Drucksache 16/2028 06. 02. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Landesprobenplan in Seniorenheimen, Schulen und Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz I Die Kleine Anfrage 1317 vom 11. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wurde die Verpflegung in Altenheimen, Schulen und Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren geprüft? 2. Wie viele zu beprobenden Betriebe wurden in den letzten zehn Jahren vom Landesuntersuchungsamt kontrolliert (aufge- schlüsselt nach Jahren und Art der Einrichtung)? 3. War die Entnahme von Proben in den jährlichen Probeplänen des Landesuntersuchungsamts (LUA) vorgesehen? 4. Von welchen Verwaltungen (Landkreise, kreisfreie Städte) wurden die Proben entnommen? 5. Wie viele Proben wiesen erhebliche Mängel an Nährstoffen und/oder Energiewerten im Vergleich zu den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung auf (aufgeschlüsselt nach Jahren, Einrichtungen, Herkunft und Art der Versorgung: eigene Küche oder Lieferung durch Caterer oder Dritte)? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Februar 2013 wie folgt beantwortet: Verbraucherinnen und Verbraucher, die in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung verköstigt werden, haben Anspruch auf Lebensmittel, die 1. hygienisch einwandfrei gemäß den lebensmittelhygienerechtlichen Bestimmungen produziert und verarbeitet wurden und 2. deren ernährungsphysiologische Zusammensetzung dem aktuellen Stand der Ernährungswissenschaft entspricht. Dies gilt in besonderem Maße für Kinder, Jugendliche und Senioren, die ein besonderes Schutzbedürfnis besitzen, sowie für Bewohner von Einrichtungen, die den weit überwiegenden Teil ihres Nahrungsbedarfs über diese Gemeinschaftsverpflegungen decken (müssen). Für die Einhaltung der Vorgaben sind die Träger der Einrichtungen verantwortlich. Rechtliche Grundlagen hierfür sind Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (für den Bereich der Lebensmittelhygiene) sowie § 15 Abs. 1 Nr. 1 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (für den Bereich der Qualität der Verpflegung). Die Einhaltung der unter Punkt 1 genannten Kriterien wird im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung von den zuständigen Behörden der Landkreise und der großen kreisfreien Städte Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier durch Betriebskontrollen und die Entnahme von Proben überwacht. Gesetzliche Grundlage ist hierfür das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Maßnahmen in diesem Kontext werden daher im Folgenden als „LFGB-Proben“ bzw. „LFGB-Kontrollen“ bezeichnet. Die Prüfung, ob die unter Punkt 2 genannten Kriterien eingehalten werden, ist Aufgabe der jeweils zuständigen Stellen, die sich hierzu der Expertise des Landesuntersuchungsamts (LUA) bedienen. Da die in diesem Kontext untersuchten Proben auf die Einhaltung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung untersucht werden, werden sie im Folgenden als „DGE-Proben“ bezeichnet. Ziel dieses Verfahrens ist die Untersuchung bestimmter Qualitätskriterien für einen optimalen Versorgungsstatus. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. März 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2028 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die in der aktuellen Diskussion oftmals beobachtete Gleichsetzung oder Vermischung von LFGB-Proben und -Kontrollen einerseits und DGE-Proben andererseits birgt die Gefahr, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern die irrtümliche Einschätzung vermittelt wird, die Verpflegung in Kindertagesstätten, Schulen und Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen unterliege nur einer nachrangigen oder gar keiner amtlichen Kontrolle. Die im Folgenden ausgewiesenen Daten belegen das Gegenteil. Die Verpflegung in diesen Einrichtungen wird kompetent und dem Risiko angemessen amtlich kontrolliert. Es sollte aber beachtet werden, dass die zu berücksichtigenden Ernährungswünsche zum Beispiel besonders hochaltriger Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen nicht unbedingt in vollem Umfang den DGE-Empfehlungen entsprechen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Verpflegung in Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen, Schulen und Kindertagesstätten wurde in den Jahren 2003 bis 2012 wie einleitend beschrieben durch LFGB-Kontrollen (Anlage 1), LFGB-Proben (Anlage 2) sowie DGE-Proben (Anlage 3) geprüft. Die in den Anlagen genannten Zahlen beruhen auf den Mitteilungen der einzelnen Kommunen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken , dass die in Anlage 1 berichteten Zahlen für die Jahre 2011 und 2012 von denen abweichen, die dem Landesuntersuchungsamt von den Kommunen für die Aktuelle Stunde des Landtags am 12. Dezember 2012 genannt wurden. Die Kommunen haben diese Zahlen zwischenzeitlich revidiert. Die Abweichung ist auf die Gesamtzahl bezogen nicht gravierend, gleichwohl sollte sie nicht unerwähnt bleiben. Bezüglich Anlage 3 wird in Verbindung mit Anlage 9 darauf hingewiesen, dass die Beprobung einer Einrichtung gem. den Vorstellungen der DGE mehrere Einzelproben erfordert. Die Zahl der notwendigen Einzelproben variiert nach Art der Einrichtung und wurde zudem im Lauf der Jahre modifiziert. Da die Zahlen in Anlage 3 die Einzelproben ausweisen, sind sie höher als die Zahlen in Anlage 9, mit denen das summarische Ergebnis für die einzelnen Betriebe dargestellt werden soll. Zu Frage 2: Die Zahlen der in den Jahren 2003 bis 2012 kontrollierten Betriebe ergeben sich für den Bereich der LFGB-Kontrollen aus Anlage 4, für den Bereich der LFGB-Proben aus Anlage 5 und für den Bereich der DGE-Proben aus Anlage 6. Die Unterschiede gegenüber der Antwort auf Frage 1 ergeben sich daraus, dass einzelne Einrichtungen ggf. mehrfach kontrolliert/beprobt wurden. Zu Frage 3: Die Probenplanung des Landesuntersuchungsamts ergibt sich aus Anlage 7 für den Bereich der LFGB-Proben und aus Anlage 8 für den Bereich der DGE-Proben. Zu Frage 4: Die Daten ergeben sich aus den Anlagen 5 und 6. Zu Frage 5: Daten zu DGE-Proben ergeben sich aus Anlage 9. Im Zusammenhang mit den in der beigefügten Tabelle aufgeführten Angaben ist zu beachten, dass allein aufgrund der Über- oder Unterschreitung von Werten, die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlen wurden, noch keine abschließende Aussage getroffen werden kann. Im Rahmen der Beratung erhalten die Einrichtungen Hilfestellung bei der Auswahl und Zubereitung ernährungsphysiologisch ausgewogener Verpflegung. Jochen Hartloff Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2028 3 Drucksache 16/2028 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2028 5 Drucksache 16/2028 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2028 7 Drucksache 16/2028 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2028 9 Drucksache 16/2028 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2028 11 Drucksache 16/2028 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2028 13 Drucksache 16/2028 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2028 15 Drucksache 16/2028 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2028 17