Drucksache 16/2067 25. 02. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. März 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rettungsdienst Die Kleine Anfrage 1342 vom 29. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Notarztwagen sind im Stadtbereich Mainz vorhanden? 2. Wie hoch ist deren Auslastung? 3. Innerhalb welches zeitlich festgelegten Rahmen muss ein Rettungswagen in Rheinland-Pfalz am Einsatzort sein? 4. Gibt es dabei Unterschiede zwischen Stadt und Land? 5. Wen ja, welche? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Februar 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Weder im Stadtbereich Mainz noch im restlichen Bereich des Landes werden Not arztwagen eingesetzt. Statt des starren Notarztwagensystems (Stationierungssystem) gibt es in Rheinland-Pfalz seit 2008 das flexible sogenannte Rendezvoussystem mit Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF). Zurzeit gibt es folgende ständig einsatzbereite und arztbesetzte Rettungsmittel in der Stadt Mainz: – zwei NEF = Notarzteinsatzfahrzeuge – ein ITW = Intensivtransportwagen – ein RTH/ITH = Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber Zu Frage 2: In Mainz gab es im Jahr 2011 = 4 497 Einsätze mit Notarzteinsatzfahrzeugen. Zu Frage 3: Eine eigene Hilfsfrist für Rettungswagen in Rheinland-Pfalz gibt es nicht. Es gibt aller dings eine Planungsgröße entsprechend § 8 Abs. 2 RettDG, wonach die Vorhaltezei ten und die Anzahl der für eine Rettungswache erforderlichen Krankenkraftwagen (hierzu zählen auch Rettungswagen) nach Maßgabe des Landesrettungsdienstplanes so festzulegen sind, dass im Notfalltransport jeder an einer öffentlichen Straße gele gene Einsatzort in der Regel innerhalb einer Fahrzeit von maximal 15 Minuten nach Eingang des Hilfeersuchens bei der Leitstelle erreicht werden kann (Hilfeleistungs frist). Zu den Fragen 4 und 5: Nein. Die Hilfeleistungsfrist gilt für das gesamte Bundesland Rheinland-Pfalz. Roger Lewentz Staatsminister