Drucksache 16/2051 19. 02. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. März 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Förderschule mit Schwerpunkt Sprache Die Kleine Anfrage 1332 vom 23. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Schülerzahl an den einzelnen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache in den letzten fünf Jahren entwickelt? 2. Welche regionalen Einzugsbereiche haben die einzelnen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache? 3. Gibt es, wie von verschiedenen Personen berichtet, seitens der ADD oder des Ministeriums Bestrebungen, diese Einzugsberei- che zu verkleinern oder auch zu vergrößern? 4. Welche Schulen bzw. Regionen betrifft dies in welcher Weise? 5. Gibt es aktuell schon Regionen, die keiner Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache als Einzugsgebiet zugeordnet sind, und wenn ja, welche? 6. Wie gewährleistet die Landesregierung hier die Wahlfreiheit zwischen inklusiver und exklusiver Beschulung? 7. Haben Förderschulen Sprache in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Ressourcen z. B. für die Eröffnung weiterer Klas- sen Schüler ablehnen müssen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Februar 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache gibt es in Mainz, Frankenthal, Rülzheim, Idar-Oberstein, Neuwied, Hachenburg und Singhofen. Darüber hinaus gibt es Förderschulen, bei denen der Förderschwerpunkt Sprache organisatorisch angegliedert ist, in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bitburg, Kaiserslautern, Kusel, Pirmasens, Prüm, Reinsfeld, Schweich, Trier, Wiltingen und Wittlich. Diese bilden in diesem Förderschwerpunkt eigene Klassen. Die Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler an diesen Förderschulen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Förderschule 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 SFG/S Kaiserslautern 30 46 34 23 16 SFL/G/S Prüm 9 14 12 9 14 SFL/S Bad Neuenahr-Ahrweiler 23 25 31 29 37 SFL/S Bitburg 24 27 29 31 28 SFL/S Kusel 8 13 13 17 16 SFL/S Pirmasens 21 25 24 26 28 SFL/S Reinsfeld 15 17 17 16 12 SFL/S Schweich 23 43 37 32 34 Drucksache 16/2051 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 2 und 5: Aus der Anlage ist ersichtlich, welche Einzugsbereiche für Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache festgelegt und welche kommunalen Gebietskörperschaften keiner Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache zugeordnet sind. Sofern für einen Landkreis mehr als eine Schule zuständig ist, sind die betreffenden Schulen angegeben. Zu den Fragen 3 und 4: Weder von Seiten des Ministeriums noch von der Schulbehörde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gibt es Bestrebungen , die Einzugsbereiche der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache zu verändern. Die Zuständigkeit für die Festlegung von Einzugsbereichen liegt gemäß § 93 Schulgesetz bei der Schulbehörde, die dabei das Benehmen mit dem Schulträger herstellt. Nach Mitteilung der Außenstelle Schulaufsicht in Neustadt hat der Landkreis Alzey-Worms beantragt, inklusive wohnortnahe Angebote im Förderschwerpunkt Sprache im Landkreis zu schaffen. Für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Alzey und Osthofen soll jeweils ein Einzugsbereich für den Förderschwerpunkt Sprache festgelegt werden. Die Gespräche der betroffenen Schulträger sind noch nicht abgeschlossen, eine Entscheidung ist daher noch nicht getroffen. Zu Frage 6: Die Verankerung der Wahlfreiheit der Eltern ist bereits in den Landtagsdrucksachen 16/1411 und 16/1789 erläutert worden. Bereits die „Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland“ von 1994 haben eine Abkehr von der institutionenbezogenen Sichtweise und eine Hinwendung zu einer personenbezogenen Sichtweise formuliert. Dieser Paradigmenwechsel wird im Förderschwerpunkt Sprache ebenso wie in den anderen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten berücksichtigt. Die Landesregierung wird das Wahlrecht zwischen inklusivem Unterricht an allgemeinen Schulen, insbesondere Schwerpunktschulen, und den in der Region vorhandenen Förderschulen gewährleisten. Zu Frage 7: Die einzelnen Schulen führen kein Aufnahmeverfahren durch und weisen entsprechend auch keine Schülerinnen und Schüler ab, da Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf durch die Schulbehörde der zuständigen Förderschule zugewiesen werden. Wenn Eltern die Aufnahme ihres Kindes in die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache wünschen, die Schulbehörde aber keinen sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache feststellt, erfolgt auch keine Zuweisung in diese Förderschule . Aufgrund von fehlenden personellen Ressourcen für die Bildung weiterer Klassen wurde keine Zuweisung abgelehnt. Allerdings können an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache ebenso wie in Schulen anderer Schularten nach Entscheidung der Schule weniger Klassen gebildet werden, als dies rechnerisch möglich wäre, wenn z. B. räumliche Ressourcen fehlen. Diese Fälle werden nicht kontinuierlich erfasst; sie sind in den jeweiligen Landtagsvorlagen „Daten zur Unterrichtsversorgung“ im Einzelfall als „Klassenminderbildung “ angegeben. Doris Ahnen Staatsministerin 2 Förderschule 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 SFL/S Trier Medard 15 26 30 24 18 SFL/S Wiltingen 22 27 26 26 27 SFL/S Wittlich 21 27 36 32 31 SFS Frankenthal 91 110 121 130 123 SFS Hachenburg 44 57 49 55 65 SFS Idar-Oberstein 29 29 45 49 46 SFS Mainz 74 80 124 119 116 SFS Neuwied 90 100 96 94 105 SFS Rülzheim 97 112 115 114 104 SFS Singhofen 52 51 54 53 52 Quelle: MBWWK auf der Basis der amtlichen Schulstatistik. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2051 3