Drucksache 16/2089 05. 03. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. März 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Folgen der Änderung der Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten bei straßenverkehrsrechtlichen Zuwiderhandlungen für den Landkreis Neuwied Die Kleine Anfrage 1350 vom 4. Februar 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei straßenverkehrsrechtlichen Zuwiderhandlungen in den Landkreisen ist zum 1. Januar 2013 von der Kreisverwaltung an die Polizei übergegangen. Buß- und Verwarngelder werden zukünftig dem Land Rheinland-Pfalz zufließen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. In welcher Höhe hat der Landkreis Neuwied in den Haushaltsjahren 2009 bis 2012 Einnahmen aus Buß- und Verwarnungs- geldern erhalten? 2. In welcher Höhe sind dem Landkreis Neuwied für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten Personalkosten in den Haushaltsjahren 2009 bis 2012 entstanden? 3. Wie viele Geschwindigkeitskontrollen wurden im Gebiet des Landkreises Neuwied inner- und außerörtlich in den Jahren 2009 bis 2012 pro Jahr durchgeführt? 4. In welcher Höhe erhält der Landkreis Neuwied ab dem Jahr 2013 Ausgleichszahlungen von Seiten des Landes für die Einnah- meausfälle durch die Zuständigkeitsverlagerung? 5. Hat der Landkreis Neuwied eine Übertragung der Zuständigkeit für innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung im Kreis- gebiet, nach Rechtsgrundlage § 7 Nr. 4 der Landesverordnung über Zuständigkeiten, beantragt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. März 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landkreis Neuwied erzielte in den Haushaltsjahren 2009 bis 2012 nach eigenen Angaben folgende Einnahmen an Buß- und Verwarnungsgeldern aus der Verfolgung und Ahndung straßenverkehrsrechtlicher Ordnungswidrigkeiten (ergänzend sind die in diesem Zusammenhang erzielten Einnahmen aus Verwaltungsgebühren ersichtlich): Einnahmeart: 2009 2010 2011 2012 Bußgelder: – – 1 906 624,42 € 1 298 458,53 € Verwarnungsgelder: – – 371 666,01 € 366 103,91 € Zwischensumme: 1 718 110,00 € 2 295 341,00 € 2 278 290,43 € 1 664 562,44 € Verwaltungsgebühren: 319 546,61 € 373 501,03 € 385 366,51 € 258 250,99 € Gesamtsumme: 2 037 656,61 € 2 668 842,03 € 2 663 656,94 € 1 922 813,43 € In den Jahren 2009 und 2010 wurde zwischen Verwarnungs- und Bußgeldern buchungstechnisch keine Trennung vorgenommen. Drucksache 16/2089 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Nach dem vom Ministerrat am 26. Februar 2013 im Grundsatz gebilligten Entwurf für ein Landesgesetz zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs sind folgende Regelungen vorgesehen: Zum Ausgleich der Einnahmeausfälle der Landkreise infolge der Übertragung der Zu ständigkeit für die Verfolgung und Ahndung straßenverkehrsrechtlicher Ordnungs widrigkeiten zum 1. Januar 2013 auf das Land werden der Finanzausgleichsmasse ab 2014 jährlich 15 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt zugeführt. Zur Verteilung dieser Ausgleichsmittel werden die Schlüsselzuweisungen B 1 der Landkreise dauerhaft um 5 Euro je Einwohner angehoben. Zur Erleichterung des Wechsels von der bisherigen Verteilung der Mittel aus der Verfolgung und Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten zur zukünftigen Verteilung der Ausgleichsmittel nach Einwohnerzahlen sieht der Gesetzentwurf bis Ende 2016 folgende Übergangs regelung vor: – Haushaltsjahr 2013: Ausgleichsmittel in Höhe von 15 Mio. Euro (reduziert um die in 2013 noch erzielten Resteinnahmen der Landkreise aus der Ahndung von Verkehrsordnungswidrig keiten) werden außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs vollständig nach der bisherigen Verteilung der Einnahmen aus der Ahndung von Verkehrsordnungs widrigkeiten verteilt. Maßstab ist dabei der Anteil der einzelnen Landkreise an den Einnahmen aller Landkreise durch Verwarnungsgelder, Bußgelder und Verwaltungs gebühren aus der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Durchschnitt der Jahre 2009 und 2010 (Anteil des Landkreises Neuwied : 11,24 Prozent). Bezüglich der Ausgleichszahlungen 2013 ist noch eine konkrete Vereinbarung mit dem Landkreis tag Rheinland -Pfalz abzuschließen, welche diesem mit Schreiben vom 21. Januar 2013 angetragen wurde. Eine Rückantwort steht bisher aus. – Haushaltsjahr 2014: Die Verteilung der Ausgleichsmittel in Höhe von 11,25 Mio. Euro (3/4 von 15 Mio. Euro) erfolgt nach der bisherigen Verteilung . Im Übrigen werden die Schlüsselzuwei sungen B 1 für die Landkreise um 1,25 Euro pro Einwohner erhöht. – Haushaltsjahr 2015: Die Verteilung der Ausgleichsmittel in Höhe von 7,5 Mio. Euro (1/2 von 15 Mio. Euro) erfolgt nach der bisherigen Verteilung. Im Übrigen werden die Schlüsselzuweisungen B 1 für die Landkreise um 2,50 Euro pro Einwohner erhöht. – Haushaltsjahr 2016: Die Verteilung der Ausgleichsmittel in Höhe von 3,75 Mio. Euro (1/4 von 15 Mio. Euro) erfolgt nach der bisherigen Verteilung. Im Übrigen werden die Schlüssel zuweisungen B 1 für die Landkreise um 3,75 Euro pro Einwohner erhöht. 2 Zu Frage 2: Dem Landkreis Neuwied sind in den Haushaltsjahren 2009 bis 2012 im Kontext der Verfolgung und Ahndung straßenverkehrsrechtlicher Ordnungswidrigkeiten nach eigenen Angaben folgende Personalkosten entstanden: 2009 2010 2011 2012 Personalkosten: 384 000,00 € 357 000,00 € 441 000,00 € 379 000,00 € Die Personalkosten beinhalten lediglich die unmittelbaren Personalkosten der Mitarbeiter/-innen der Bußgeldstelle ohne indirekt mit der Aufgabe befasste weitere Stellen im Hause (Querschnittsämter wie z. B. Kasse, Personalreferat). Sächlichen Verwaltungs- und Geschäftsausgaben sowie die „Kosten eines Arbeitsplatzes“ sind ebenfalls nicht enthalten. Zu Frage 3 Eine vollständige Erhebung der Zahl polizeilicher Geschwindigkeitskontrollen im Landkreis Neuwied ist für die genannten Zeiträume auf der Grundlage der vorhandenen Statistiken nicht ohne Weiteres möglich. Die in den Jahren 2009 bis 2012 erfolgten Laserkontrollen sind statistisch mit ihren Einsatzzeiten (Messstunden) dokumentiert. Die genaue Anzahl kann lediglich für die mit Radarmessfahrzeugen durchgeführten Kontrollen angegeben werden; die auf den Landkreis Neuwied bezogenen Messstunden allerdings nur näherungsweise. Hierzu übermittelte das für den Landkreis Neuwied zuständige Polizeipräsidium Koblenz folgende Werte: 2009 2010 2011 2012 Zahl der Mess- Zahl der Mess- Zahl der Mess- Zahl der MessKontrollen stunden Kontrollen stunden Kontrollen stunden Kontrollen stunden Laser 254 332 310 372 Radar 269 1 345 239 1 195 199 995 239 1 195 Summe 1 599 1 527 1 305 1 567 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2089 Ab dem Haushaltsjahr 2017 werden die Ausgleichsmittel ausschließlich über die dau erhafte Erhöhung der Schlüsselzuweisungen B 1 um 5 Euro je Einwohner an die Landkreise verteilt. Da die konkreten Zuweisungsbeträge für die einzelnen Landkreise von bisher noch nicht feststehenden Parametern (z. B. in 2013 noch erzielte Resteinnahmen aus der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten oder zukünftigen Einwohnerzahlen) abhängig sind, können die exakten Zuweisungsbeträge für den Landkreis Neuwied derzeit nicht beziffert werden. Zu Frage 5: Nein. Für den Landkreis Neuwied wurde eine Übertragung der Zuständigkeit für Geschwindigkeitsüberwachungen innerhalb geschlossener Ortschaften nicht beantragt. Roger Lewentz Staatsminister 3