Drucksache 16/2032 07. 02. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. März 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Biebricher (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Haushaltsmittel für Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 48 im Bereich des Koblenzer Stadtteils Rübenach Die Kleine Anfrage 1325 vom 17. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: Das Land Rheinland-Pfalz verfügt über Mittel, um Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesstraßen und Autobahnen zu finanzieren, ggf. auch Mittel des Bundes. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Stehen dem Land Rheinland-Pfalz – ggf. auch dem Bund – Mittel für den Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 48 zur Verfügung, um den Abschnitt Koblenz-Rübenach mit Lärmschutz zu versehen? Wenn ja, wie hoch sind diese Mittel? 2. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um diese Mittel beantragen zu können, und liegen diese Voraussetzungen im Falle des Stadtteils Koblenz-Rübenach vor? 3. Kann die Stadt Koblenz für den Stadtteil Rübenach Mittel für Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 48 beantragen? 4. Könnte mit einem Zuschuss gerechnet werden, wenn die Stadt Koblenz die Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 48 für den Stadtteil Rübenach selbst finanzieren würde? Wenn ja, wie hoch wäre dieser Zuschuss bzw. wie hoch läge der prozentuale Anteil? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Februar 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2 und 3: An bestehenden Bundesfernstraßen werden seitens des hierfür zuständigen Straßenbaulastträgers Bund bei Überschreitung der Auslösewerte der Lärmsanierung (Lärmschutz an bestehenden Straßen) nach Dringlichkeit und im Rahmen der im Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel Lärmschutzmaßnahmen auf freiwilliger Basis durchgeführt. Insgesamt stellt der Bund für Lärmsanierungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen 50 Mio. € pro Jahr für alle Bundesländer zur Verfügung. Gemeindlicherseits können keine Mittel für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beantragt werden. Aktive Lärmsanierungsmaßnahmen (insbesondere Lärmschutzwände- und -wälle) werden im Rahmen der Auftragsverwaltung von den Straßenbauverwaltungen der Länder vorgenommen. Passive Lärmsanierungsmaßnahmen (insbesondere Lärmschutzfenster) können nur vom Eigentümer beantragt werden, wobei vom Eigentümer ein Eigenanteil von 25 Prozent der Kosten zu übernehmen ist. Die erforderlichen Mittel für die Durchführung der Lärmsanierung werden vom Landesbetrieb Mobilität RheinlandPfalz im Rahmen der jährlichen Bedarfsmeldungen zum Straßenbauplan beim Bund beantragt. Zu Frage 4: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass eine Gemeinde auf eigene Kosten aktive Lärmschutzmaßnahmen durchführt. Zuvor sind jedoch die straßen- und anbaurechtlichen Fragen mit dem zuständigen regionalen Landesbetrieb abzuklären. Über die reinen Baukosten hinaus sind weitere Kosten, wie zum Beispiel eine Ablösezahlung an den Straßenbaulastträger für die spätere Unterhaltung und Instandhaltung der Lärmschutzmaßnahmen, von der Gemeinde zu übernehmen. Zuschüsse können keine gewährt werden. Drucksache 16/2032 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Von der im Jahre 2010 erfolgten Reduzierung der Lärmsanierungsgrenzwerte durch den Bund ist in Rheinland-Pfalz eine Vielzahl von Gemeinden betroffen. Mit Hilfe einer überschläglichen Untersuchung wurden landesweit die in Frage kommenden Ortslagen ermittelt. Der Koblenzer Stadtteil Rübenach gehört zu den Gemeinden, bei denen eine Detailuntersuchung erforderlich wird, um gesicherte Erkenntnisse über Notwendigkeit sowie – erforderlichenfalls – Art und Umfang der Lärmschutzmaßnahmen zu gewinnen. Die schalltechnische Untersuchung für Rübenach befindet sich derzeit in Bearbeitung. Nach Vorlage aller Untersuchungen wird dann über die Reihenfolge der Realisierung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen auch im Hinblick auf die Lärmaktionsplanung durch die Kommunen zu befinden sein. Roger Lewentz Staatsminister