Drucksache 16/2025 04. 02. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Suche nach Erdöl in der Südpfalz Die Kleine Anfrage 1322 vom 15. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Risiken sieht die Landesregierung bei der gegenwärtigen Suche nach Erdöl durch GDF SUEZ in der Südpfalz? 2. Wie beurteilt die Landesregierung diese Risiken? 3. Inwiefern ist die Suche nach Erdöl mittels Vibratorfahrzeugen und seismischen Messungen durch das Bergrecht als vorrangig zu beurteilen? 4. Welche Entscheidungsbefugnisse haben die örtlichen Gemeindegremien? 5. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung mit der Erdölsuche mittels Vibratorfahrzeugen und seismischen Messungen in anderen Regionen gemacht? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Februar 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Bei dem gegenwärtig durch die GDF SUEZ in der Südpfalz zur Anwendung kommenden seismischen Erkundungsverfahren sollen Unregelmäßigkeiten wie z. B. Spalten, Klüfte, Wechsel der Gesteinsdichte, Ablagerungen und dergleichen erfasst werden, die Aufschluss über ein mögliches Vorhandensein von Erdöl geben. Dabei werden durch die zum Einsatz kommenden Vibratorfahrzeuge Schwingungen erzeugt, deren Reflektionen durch entsprechende Sensoren erfasst und aufgezeichnet werden. Für eine flächenhafte Erkundung ist ein dichtes Netz für die Standorte der Fahrzeuge erforderlich, von denen die Schwingungsimpulse ausgehen. Die unmittelbare Nähe zu Gebäuden oder Anlagen wird, unter Berücksichtigung möglicher Vorbehalte von Bürgern, gemieden. Vorzugsweise kommen für die Messungen frei zugängliche befestigte Flächen sowie Straßen und Wege in Frage. Die Intensität der sich im Untergrund ausbreitenden Schwingungen wird dabei durch in unmittelbarer Nähe gleichzeitig auftretende , durch Fahrzeug- oder Bahnverkehr ausgelöste Schwingungen übertroffen. Das Risiko auftretender Schäden am Eigentum Dritter ist daher sehr gering. Dennoch wird zur Absicherung dieses Risikos durch die Bergbehörde die bergrechtliche Zulassung generell nur in Verbindung mit der Auflage des Nachweises einer Sicherheitsleistung erteilt. Zu Frage 3: Bevor aufwendige und kostenintensive Bohrungen zu den Schichten, in denen Erdöl vermutet wird, abgeteuft werden, wendet man vorrangig die Methode der seismischen Erkundung an. Die dafür erforderlichen Tätigkeiten fallen unter das Bergrecht und bedürfen der o. g. bergrechtlichen Erlaubnis und spezieller Betriebsplanzulassungen zur Umsetzung der einzelnen Erkundungsmaßnahmen . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. März 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2025 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Den Gemeinden wird in den Verfahren zur Erteilung einer bergrechtlichen Erlaubnis durch die Bergbehörde die Gelegenheit gegeben, mögliche überwiegende öffentliche Interessen, die eine Aufsuchung im gesamten Feld ausschließen könnten, darzulegen. Bei der Erteilung einer darüber hinaus erforderlichen Zulassung für einen konkreten Betriebsplan, beispielsweise zur Durchführung seismischer Untersuchungen, wird die Gemeinde als Träger der Planungshoheit durch die Bergbehörde beteiligt. Die Planungshoheit einer Gemeinde wird durch seismische Messverfahren in der Regel aber nicht tangiert, da die Messungen zu keiner Beeinträchtigung kommunaler Funktionen oder Strukturen führen. Über die durch die Bergbehörde erteilte öffentlich-rechtliche Zulassung hinaus bedarf es vor der Durchführung seismischer Messungen weiterer öffentlich-rechtlicher oder privater Genehmigungen oder Gestattungen (z. B. Straßennutzungserlaubnis bei Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen bzw. kommunaler Straßen und Wege sowie Gestattungen für private Wege und Flächen). In den Gemeinden werden hinsichtlich dieser Frage die Entscheidungen in Form von Ratsbeschlüssen herbeigeführt. Zu Frage 5: In Rheinland-Pfalz wird seit Mitte der 50er Jahre in den Feldern Landau und Eich/Königsgarten Erdöl gefördert. Sowohl bei der Erkundung dieser Lagerstätten sowie bei späteren ergänzenden Nacherkundungen als auch im Rahmen von Erkundungsarbeiten zur Nutzung von Erdwärme wurden regelmäßig seismische Messungen unter Einsatz von Vibratorfahrzeugen durchgeführt. Schadensereignisse sind der Landesregierung in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Eveline Lemke Staatsministerin