Drucksache 16/205 11. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Anteil von Frauen in Führungspositionen Die Kleine Anfrage 142 vom 20. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: Staatsministerin Lemke hat angekündigt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie steht die Landesregierung zu einer gesetzlichen Frauenquote in der Wirtschaft? 2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Frauenanteil in Führungspositionen in der Wirtschaft zu er- höhen? 3. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Frauenanteil in Führungspositionen in der Landesverwal- tung zu erhöhen? 4. Welche Zielmarke hat sich die Landesregierung gesetzt a) für den Bereich der Wirtschaft, b) für den Bereich der Landesverwaltung? 5. Bis wann will die Landesregierung die jeweiligen Zielmarken erreichen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. August 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 4 a: Die Landesregierung befürwortet eine gesetzliche Frauenquote in der Wirtschaft. Sie hat im Koalitionsvertrag 2011 bis 2016 festgelegt , dass sie sich auf der Bundesebene für gesetzlich festgelegte Frauenquoten in der Privatwirtschaft einsetzen wird. Über die konkrete Ausgestaltung wird die Landesregierung im Weiteren entscheiden. Zu Frage 2: Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) sowie das Ministerium für Integration, Familie , Kinder, Jugend und Frauen (MIFKJF) haben bereits in Kooperation mit der Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, um Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die zu einer Erhöhung des Anteils der Frauen in Führungspositionen der rheinland-pfälzischen Wirtschaft führen. Aus diesen Handlungsempfehlungen wird die Landesregierung entsprechende Umsetzungsmaßnahmen entwickeln. Zu Frage 3: Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl von Frauen in Führungspositionen im höheren Dienst des Landes weiter zu steigern. Daher hat sie im Koalitionsvertrag 2011 bis 2016 festgelegt, das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zu novellieren, um über eine geeignete gesetzliche Grundlage als effizientes und modernes Instrument zur Verwirklichung der Chancengleichheit zu verfügen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. August 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/205 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Ferner führt die Landesregierung das Mentoring-Programm „Mehr Frauen an die Spitze!“ für die Landesverwaltung fort. Die Projektleitung obliegt dem MIFKJF. In das Programm sind alle Ressorts einschließlich der Staatskanzlei und der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union sowie die Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz eingebunden. Die zweijährige Pilotprojektphase endet im Frühjahr 2013. Derzeit nehmen 17 Tandems, jeweils bestehend aus einer erfahrenen Führungskraft als Mentor oder Mentorin und einer Nachwuchsführungskraft (Mentee), teil. Die Landesregierung verfolgt mit der Implementierung des Mentoring-Programms vorrangig folgende Ziele: – Den Frauenanteil in Führungspositionen langfristig zu erhöhen und die berufliche Entwicklung von Frauen zu fördern. – Den Anteil von Frauen in Gremien, Beiräten und Ausschüssen nachhaltig zu steigern. – Eine Kompetenzerhöhung aller Beteiligten in Bezug auf Gleichstellungsfragen sowie eine Sensibilisierung bezüglich der Situation weiblicher Beschäftigter zu erreichen. Das MWKEL hat die Teilnahme an diesem Mentoring-Programm auf den gehobenen Dienst ausgeweitet, um damit die Mitarbeiterinnen zu motivieren, ihren Erfahrungsschatz aufgrund bereits langjähriger Tätigkeit auszubauen und auf die Wahrnehmung von Führungsfunktionen vorzubereiten. Darüber hinaus setzt sich das MWKEL auch für die Ausdehnung des Programms auf den nachgeordneten Bereich ein. Informationen über die von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen sind dem Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz nach § 20 LGG zu entnehmen. Zu Frage 4 b: Im Rahmen der geplanten Novellierung des LGG soll geprüft werden, welche gesetzlichen Instrumentarien geeignet und zielführend sind, die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes weiter voranzubringen, um die gleiche Teilhabe von Frauen auch an Führungspositionen entscheidend zu verbessern. Zu Frage 5: Vor dem Hintergrund der Antworten zu Fragen 4 a und 4 b kann derzeit noch keine Aussage zum Zeitpunkt für das Erreichen entsprechender Zielmarken genannt werden. Eveline Lemke Staatsministerin