Drucksache 16/2030 06. 02. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Landesprobenplan für die Verpflegung in Seniorenheimen Die Kleine Anfrage 1319 vom 11. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Jahr 2012 das Landesuntersuchungsamt angewiesen hat, die Entnahme von Tageskost aus Seniorenheimen nicht mehr im Jahresprobenplan vorzusehen und damit die Untersuchung dieser Verpflegung ab 2013 einzustellen? 2. Wenn ja, warum? 3. Wie erklärt der Verbraucherschutzminister seinen schnellen Gesinnungswandel in Bezug auf die zunächst von ihm verfügte Ein- stellung der Essenskontrolle in Altenheimen und seinen plötzlichen Rückzieher nach unerwartetem Gegenwind? 4. Sind im Probenplan 2013 des Landesuntersuchungsamts wieder Untersuchungen von Tageskost aus Altenheimen vorgesehen? 5. Wenn ja, wie viele Proben in wie vielen Heimen? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Februar 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Aufgrund der mittlerweile geänderten Aufgabenzuweisungen innerhalb der Landesregierung fällt das Thema gesunde Ernährung und Essensqualität nicht mehr in die Zuständigkeit des für die Lebensmittelsicherheit zuständigen Ministeriums der Justiz und Verbraucherschutz. Das Landesuntersuchungsamt wurde daher angewiesen, über die im Jahresprobenplan 2012 vorgegebenen Proben hinaus künftig auf Veranlassung und im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz keine weiteren Planproben von Essen in Einrichtungen für ältere, pflegebedüftige Menschen, Schulen und Kindertagesstätten auf deren ernährungsphysiologische Zusammensetzung zu untersuchen. Zu Frage 3: Die Landesregierung misst der Qualität der Verpflegung aus Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen in Bezug auf ihre ernährungsphysiologische Zusammensetzung weiterhin eine hohe Bedeutung bei. Daher unterstützt das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Maßnahmen der zuständigen Ressorts durch begleitende Untersuchungen. Von einem Gesinnungswandel kann daher keine Rede sein. Zu den Fragen 4 und 5: Wie zuvor ausgeführt, wird das Landesuntersuchungsamt auch im laufenden Jahr Proben unter Berücksichtigung der DGEKriterien untersuchen. Hinsichtlich der auf das ganze Jahr bezogenen Probenzahl ist die Abstimmung zwischen den betroffenen Ministerien zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage noch nicht abgeschlossen. Jochen Hartloff Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. März 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode