Drucksache 16/2018 31. 01. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets in Stadt und Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 1311 vom 10. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: Am 29. März 2011 ist das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es sollte, unter anderem , Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Angeboten wie Sport, Nachhilfe, Musikschule, Klassenausflügen oder auch das Mittagessen in Hort und Schule ermöglichen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets im Jahr 2011 und 2012? 2. Wie ist die Inanspruchnahme der o. g. Beispiele in Stadt und Kreis Neuwied in 2011 und in 2012 gewesen (bitte einzeln auflisten, auch für die Stadt und den Kreis Neuwied bzw. die einzelnen Verbandsgemeinden getrennt beantworten)? 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller und zur Bearbeitung der Anträge in Stadt und Kreis Neuwied eingesetzt? 4. Wie hoch ist der Beratungsbedarf und wie hoch ist die Anzahl der durchschnittlich zu bearbeitenden Anträge pro Mitarbeite- rin/Mitarbeiter? 5. Wie lange dauert in der Regel die Bearbeitung eines Antrags in Stadt und Kreis Neuwied? 6. Wie hoch ist der Anteil an Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die eine Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen, in Stadt und Kreis Neuwied (bitte auch die Verbandsgemeinden einzeln auflisten)? 7. Sieht die Landesregierung die vorhandenen gesellschaftlichen und sozialen Probleme durch das Bildungs- und Teilhabepaket als gelöst an? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit den gesonderten Leistungen für Bildung und Teilhabe werden zusätzliche Bedarfe für schulpflichtige Kinder und Jugendliche als Teil des existenziellen Bedarfs berücksichtigt und abgedeckt. Finanziell schwachen Kindern werden notwendige Bildungs- und Weiterentwicklungsangebote ermöglicht und es wird verhindert, dass ein niedriges Einkommen der Eltern die Ausbildungschancen der Kinder beeinflusst oder gar beeinträchtigt. Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ist jedoch mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Zunächst waren die Kreise, Städte und Gemeinden als zuständige Träger der Leistungen gefordert, innerhalb kurzer Zeit die notwendigen Verwaltungsabläufe zu etablieren und Fragen der Leistungsgewährung zu klären. Dies haben die Kommunen in Rheinland-Pfalz mit großem Engagement getan. Bei der Umsetzung stellte sich schon bald heraus, dass der hohe Verwaltungsaufwand die Inanspruchnahme erschwert. Zwar schreitet die Umsetzung zwischenzeitlich deutlich schneller voran, der Zugang zu den Leistungen wird jedoch noch immer durch zu viel Bürokratie behindert. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. März 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2018 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: Beim Landkreis Neuwied sind drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Zeitanteil von zwei Vollzeitstellen eingesetzt, die sich wie folgt verteilen: eine Vollzeitkraft: 40 Prozent Sachbearbeitung, 60 Prozent Koordinierungsaufgaben/qualifizierte Sachbearbeitung, eine Teilzeitkraft: 45 Prozent Sachbearbeitung, eine Teilzeitkraft: 55 Prozent Sachbearbeitung Bei der Stadt Neuwied sind zwei Mitarbeiterinnen mit einem Zeitanteil von 100 Prozent in der Sachbearbeitung beschäftigt. Zu 4.: Bei der Kreisverwaltung Neuwied handelt es sich hauptsächlich um telefonische Rückfragen zum Ablauf der Beantragung und der Auszahlung. Bei der Stadtverwaltung Neuwied besteht ein erhöhter Beratungsbedarf durch Leistungsberechtigte, die Probleme mit der deutschen Sprache haben. Aufgrund der räumlichen Nähe ist dort auch das Aufkommen an persönlichen Vorsprachen größer. 2 Aus diesem Grund hat sich Rheinland-Pfalz einer Gesetzesinitiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt angeschlossen. Die Initiative hat das Ziel, dass die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durch geringeren Verwaltungsaufwand leichter in Anspruch genommen werden können. Kernziele sind Änderungen beim Eigenanteil bei Schülerfahrkarten , den Kosten für Sportausrüstung, bei den finanziellen Hilfen bei Klassenausflügen und im Antragsverfahren für Zuschüsse zu Beiträgen für Sportvereine und Musikschulen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zugesagt, die Änderungen in vollem Umfang mitzutragen. Zu 2.: Die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in den Jahren 2011 und 2012 kann den nachfolgenden Übersichten entnommen werden. 2011 Verbandsgemeinde Asbach Bad Dier- Linz Puder- Rengs- Unkel WaldHön - dorf bach dorf breitbach ningen Teilhabe 20 6 10 15 17 11 14 5 Lernförderung 2 1 1 0 0 0 0 0 Ausflüge/Fahrten 46 20 42 25 44 31 8 13 Mittagsverpflegung Schule 67 43 62 44 52 29 53 27 Mittagsverpflegung Hort 12 0 0 2 3 0 0 0 2012 Verbandsgemeinde Asbach Bad Dier- Linz Puder- Rengs- Unkel Waldbreit- Hön- dorf bach dorf bach ningen Teilhabe 60 12 25 46 68 47 36 12 Lernförderung 20 3 11 11 8 3 5 2 Ausflüge/Fahrten 137 35 98 63 102 70 52 25 Mittagsverpflegung Schule 103 60 65 70 81 56 78 34 Mittagsverpflegung Hort 17 0 0 0 2 0 0 0 Stadt Neuwied 2011 2012 Teilhabe 660 866 Lernförderung 9 52 Ausflüge/Fahrten 393 440 Mittagsverpflegung Schule 391 441 Mittagsverpflegung Hort 8 39 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2018 Sowohl in der Kreisverwaltung als auch in der Stadtverwaltung Neuwied beträgt die Fallzahl umgerechnet auf Vollzeitstellen je Sachbearbeiterin beziehungsweise je Sachbearbeiter rund 2 000. Zu 5.: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von der Antragsstellung bis zur Bescheiderteilung liegt im Landkreis und bei der Stadt Neuwied zwischen einer und zwei Wochen pro Fall. Zu 6.: Den zuständigen Trägern sind hierzu keine Angaben möglich. Mit dem Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe wird zwar der zur Leistung berechtigende Grundleistungsbescheid nach dem Zweiten beziehungsweise Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, dem Wohngeldgesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz vorgelegt, das Merkmal Migrationshintergrund wird aber nicht zusätzlich abgefragt und gespeichert. Zu 7.: Das Bildungs- und Teilhabepaket reagiert auf gesellschaftliche Problem- und Bedarfslagen wie mangelnde Bildungsbeteiligung oder gesellschaftliche Teilhabe sozial benachteiligter Familien. Die Umsetzung, beispielsweise die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, der Mitgliedschaft in einem Verein oder die Inanspruchnahme von Lernförderung, führt in der Regel zu den gewünschten Ergebnissen, etwa zum Erwerb bestimmter Kompetenzen, zu verminderten Ausgrenzungsprozessen oder schulischem Erfolg. Infolgedessen ergeben sich spezifische Wirkungen wie beispielsweise eine verbesserte Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben und eine stärkere Integration bedürftiger Kinder und Jugendlicher in die Gemeinschaft. Zusammen mit einem konsequenten Ausbau der Bildungsangebote kommt es zu einer höheren Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist aber nur eine notwendige Reaktion auf ein Problem, dessen Ursache so weit wie möglich beseitigt werden muss. Menschen müssen von ihrer Arbeit leben können und nicht zusätzlich zu ihrem Lohn auf Unterstützung aus Steuergeldern angewiesen sein. Deshalb brauchen wir flächendeckende Mindestlöhne und gleiche Bezahlung in der Leiharbeit. Alexander Schweitzer Staatsminister 3