Drucksache 16/2029 06. 02. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Landesprobenplan in Seniorenheimen, Schulen und Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz II Die Kleine Anfrage 1318 vom 11. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass die in der vergangenen Legislaturperiode zuständige Verbraucherschutzministerin Conrad angeordnet hat, dass das Landesuntersuchungsamt keine Proben von Mittagessen aus Schulen und Kitas anfordern und untersuchen darf? 2. Wenn ja, in welchem Jahr und aus welchen Gründen? 3. Wann hat der amtierende Verbraucherschutzminister Kenntnis davon erhalten, dass seine Vorgängerin dies verfügt hat (bitte genaue Zeitangabe)? 4. Hat der amtierende Verbraucherschutzminister nach Kenntnisnahme der Anordnung seiner Vorgängerin, wonach Probe- nahmen von Mittagessen an Schulen und in Kindertagesstätten nicht mehr nach dem Landesprobenplan erfolgen sollen, die Notwendigkeit gesehen, diese Entscheidung zurückzunehmen? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Februar 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Um Missverständnissen vorzubeugen, die sich aus der Formulierung der Frage ergeben könnten, sei vorab darauf hingewiesen, dass sich die folgenden Aussagen ausschließlich auf DGE-Proben beziehen, welche die ernährungsphysiologische Zusammensetzung gemäß dem aktuellen Stand der Ernährungswissenschaft kontrollieren sollen. Selbstverständlich haben die zuständigen Behörden auch LFGB-Kontrollen durchgeführt und LFGB-Proben genommen, die vor allem die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen sicherstellen sollen. Der gewollte Ausbau der Ganztagesbetreuung mit Angebot von Mittagsverpflegung hat das Thema gesunde Ernährung für Kinder und Jugendliche auch mit Gemeinschaftsverpflegungen zu einer wichtigen Aufgabe gemacht. Erste Erkenntnisse aus den DGEProben zeigten, dass hier vor allem ein Beratungsbedarf für die Träger und Einrichtungen besteht mit dem Ziel, ein schmackhaftes, kindgerechtes Essen anzubieten, das den ernährungsphysiologischen Ansprüchen genügt. Kontrollen alleine hätten hier nichts bewirkt. Ein solches Vorgehen – ergänzt durch die staatliche Ernährungsberatung – entsprach auch dem Dienstleistungsgedanken der örtlichen Behörde, der in der Amtszeit der in der vergangenen Legislaturperiode zuständigen Verbraucherschutzministerin umgesetzt wurde. Hinzu kam, dass vor dem Hintergrund der erhöhten Anforderungen der DGE an die Beprobungen (beispielsweise ein geforderter Zeitraum von sieben aufeinander folgenden Tagen in Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen bzw. 20 aufeinander folgenden Tagen in Schulen/Kitas) ein zusätzlicher Arbeitsaufwand zu bewältigen war, der teilweise dadurch kompensiert wurde, dass man sich vor allem zunächst auf die Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen konzentrierte. Diese anfängliche Schwerpunktverlagerung war gerechtfertigt, da Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen in der Regel ausschließlich über Gemeinschafftsverpflegungen verköstigt werden und dadurch in besonderer Weise von deren Speisenangebot abhängig sind. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. März 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2029 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Eine Anordnung, keine Proben durchzuführen, gab es nicht, allerdings eine Verständigung auf die Schwerpunktsetzung Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen und vorrangig Beratung für die neu entstehenden Ganztagseinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Zu Frage 3: Der Verbraucherschutzminister erlangte im Zusammenhang mit den Überlegungen, wie eine vernünftige Ernährungsberatung in Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung erfolgen kann, Kenntnis. Gespräche hierüber wurden im Frühjahr 2012 geführt. Zu Frage 4: Nein. Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, ist es – soweit es die Verköstigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung angeht – Aufgabe der in den Geschäftsbericht des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz fallenden Lebensmittelüberwachung, risikoorientiert Kontrollen durchzuführen und Proben zu nehmen, um sicherzustelllen, dass Lebensmittel hygienisch einwandfrei gemäß den lebensmittelhygienerechtlichen Bestimmungen produziert und verarbeitet werden. Soweit es in diesen Einrichtungen die ernährungsphysiologische Zusammensetzung der Verpflegung und die Frage, ob diese dem aktuellen Stand der Ernährungswissenschaft entspricht, betrifft, sind die Träger der Einrichtungen für die Einhaltung der Empfehlungen verantwortlich. Sie werden dabei u. a. von der Vernetzungsstelle Schul- und Kitaverpflegung sowie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beraten. Jochen Hartloff Staatsminister