Drucksache 16/2074 28. 02. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. März 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Verlegung der B 39 Die Kleine Anfrage 1348 vom 1. Februar 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass als Alternative zur Verlegung der B 39 ein stadtverträglicher Umbau der Ortsdurch- fahrt mit substanziellen Verbesserungen für den Umweltverbund als Alternative gleichwertig verfolgt wird? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Neutrassierung mit Tunnel der B 39 nach verkehrlichen und städtebaulichen Gesichts- punkten, unter anderem Entlastungswirkung vom Durchgangsverkehr, Verbesserungen für den Fußgängerverkehr und den Radverkehr, Abzug von Kaufkraft aus der Innenstadt? 3. Wird in der Beurteilung der Landesregierung mit berücksichtigt, dass die Beschleunigung des Durchgangsverkehrs und die innerörtliche Umfahrungsmöglichkeit zu einer Schwächung der Innenstadt beitragen kann, weil Kaufkraft in die nichtintegrierten Einzelhandelsstandorte wie das Gewerbezentrum im Neustadter Südosten abgezogen wird? 4. Unterstützt die Landesregierung die Kritik des Landesrechungshofs an dem Projekt, nach der bei den bisher vorliegenden Planungsgrundlagen die Verkehrsträger nicht gleichberechtigt behandelt wurden, sondern der Verkehrsfluss für den MIV im Mittelpunkt der Betrachtungen stand? 5. Inwieweit sieht die Landesregierung die Möglichkeit, die Stadt Neustadt zu unterstützen, ein Gesamtverkehrskonzept mit einem stadtverträglichen Umbaukonzept für die B 39, Konzepten für die Parkraumbewirtschaftung, den Rad- und Fußverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr zu erstellen? 6. Beteiligt sich die Landesregierung an den Kosten für das Projekt und falls ja, in welcher Höhe bis zum jetzigen Zeitpunkt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Februar 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Verlegung der B 39 in Neustadt an der Weinstraße wird unter kommunaler Hoheit geplant. Gleichzeitig obliegt die Zuständigkeit für ein Gesamtverkehrskonzept der Stadt. Ebenso ist die Kommune zuständig für die Abwicklung des Nahverkehrs. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Aufgrund der nachrangigen Einstufung einer Ortsumgehung von Neustadt a. d. W. im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen und wegen des dringenden Be darfs, die heutige Stadtdurchfahrt im Zuge der B 39 zu verbessern, hat die Stadt im Jahr 2004 eine Machbarkeitsstudie zur Neugestaltung der Stadtdurchfahrt von Neustadt erstellen lassen. Dabei wurde die gesamte Stadtdurchfahrt im Zuge der B 39 auf einer Länge von rund 2 km im Kernbereich untersucht. Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist, dass ein reiner Ausbau der bestehenden B 39 im Stadtgebiet danach nicht zu den ge wünsch ten Verbes se rungen der Leistungsfähigkeit der Stadtdurch - fahrt sowie der Wohn- und Lebensqualität in den betroffenen Stadtvierteln führen kann. Deshalb hat die Stadt Neustadt eine Planung entwickelt, die eine Verlegung der Amalienstraße im Zuge der B 39 parallel an die Bahngleise vorsieht. Ziel dieser Planung ist auch eine Unter tunne lung des Bahnhofs mit geschätzten Kosten von rund 31,4 Mio. EUR. Die Verlegung der B 39 im Stadt- Drucksache 16/2074 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode gebiet von Neustadt an der Weinstraße wurde als Um- und Ausbaumaßnahme zwischen Vertretern des BMVBS und der Stadt und dem Land Rheinland-Pfalz vereinbart. Die ursprüngliche Planung der Nordumfahrung wird auf Wunsch der Stadt Neustadt nicht weiterverfolgt. Zu Frage 2: Das Land Rheinland-Pfalz ist Auftragsverwaltung des Bundes und führt daher auf der Fachebene die notwendige Abstimmung durch. Am 30. November 2010 hat ein Abstimmungsgespräch zum weiteren Verfahren stattgefunden. Die Stadt Neustadt hat zwischenzeitlich das Ergebnis der konzeptionellen Untersuchungen zum Ausbau der B 39 in der Öffentlichkeit vorgestellt. Am 21. Juni 2011 erfolgte der Beschluss im Stadtrat für die europaweite Ausschreibung zur Beauftragung eines Planungsbüros. Zeitgleich sollen Bürgerversammlungen und -informationen stattfinden. Nach Erstellung der Detailplanung und Zustimmung des BMVBS zu dem Entwurf wird sich ein Baurechtsverfahren anschließen. Zu Frage 3: Das Land erwartet, dass diese Thematik in der weiteren Planung der Stadt untersucht wird. Zu den Fragen 4 und 5: Der Ausbau der B 39 zwischen dem Viadukt und der Talpost ist nur ein Baustein innerhalb der Gesamtverkehrsplanung für die Stadt Neustadt an der Weinstraße. Die Gesamtverkehrsplanung basiert auf den Ergebnissen der Fortschreibung 2001 des Generalverkehrsplans Neustadt an der Weinstraße. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Stadt, alle Verkehrsträger zu berücksichtigen. Zu Frage 6: Vor dem Hintergrund der durch die Stadt zugesagten Kostenübernahme für den städtebaulichen Anteil und für die Ablösekosten des Tunnels hat das BMVBS am 23. September 2010 einer Beauftragung der Detailplanung mit einem Tunnel unter dem Bahnhofsvorplatz zugestimmt. Das Vor haben wird von der Stadt Neustadt selbst im Rahmen einer bestehe n den Ver einbarung mit dem Land betrieben. Durch die Vereinba rung wurde der Stadt die Zuständigkeit für die B 39 in der Orts durch fahrt übertragen. Für den Fall einer Realisierung des Vorhabens ist eine Kostenteilung zwischen den Beteiligten zu erarbeiten. Das Land als Auftrags ver wal tung des Bundes wird der Stadt Neustadt Bundesmittel für die Teile des Vor habens zur Verfügung stellen, welche die B 39 direkt betreffen. Gleichzeitig könnten auch Mittel des Landes aus dem Straßenbauhaushalt für Knotenpunkte bereitgestellt werden, bei denen Landes straßen beteiligt sind, basierend auf den Regelungen im Landesstraßengesetz. Für die städtebaulichen Begleitmaßnahmen wurden Förder mittel in Aussicht gestellt. Erst auf der Grundlage weiterer Planungsschritte wird eine realistische Kostenteilung möglich sein, auf deren Grundlage eine Vereinbarung zur Kostentragung erarbeitet werden kann. Zudem stellt das Land Städtebauförderungsmittel für die Aufwertung der Innenstadt bereit. Roger Lewentz Staatsminister