Drucksache 16/2064 25. 02. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. März 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Erkenntnisse aus der Sanierung der Rheinbrücke bei Wörth 2012 Die Kleine Anfrage 1340 vom 29. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: Von Juni bis Anfang Oktober 2012 ist die Rheinbrücke bei Wörth – Karlsruhe saniert worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung aus den Sanierungsarbeiten 2012 gewonnen? 2. Inwiefern werden daraus Maßnahmen abgeleitet? 3. Mit welcher Gesamtlebensdauer der Brücke rechnet die Landesregierung? 4. Bleibt die Landesregierung nach Abschluss der Sanierungsarbeiten bei der Planung, die nächste notwendige Sanierung in vier bis fünf Jahren mit einer Dauer von ca. neun Monaten und Kosten von ca. 9 Mio. Euro durchzuführen? 5. Inwiefern haben Erkenntnisse aus der Sanierung Einfluss auf die Haltung der Landesregierung zum Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth – Karlsruhe? 6. Zu welchem Termin ist der Erörterungstermin zum Bau der zweiten Rheinbrücke geplant? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Februar 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Instandsetzungsarbeiten an der Rheinbrücke bei Wörth wurden von der baden-württembergischen Straßenverwaltung durchgeführt . Die Beantwortung der nachfolgenden Ausführungen basiert im Wesentlichen auf den von der baden-württembergischen Straßenverwaltung bereitgestellten Informationen. Zu Frage 1: Die im Jahr 2012 durchgeführten Instandsetzungsarbeiten beinhalteten insbesondere die Erneuerung der Fahrbahnübergangskonstruktionen sowohl am badischen als auch am rheinland-pfälzischen Widerlager sowie die Erneuerung des Korrosionsdeckanstrichs der Tragseile. Damit wurden Bauwerksteile turnusmäßig erneuert bzw. instandgesetzt, die aufgrund von Witterung, Tausalzbeaufschlagung und mechanischer Beanspruchung einem besonders hohen Verschleiß unterliegen. Die Arbeiten gingen mit nahezu täglichen Beeinträchtigungen im Verkehrsablauf einher. Vergleichbare Instandhaltungsarbeiten oder Belags- und Abdichtungserneuerungen , Korrosionsschutzarbeiten am Überbau einschließlich Arbeiten an den Entwässerungseinrichtungen werden auch in Zukunft im Abstand von mehreren Jahren notwendig sein. Je nach Art, Umfang und Örtlichkeit der Maßnahmen ist erneut mit entsprechenden Einschränkungen und Behinderungen im Verkehrsablauf zu rechnen. Im Rahmen der länderübergreifenden Arbeitsgruppe „Leistungsfähige Rheinquerung“ wurde der Verkehrsfluss während der Sanierungsarbeiten gutachterlich begleitet. Informationen hierzu befinden sich auf der Internetseite des MVI Baden-Württemberg unter Aktuell/Faktencheck Rheinquerung/Arbeitsgruppe Leistungsfähige Rheinquerung/Themenblock 2c. Drucksache 16/2064 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Mögliche Maßnahmen in der Zukunft werden frühestmöglich mit Baden-Württemberg abgestimmt. Zu Frage 3: Unter der Voraussetzung einer regelmäßigen und sachgerechten Bauwerksunterhaltung einschließlich der o. g. genannten Maßnahmen der Erhaltung bzw. Erneuerung von Bauwerksteilen, die hohem Verschleiß unterliegen, könnte bei der Rheinbrücke Wörth die bauartübliche Gesamtlebensdauer von ca. 100 Jahren erreicht werden, falls die Fahrbahnplatte zusätzlich verstärkt wird. Erfolgt keine Verstärkung des Überbaus, ist nach gutachterlicher Feststellung davon auszugehen, dass aufgrund der hohen verkehrlichen Beanspruchung die Restlebensdauer des Überbaus in den nächsten fünf Jahren erreicht sein wird. In diesem Fall wäre mit massiven Schädigungen an Schweißnahtverbindungen und Stahlbauteilen zu rechnen, wodurch die Verkehrssicherheit des Bauwerks erheblich beeinträchtigt wäre. Dies würde zu Verkehrseinschränkungen führen. Zu Frage 4: Das Land Baden-Württemberg hält als Bundesland, das als Auftragsverwaltung des Bundes für die Rheinbrücke Wörth zuständig ist, an der Planung einer Ertüchtigung des Bauwerks innerhalb der nächsten fünf Jahre fest. Ziel ist es, das Bauwerk so zu verstärken , dass es für weitere rd. 50 Jahre uneingeschränkt vom Verkehr genutzt werden kann. Nach derzeitigen Kenntnissen werden die Kosten für die Ertüchtigung auf ca. fünf bis acht Mio. Euro geschätzt. Die geplante Verstärkung wird insgesamt einen Zeitraum von bis zu neun Monaten in Anspruch nehmen und soll überwiegend unter halbseitiger Verkehrsführung erfolgen. Zusätzlich ist mit ca. zwölf bis 15 einzelnen Tagen zu rechnen, an denen das Bauwerk vollständig für den motorisierten Verkehr zu sperren sein wird. Zu Frage 5: Die Landesregierung hält eine leistungsfähige Rheinquerung zwischen Wörth und Karlsruhe für notwendig. Die weiteren notwendigen Schritte werden eng mit Baden-Württemberg abgestimmt. Im Zustand ohne Sanierungsarbeiten wird die Kapazität der Rheinquerung durch die Verengung der B 10 von drei auf zwei Fahrstreifen hinter der Rheinbrücke begrenzt. In diesem Bereich ist der Verkehrsfluss jedoch nicht mehr stabil, sodass zufällige Störungen zu einer Kapazitätsreduzierung und damit zu Fahrzeitverlusten führen können. Im Zustand mit Sanierungsarbeiten wird die Kapazität der Rheinquerung durch die Rheinbrücke selbst und durch die Überleitungen auf die Gegenfahrbahn derart begrenzt, dass an jedem Tag deutlich messbare Fahrzeitverlängerungen zu erwarten sind. Die Kapazität sinkt im Fall von Sanierungsarbeiten um etwa 25 %. Zu Frage 6: Nach derzeitigem Stand sollen im ersten Halbjahr 2013 die Erörterungstermine für die 2. Rheinbrücke stattfinden. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär