Drucksache 16/2065 25. 02. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Tanja Machalet (SPD) und Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Filmwirtschaft als Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1345 vom 30. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: Das Institut für unternehmerisches Handeln an der FH Mainz führt derzeit – gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz , Energie und Landesplanung – eine Online-Befragung mit dem Titel „Nachhaltige Förderungs- und Finanzierungsmaßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Rheinland-Pfalz“ durch. Die Ergebnisse der Studie sollen im Frühjahr 2013 vorliegen . Wir fragen die Landesregierung: 1. Vor welchem Hintergrund erfolgt die Befragung? 2. Welche Zielgruppe(n) hat die Befragung? 3. Welche Instrumente zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft insbesondere der Filmwirtschaft (hierbei die kulturelle Filmförderung und wirtschaftliche Filmförderung separat berücksichtigen) wurden bisher eingesetzt und welche Förderungen sind erfolgt? 4. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Filmwirtschaft innerhalb der Branche der Kultur- und Kreativwirtschaft bei und wie bewertet sie deren Potenziale in Rheinland-Pfalz? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Forderungen nach einer stärkeren Unterstützung und Förderung der Filmwirtschaft in Rheinland-Pfalz zu entsprechen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Februar 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz 2011 bis 2016 wird auf die wirtschaftliche Bedeutung und die innovativen Impulse durch die Kultur- und Kreativwirtschaft verwiesen. Die Bedeutung und Effekte der Kultur- und Kreativwirtschaft sind allgemein akzeptiert auf europäischer, deutscher und regionaler Ebene. Die spezifischen Bedürfnisse und Probleme dieser Branche sollen in Rheinland-Pfalz von der Wirtschaftsförderung und ihren Institutionen (einschließlich Land) stärker beachtet werden. Hierauf hat auch die Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz, ZIRP, hingewiesen und erste Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Das iuh – Institut für unternehmerisches Handeln der Fachhochschule Mainz führt deshalb in Zusammenarbeit mit dem Design - forum Rheinland-Pfalz descom zur Förderung des Kultur- und Kreativwirtschaftssektors in Rheinland-Pfalz eine Studie durch, um bestehende Unterstützungs- und Finanzierungsinstrumente zur Förderung von Unternehmensgründungen und Unternehmensentwicklungen hinsichtlich ihrer Effizienz und Nachhaltigkeit für den Standort Rheinland-Pfalz zu evaluieren. Die Forderungen sowie der Bedarf der Akteure in der Kultur- und Kreativwirtschaft auf der einen Seite und die bestehenden Angebote der Förderungs- und Finanzierungs geber auf der anderen Seite soll abgeglichen werden. Bestehende Lücken und mögliche Akzeptanz- oder Übersetzungsprobleme, welche aus den unterschiedlichen Hintergründen der Akteure resultieren, sollen erfasst und ausgewertet werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. März 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2065 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Basierend auf diesen Evaluationsbefunden der Studie soll ein Katalog mit Handlungs empfehlungen für weitergehende Maßnahmen, Entwicklungen und Neuerungen für Unterstützungs-, Förderungs- und Finanzierungsinstrumente zur Förderung von Unternehmensgründungen und Unternehmensentwicklungen in der Kultur- und Krea tivwirtschaft in Rheinland-Pfalz erstellt werden. Hierbei sollen auch Empfehlungen zur Optimierung und Modifizierung bestehender Angebote gegeben werden. Zu Frage 2: Es liegt zur Branche eine bundesweit einheitliche Definition vor. Diese umfasst die elf Teilmärkte: Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunk wirt schaft, Markt für darstellende Künste, Designwirtschaft, Architekturmarkt, Presse - markt, Werbemarkt, Software-/Games-Industrie. Die erwerbsorientierten Akteure dieser Teilmärkte, einschließlich potenzieller Existenzgründer, sind Zielgruppe der Erhebung. Zu Frage 3: Als allgemeine Instrumente der Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft sind hervorzuheben insbesondere notwendige Beratungsstrukturen zur Stärkung der unternehmerischen Basis, Finanzierungsstrukturen und Netzwerk/Cluster-Strukturen, die Kreativunternehmen untereinander und mit Unternehmen aus anderen Branchen verbinden. Hierbei ist eine fundierte kommunale Basis notwendig. Erste Kommunen in Rheinland-Pfalz haben begonnen, das Thema aufzugreifen und suchen den Dialog mit der Landesregierung. Die Landesregierung hat seit Herbst 2010 erste Maßnahmen zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft eingeleitet. Zu nennen sind hier – die Durchführung von Branchendialogen/Kreativstammtischen in Zusammenarbeit mit der Bundesinitiative zur Kultur- und Kreativwirtschaft, – die Verknüpfung mit der Gründeroffensive Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit dem Institut für unternehmerisches Handeln iuh der FH Mainz, – die Weiterentwicklung der Technologie- und Gründerzentren zu Innovations zentren zur Unterstützung eines Raum- und Infrastrukturbedarfs für Kreativ unternehmen, – der Ausbau des Designforums Rheinland-Pfalz descom, – die Nutzung von Synergieeffekten zum Handel und zur Innenstadtentwicklung und – die Fokussierung auf den Kulturtourismus als ein Themenfeld der Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft für den ländlichen Raum. Diese Maßnahmen im Kontext der Kultur- und Kreativwirtschaft zielen per bundeseinheitlicher Definition auf überwiegend erwerbsorientierte Unternehmen. Von diesen allgemeinen Fördermaßnahmen können auch Unternehmen der Filmwirtschaft partizipieren. Dabei ist zu berücksichtigen , dass Filme als Produkt immer zwei Aspekte haben. Zum einen handelt es sich um kulturelle Zielsetzungen und Beiträge mit Identität stiftenden Effekten. Zum anderen ist es ein Wirtschaftsgut, mit dem bei der Erstellung und bei der Verbreitung etliche Finanzströme bewegt werden. In Rheinland-Pfalz steht der erste Aspekt im Vordergrund (Filme als Kulturgut). Im Bereich der Filmproduktionsförderung und durch Drehbuchförderung hat die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur in der Vergangenheit in Einzelfällen entscheidende finanzielle Hilfen leisten können und tut es auch heute noch im Rahmen ihrer Möglichkeiten für kulturell ambitionierte Film- und Medienprojekte, die einen nachvollziehbaren Bezug zum Land Rheinland-Pfalz aufweisen. Eine weitere Leistung ist hier die nachhaltige Sicherung des rheinland-pfälzischen kulturellen Erbes. Filmförderung im Sinne einer Filmabspielförderung von Seiten des Kulturministeriums gibt es in Rheinland-Pfalz seit 1991. Der Kinoprogrammpreis des Landes Rheinland-Pfalz, der insgesamt mit rd. 70 000 € dotiert ist, wird seitdem jedes Jahr für ambitionierte Kinoprogramme in den Kategorien Allgemeines Filmprogramm, Kinder- und Jugendprogramm und Kurzfilmprogramm vergeben. Das Land setzt darüber hinaus im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten im Bereich der Medienförderung die Schwerpunkte auf Vermittlung und Schulung im Umgang mit Film und Medien. Ferner plant das Land den Ausbau und die Weiterentwicklung des Medienstandorts Rheinland-Pfalz. Deswegen sollen die verschiedensten Angebote für Medienberufe gerade in der akademischen Ausbildung zusammengebracht werden, damit sie direkt miteinander agieren und voneinander profitieren können. Mit dem neuen Forschungsschwerpunkt Medienkonvergenz an der Universität Mainz, an dem auch Professorinnen und Professoren der Fachhochschule Mainz beteiligt sind, wird eine stärkere Verbindung der verschiedenen Disziplinen untereinander und auch zur Medienwirtschaft angestrebt. Damit wird ein Alleinstellungsmerkmal für Mainz und Rheinland-Pfalz als Medienstandort geschaffen . 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2065 Mit einem Sonderprogramm in Höhe von rd. 800 000 € konnten 2011 die kulturell ambitionierten Kinos und die Kinos im ländlichen Raum bei der Umstellung auf digitale Technik finanziell unterstützt werden. Die Mittel wurden von den berechtigten Kinos jedoch nicht ausgeschöpft. Im Rahmen seiner begrenzten finanziellen Möglichkeiten liegen die Schwerpunkte des Landes damit im Bereich der Vermittlung und Schulung im Umgang mit dem Film, der Filmtheaterabspielförderung und der Sicherung des kulturellen Filmerbes. Eine spezielle, wirtschaftliche, Film(produktions)förderung gibt es in Rheinland-Pfalz nicht, auch wenn im Einzelfall immer geprüft werden kann, ob ein Unternehmen der Filmwirtschaft nicht allgemein an den Förderprogrammen des Landes partizipieren kann. Mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ISB steht eine effiziente und zentrale Einrichtung zur Abwicklung der Förderprogramme zur Verfügung (Allgemeine Wirtschaftsförderung qua Kredit, Zuschuss, Beteiligung, Bürgschaft durch die ISB für gewerbliche Unternehmen). An diesen allgemeinen Förderprogrammen konnten in den letzten drei Jahren mehr als 20 Unter - nehmen partizipieren. Im Wirtschaftsministerium gibt es speziell zum Filmmarkt derzeit lediglich Zuschüsse an die Filmförderungsanstalt , Berlin, zur Herstellung von Filmkopien für Filmtheater im ländlichen Raum (Orte bis zu 20 000 Einwohner, Haushaltsansatz 30 000 €). Zu Frage 4: Die Filmwirtschaft ist einer der elf Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft. Sie setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen: Selbstständige Bühnen-, Film-, TV-Künstler/-innen, Film-/TV-Produktion, Nachbearbeitung/sonstige Filmtechnik, Filmverleih und -vertrieb, Kinos, Einzelhandel mit bespielten Ton-/Bildträgern, Videotheken. Die Filmwirtschaft hat einen Anteil von rund 3 % am Gesamtumsatz der Kultur- und Kreativwirtschaft in Rheinland-Pfalz (Jahr 2010). Die Landesregierung geht davon aus, dass hier noch Entwicklungspotenzial zur Steigerung des Anteils bzw. der Umsatz- und Beschäftigtenzahlen vorhanden ist. Die Bedeutung der Filmwirtschaft geht auch über diese Wirtschaftszahlen hinaus, da Filme sowohl wirtschaftlich als auch kulturell erhebliche Multi plikatoreffekte (Hebelwirkungen) entfalten mit Identität stiftenden sowie Standort profilierenden Effekten. Zu Frage 5: Die Landesregierung geht davon aus, dass die Ergebnisse der Studie zur Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Dialog mit den Akteuren der Filmwirtschaft im Lande weitere Erkenntnisse zu den Bedarfen und Merkmalen eines rheinland-pfälzischen Profils ergeben . Die Landesregierung geht dabei weiter davon aus, dass insbesondere der Baustein einer Nachwuchs-/Gründerförderung für Filmschaffende interessante Ansatzpunkte bieten wird. Dies entspräche dann auch dem grundsätzlichen, konzeptionellen Ansatz der Landesregierung, Existenzgründer in ihrer Startphase zu unterstützen. Mögliche Handlungsoptionen stehen dann unter dem Vorbehalt der aktuellen Haushaltssituation. Eveline Lemke Staatsministerin 3