Drucksache 16/2053 19. 02. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. März 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Haus Mainusch Die Kleine Anfrage 1336 vom 24. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: Ende 2011 hat die Universitätsleitung dem AStA, dessen Untermieter der Trägerverein des Hauses Mainusch ist, den Mietvertrag fristgerecht zum 9. Dezember 2012 gekündigt. Die Gesamtmiete für das Haus Mainusch, das sich als unabhängiges und unkommerzielles Kommunikationszentrum versteht, betrug bis dato 977,20 Euro, wovon das Haus Mainusch lediglich 250,00 Euro bezahlte und die Differenz von der Universität selbst übernommen wurde. Der Fünfjahresvertrag zwischen LBB bzw. Universität und AStA vom 10. Dezember 2012 sieht einen verringerten Mietzins in Höhe von 599,20 Euro vor, der allerdings von dem Trägerverein des Hauses Mainusch allein zu tragen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Aus welcher Haushaltsstelle und in welchem Zeitraum hat die Universität Mainz bislang die Differenz zwischen Miete und Mietzahlung von rund 9 000 Euro p. a. gedeckt bzw. welche Haushaltsstellen wurden miteinander verrechnet? 2. Warum wurde dieser Zuschuss jahrelang gewährt und seit Dezember 2012 nicht mehr? Was war die rechtliche Grundlage hier- für? 3. Wie lautet die jeweilige Berechnungsgrundlage für den bis Ende 2012 gewährten und heutigen Mietzins? 4. Wie möchte die Landesregierung den Haus Mainusch e. V. finanziell unterstützt wissen und gegebenenfalls durch wen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Februar 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Universität Mainz hat mit dem AStA im Dezember 1988 einen Überlassungsvertrag für das Haus Mainusch geschlossen, der einen Mietzins in Höhe von 251,44 € vorsah. Im Jahr 2007 hat das Land ein Flächenmanagement eingeführt: Auf dieser Grundlage zahlen die Hochschulen Nutzungsentgelt für alle vom LBB bereitgestellten Liegenschaften. Für das Haus Mainusch setzte der LBB Miete in Höhe von 977,20 € fest. Die Universität war zum Zeitpunkt der Einführung des Flächenmanagements an den mit dem AStA geschlossenen Überlassungsvertrag gebunden. In der Folgezeit hat sie beim LBB darauf hingewirkt, dass der mit Einführung des Flächenmanagements für das Haus Mainusch festgesetzte Mietzins überprüft und unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Gebäudesubstanz der Immobilie reduziert wird. Gleichzeitig hat sie mit dem AStA über eine Anpassung des Überlassungsvertrages verhandelt mit dem Ergebnis, dass das für das Haus Mainusch zu entrichtende Nutzungsentgelt an die Zahlungsverpflichtung der Universität in Höhe von nunmehr 599,20 € angepasst wurde. Der Vertrag mit dem AStA wurde von der Universität in diesem Zusammenhang zum 9. Dezember 2012 gekündigt. Ein neuer Überlassungsvertrag wurde abgeschlossen und führte zum Abschluss eines Untervertrags zwischen AStA und dem Verein „Unabhängiges Kommunikationszentrum an der Uni Mainz e. V“. Drucksache 16/2053 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 1: Die Universität zahlt das Nutzungsentgelt für alle vom LBB bereitgestellten Universitätsliegenschaften seit 1. April 2008 aus dem regulären Landeszuschuss für Infrastruktur „Aufwand im Zusammenhang mit der Nutzungsentgeltvereinbarung mit dem LBB über Nutzung der Wirtschaftseinheiten“ im Rahmen des Globalhaushalts der Universität. Entsprechend der jeweiligen Vertragssituation mit dem AStA wurden diese Ausgaben teilweise oder vollständig durch Mieteinnahmen gegenfinanziert. Zu Frage 2: Die Universität war, wie bereits ausgeführt, zum Zeitpunkt der Einführung des Flächenmanagements an den mit dem AStA geschlossenen Überlassungsvertrag gebunden. In der Folgezeit hat sie einerseits beim LBB darauf hingewirkt, dass der als zu hoch empfundene Mietzins reduziert wurde. Gleichzeitig hat sie mit dem AStA über eine Anpassung des Überlassungsvertrages verhandelt. Dies hat letztlich im Jahre 2012 zu einer einvernehmlichen Regelung mit allen Beteiligten geführt. Zu Frage 3: Berechnungsgrundlage war und ist die Immobilienbewertung des LBB. Die Universität hat auf dieser Grundlage mit dem LBB eine Verständigung über einen angemessenen Mietzins erreicht. Dies führte zu einer Anpassung des Überlassungsvertrages mit dem AStA. Zu Frage 4: Die Universität hat am 30. November 2012 mit dem AStA eine Überlassungsvereinbarung für fünf Jahre abgeschlossen. Die Universität hat dem AStA die Räumlichkeiten zur Wahrnehmung der kulturellen Belange der Studierenden gemäß § 108 HochSchG überlassen. Dies betrifft ein universitäres Binnenverhältnis zwischen Hochschule und AStA. Weder das Land noch die Universität unterstützen den Verein „Unabhängiges Kommunikationszentrum an der Uni Mainz e. V.“ finanziell. Doris Ahnen Staatsministerin