Drucksache 16/2040 13. 02. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hedi Thelen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rahmenvertrag gemäß § 79 SGB XII für das Land Rheinland-Pfalz und in anderen Bundesländern Die Kleine Anfrage 1331 vom 22. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: Seit fast 18 Jahren versucht die Landesregierung mit den Kosten- und Leistungsträgern eine Rahmenvereinbarung, z. B. über die grundsätzlich zu übernehmenden Leistungen, abzuschließen. Nachdem dies zuletzt unter der Federführung der bisherigen Sozialministerin Malu Dreyer gescheitert ist, wird nunmehr eine Regelung über eine Verordnung vorbereitet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, welche Bundesländer/Landschaftsverbände aktuell über Rahmenverträge nach § 79 SGB XII verfügen? Dabei bitte ich um Angabe der Bundesländer und das Datum des erstmaligen Abschlusses eines Rahmenvertrags und ggf. des Abschlussdatums von Aktualisierungen oder Fortschreibungen. 2. Sieht die Landesregierung trotz des bereits beschrittenen Weges zum Erlass einer Verordnung noch Spielraum zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung in Rheinland-Pfalz? 3. Worin sieht die Landesregierung bislang die hauptsächlichen Gegensätze, die den Abschluss einer Rahmenvereinbarung verhindert haben? 4. Wie können und sollen aus Sicht der Landesregierung diese Gegensätze mit Hilfe einer Verordnung gelöst werden? 5. Welche Lösungswege könnten über eine Rahmenvereinbarung beschritten werden? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Februar 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Laut Mitteilung der Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) haben nach dortigen Informationen neben Rheinland-Pfalz die Bundesländer Brandenburg und Sachsen ebenfalls noch keine Landesrahmenverträge . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. März 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2040 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 2.: Die Landesregierung ist bereit, bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung auf der Basis des Verordnungsentwurfes mit den Vertragspartnern über den Abschluss eines Rahmenvertrags zu verhandeln. Zu 3.: Die Verhandlungspartner konnten sich bei den Verhandlungen nicht über Grundsätze der zukünftigen Finanzierung im Sinne einer personenorientierten Finanzierung, unabhängig, ob es sich um eine ambulante oder stationäre Leistungsgewährung handelt, verständigen. Es ist nicht gelungen, gemeinsame Vergütungsstrukturen und Richtwerte für Entgelte für personenzentrierte Leistungen unabhängig vom Ort der Erbringung zu vereinbaren; denn ein Ziel sollte es sein, die Leistungen am individuellen Teilhabebedarf zu orientieren, unabhängig von der Wohnsituation des behinderten Menschen. Damit sollten die starren Grenzen zwischen ambulant, teilstationär und stationär aufgelöst werden. Ein weiteres Ziel war die Stärkung ambulanter Strukturen; der im Gegenzug von den Leistungsträgern und der Behindertenselbsthilfe geforderte verbindliche Abbau stationärer Plätze konnte mit den Leistungserbringern nicht vereinbart werden. Zu 4.: Die Landesregierung wird die Verordnung inhaltlich eng an die Ermächtigungsgrundlage des § 79 Abs. 1 SGB des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch anlehnen. Dabei sind die landesgesetzlichen Zuständigkeitsregelungen zu berücksichtigen. Da die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Sozialhilfe nach dem Landesausführungsgesetz zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für den ambulanten Bereich sachlich zuständig sind, wird die Verordnung keine Aussagen zu den ambulanten Leistungen treffen. Zu 5.: Während sich die Rechtsverordnung eng am Gesetzestext zu orientieren hat, können in einem Rahmenvertrag weitergehende Regelungen vereinbart werden, da ein Vertrag aufgrund übereinstimmender Willenserklärungen zustande kommt. Der Gestaltungsspielraum ist bei einer Vereinbarung somit deutlich höher, wenn die Vertragspartner diesen nutzen können. Alexander Schweitzer Staatsminister Land 1. Abschluss Letzte Änderung Baden-Württemberg 15. 12. 1998 20. 06. 2006 Bayern 15. 06. 2003 15. 06. 2007 Berlin 01. 01. 2005 01. 03. 2007 Bremen 28. 06. 2006 – Hamburg 01. 06. 2006 – Hessen 24. 11. 1999 14. 02. 2008 Mecklenburg-Vorpommern 01. 07. 2007 – Niedersachsen 01. 01. 2002 Ergänzungsvertrag III ohne Datumsangabe Nordrhein-Westfalen 01. 01. 2002 – Saarland 01. 12. 2010 (stationär) 19. 08. 2009 (ambulant) Sachsen-Anhalt 27. 08. 2007 – Schleswig-Holstein 21. 05. 2010 01. 01. 2013 Thüringen 01. 09. 2005 – Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger sind unter http://www.lwl.org/LWL/ Soziales/BAGues/landesrahmenvertraege die verhandelten Rahmenverträge der anderen Bundesländer wie folgt dokumentiert: