Ortsumgehung Gau-Algesheim II Die Kleine Anfrage 1308 vom 7. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Was sind die Gründe dafür, dass Planfeststellungsverfahren im Falle der Nordumgehung Gau-Algesheim noch nicht eingeleitet wurde? 2. Trifft es zu, dass die Frist für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens laut Raumordnerischem Bescheid der SGD Süd zum Bau einer Ortsumgehung Gau-Algesheim vom 20. Februar 2008 ablaufen wird, sofern nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Entscheid kein Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dies abzuwenden? 4. Was sind zum gegenwärtigen Sachstand nach Ansicht der Landesregierung die Voraussetzungen dafür, dass mit der Realisierung der Baumaßnahme überhaupt begonnen werden kann? 5. Angesichts der Tatsache, dass die Ortsumgehung Gau-Algesheim nicht in den Landeshaushalt 2012/2013 aufgenommen wurde: Ist die Landesregierung gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Menschen vor Ort seit über 20 Jahren auf die Realisierung der Ortsumgehung Gau-Algesheim warten, bereit, die Planungen im Zuge des nächsten Landeshaushalts 2014/2015 wiederaufzunehmen ? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens notwendigen Schritte einschließ lich der Erarbeitung detaillierter Planunterlagen wurden bislang nicht in Angriff genom men, weil eine Finanzierung des Baus der Ortsumgehung (OU) Gau-Algesheim bei der gegenwärtigen Ausstat tung des Landesstraßenhaushalts allenfalls langfristig möglich sein wird. Zu den Fragen 2 und 3: Um den Fortbestand des Raumordnungsbescheids zu sichern, wurde die SGD Süd gebeten, den Raumordnungsbescheid vor dessen Ablauf im Februar 2013 zu ver längern. Zu Frage 4: Voraussetzungen für einen Baubeginn sind das Vorliegen eines rechtskräftigen Planfest stellungsbeschlusses und eine gesicherte Finanzierung. Drucksache 16/2010 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Eine Wiederaufnahme der Planungen für die Ortsumgehung Gau-Algesheim im Zuge des nächsten Landesstraßenhaushalts 2014/2015 ist bei dem gegebenen Überhang an baureifen Landesstraßenprojekten und der derzeitigen Finanzmittelausstattung nicht vorgesehen. Die Gerichte setzen in Rechtsverfahren den Nachweis einer kon kret en Finanzierungsperspektive in einem überschaubaren Zeitrahmen voraus, die hier derzeit nicht aufgezeigt werden kann. Roger Lewentz Staatsminister