Drucksache 16/2090 05. 03. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. März 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christian Baldauf, Matthias Lammert, Dr. Axel Wilke und Johannes Zehfuß (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Personelle Situation auf den Polizei-Geschäftszimmern Die Kleine Anfrage 1362 vom 7. Februar 2013 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen in Polizei-Geschäftszimmern sind derzeit landesweit nicht besetzt? 2. Wann ist deren Wiederbesetzung vorgesehen? 3. Wie ist bis dahin die Durchführung der dortigen Arbeit vorgesehen? 4. Wie viele Tarifbeschäftigte sind von Polizei-Geschäftszimmern zur Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) gewechselt? 5. Hat die ZBS für diese Wechsel ein Personalbudget oder geht dies zu Lasten des Gesamtbudgets der jeweiligen Polizeipräsidien und damit zu Lasten der abgebenden Dienststellen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. März 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In der rheinland-pfälzischen Polizeiorganisation sind „Geschäftszimmer“ offiziell nicht mehr eingerichtet, wenngleich die Begrifflichkeit im internen Sprachgebrauch weiterhin genutzt wird. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde daher davon ausgegangen, dass das in den Sachbereichen Einsatz und das zur Unterstützung der jeweiligen Leitung in den Dienststellen der Polizeipräsidien, der Bereitschaftspolizei und der Wasserschutzpolizei eingesetzte Tarifpersonal in den Blick genommen werden soll. Auf der Grundlage der Mitteilungen der vorgenannten Polizeibehörden und der Bereitschaftspolizei beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Derzeit sind 23,19 Stellenanteile nicht besetzt. Zu Frage 2: Über die Frage der Wiederbesetzung der Stellen entscheiden die Leiter der Polizeibehörden und -einrichtungen eigenverantwortlich unter Berücksichtigung ihrer internen Personalplanung und in Abhängigkeit von der im Ressortbereich geltenden allgemeinen sechsmonatigen Wiederbesetzungssperre sowie den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Soweit im Zuge der Einrichtung der Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) dem in den Dienststellen vorhandenen Tarifpersonal die Möglichkeit eingeräumt wurde, aus den bisherigen Aufgabenbereichen auf höher dotierte Stellen in der ZBS zu wechseln, können die frei gewordenen Stellen ohne Einhaltung einer Wiederbesetzungssperre nachbesetzt werden. Von einer Nachbesetzung ausgenommen ist das aus der ehemaligen Kriminalinspektion Speyer in die ZBS gewechselte Tarifpersonal. In den Fällen, in denen eine ergänzende, zeitlich grundsätzlich begrenzte personelle Unterstützung der ZBS durch Tarifpersonal aus den Dienststellen veranlasst wurde, kommt überwiegend lediglich eine interne Kompensation in Betracht. Insoweit fand die dem von der Organisationsreform betroffenen Personal der Vermessungs- und Katasterverwaltung gebotene Möglichkeit eines Wechsels in den allgemeinen Polizeibereich nur beim Polizeipräsidium Trier Resonanz. Drucksache 16/2090 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Eine derzeit bei der Wasserschutzpolizei unbesetzte Tarifstelle soll vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Kooperationsüberlegungen mit Hessen nach Ablauf der Wiederbesetzungssperre ab März 2013 zunächst nur befristet nachbesetzt werden. Zu Frage 3: Soweit noch keine Nachbesetzungen erfolgten oder erfolgen können, werden die anfallenden Arbeiten weitgehend von anderen Beschäftigten, zum Teil auch von temporär dort eingesetzten eingeschränkt dienstfähigen Polizeibeamten übernommen. Bei der Wasserschutzpolizei werden die bisher von einer Tarifbeschäftigten wahrgenommenen Aufgaben bis zur Wiederbesetzung der Stelle durch Polizeibeamte der betroffenen Wasserschutzpolizeistation erledigt. Zu Frage 4: Aus den in der Vorbemerkung genannten Aufgabenbereichen sind insgesamt acht Tarifbeschäftigte mit 6,75 Stellenanteilen dauerhaft zur ZBS gewechselt. Zu Frage 5: In den Fällen, in denen Tarifbeschäftigte dauerhaft zur ZBS auf dortige Stellen gewechselt sind, ist das Personalausgabenbudget der ZBS heranzuziehen. Bei lediglich temporärem Einsatz in der ZBS und grundsätzlich absehbarer Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz ist das Personalausgabenbudget der Stammbehörde betroffen. Roger Lewentz Staatsminister