Drucksache 16/2038 08. 02. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. März 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Bewirtschaftung der Nassauer Burg Die Kleine Anfrage 1324 vom 16. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: Seit Anfang 2012 ist das Restaurant in der Nassauer Burg geschlossen. Damit gibt es im Bereich der Nassauer Burg keine Gastronomie mehr. Laut einem Bericht in der Rhein-Lahn-Zeitung vom 27. Februar 2012 wollte die Landesdirektion Burgen, Schlösser, Altertümer die Pacht neu ausschreiben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich einer Neuverpachtung der Gastronomie auf Burg Nassau? 2. Was gedenkt die Landesregierung möglichst zügig zu unternehmen, damit auf der Burg Nassau wieder Gastronomie betrieben wird? 3. Gibt die Landesregierung mir Recht, dass es nicht hinnehmbar ist, dass die landeseigene Burg Nassau, die mit vielen Millionen Steuermitteln saniert wurde, derzeit keine Gastronomie vorhält und damit gewisse Räumlichkeiten der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind? 4. Warum dauert die Wiederverpachtung so lange, gab es keine nachhaltige Ausschreibung von seiten des Landes? 5. Wie hoch beläuft sich der Pachtausfall für das vergangene Jahr? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Februar 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Verpachtung der Gastronomie auf der Burg Nassau wurde am 2. März 2012 von der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz ausgeschrieben. Gesucht wurde eine Pächterin bzw. ein Pächter zur Bewirtschaftung, die bzw. der mit eigenen Ideen und Kreativität ein attraktives Angebot schafft und die Burg kulturtouristisch belebt. Weiterhin gehört die Offenhaltung, die Pflege und Übernahme des Burgareals zu den Aufgaben. Vier Parteien ließen sich ein Exposé zusenden. Drei Interessenten haben die Möglichkeit eines Ortstermins am 8. Mai 2012 genutzt. Ein Angebot wurde fristgerecht eingereicht. Da das Verfahren geringes Interesse zeigte und mit einem neuen Verfahren auch keine Verbesserung zu erwarten war, wurde versucht mit dem verbliebenen Bieter, dessen Vorteil ein bestehender gastronomischer Betrieb in Nassau ist, in Verhandlung zu den wesentlichen Punkten zu treten. Drucksache 16/2038 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den meisten Punkten konnte inzwischen Konsens erzielt werden, mit Schreiben vom 16. Januar 2013 hat der Bieter nun auch aktuell mitgeteilt, dass er eine Möglichkeit sieht, die Kaution zu hinterlegen. Um die Verhandlungen abzuschließen, wird dem Bieter eine Frist bis Mitte Februar gesetzt, um sich zu den Fragen offiziell zu erklären. Zu Frage 2: Falls sich der Bieter nicht bis zum genannten Zeitpunkt abschließend äußert, soll die aktuelle Ausschreibung aufgehoben und die Bewirtschaftung der Burg erneut ausgeschrieben werden. Zu Frage 3: Die Räumlichkeiten der Burg werden der Öffentlichkeit bei Interesse zugänglich gemacht. Führungspersonal, ehrenamtlich für die Burg tätige Personen und Vertreter der Verbandsgemeinde haben die Möglichkeit, die Burg mit Besuchergruppen zu besichtigen. Der Betrieb der Gastronomie auf der Burg Nassau erweist sich hingegen als schwierig. Keinem der drei Pächter in den letzten zehn Jahren ist dauerhaft der wirtschaftlich auskömmliche Betrieb der Gastronomie auf der Burg gelungen. Die Wiedererrichtung des Burgpalas mit dem Einbau eines gastronomischen Betriebes wurde im Frühjahr 1982 abgeschlossen. Nach den Ansprüchen, die nach heutiger Sicht an einen gastronomischen Betrieb zu stellen sind, erweisen sich die schlechte verkehrsmäßige Anbindung, die geringe Anzahl der an der Burg möglichen Pkw-Stellplätze, die fehlende Barrierefreiheit und die schlechte Energieeffizienz, die zu erheblich erhöhten Nebenkosten führt, als grundlegende Probleme bei der Verpachtung der Gastronomie. Zu Frage 4: Da das Interesse gering war, wurde versucht, mit dem einzig verbliebenen Bieter zu einer vertraglichen Einigung zu kommen, da die angebotenen Leistungen akzeptabel sind und auch die Kommune nach Rücksprache signalisierte, den verbliebenen Bieter zu unterstützen. Zu Frage 5: Ein Pachtausfall kann realistischerweise nicht ermittelt werden. Das Ausschreibungsverfahren hat gezeigt, dass sich eine Gewinnerwartung durch Pachtzahlung nicht oder nur eingeschränkt ermöglichen lässt. Aufgrund fehlender Gewinnerwartungen hat der verbliebene Bieter eine Pachtzahlung in den ersten drei Jahren ausgeschlossen. In Vertretung: Walter Schumacher Staatssekretär