Drucksache 16/2091 05. 03. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. März 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Schäden durch das sogenannte Schienenkartell in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1357 vom 7. Februar 2013 hat folgenden Wortlaut: Laut Presseberichterstattung der Süddeutschen Zeitung und anderer Medien in den letzten Wochen hat das sogenannte Schienenkartell , also die Preisabsprache zu Ungunsten der Käufer von Eisenbahn- und Straßenbahnschienen, bei zahlreichen Kommunen und kommunalen Verkehrsbetrieben zu Schäden durch überhöhte Ausgaben für den Einkauf von Schienen bzw. Schienenstählen geführt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung Schäden für rheinland-pfälzische Kommunen, rheinland-pfälzische Aufgabenträger, Verkehrsbetriebe oder Beteiligungen bekannt, die durch das sogenannte Schienenkartell entstanden sind? 2. Wenn ja, in welcher Höhe sind Schäden für rheinland-pfälzische Kommunen, rheinland-pfälzische Aufgabenträger, Verkehrs- betriebe oder Beteiligungen entstanden? 3. Welche Maßnahmen plant oder ergreift die Landesregierung, um rheinland-pfälzische Kommunen, rheinland-pfälzische Aufga- benträger, Verkehrsbetriebe oder deren Beteiligungen in ihren möglicherweise bestehenden Schadenersatz- und/oder Regressforderungen zu unterstützen? 4. Sieht die Landesregierung Zuständigkeiten in ihrem eigenen Bereich zur Bekämpfung bei Preisabsprachen? 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Preisabsprachen und Kartellbildung zu verhindern und zu bekämpfen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. März 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz und den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Südwest um Mitteilung angefragt, ob Erkenntnisse vorliegen, inwieweit auch bei rheinlandpfälzischen Kommunen bzw. Verkehrsbetrieben eventuell Schadenersatzansprüche bestehen. Rückmeldungen der kommunalen Spitzenverbände ergaben, dass dort keine Erkenntnisse bzw. Informationen über Schäden vorliegen . Der VDV Südwest teilte mit, dass in Rheinland-Pfalz zwei Verkehrsunternehmen, die Straßen bahnen betreiben, als potenziell Geschädigte in Frage kommen. Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) wird sich demnach einer Sammelklage unter Feder führung der Bremer Straßenbahn AG anschließen. Die mutmaßliche Schadenshöhe könne im niedrigen sechsstelligen Eurobereich liegen. Nach Angaben des VDV Südwest beabsichtigt die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH ebenfalls, Klage zu erheben. Über die mögliche Schadenshöhe wurden keine Angaben gemacht. Zu den rheinland-pfälzischen Verkehrsverbünden ist festzustellen, dass sie als Geschädigte ausscheiden. Die Verkehrsverbünde beteiligen sich nicht an der Finanzierung von Schieneninfrastrukturvorhaben. Drucksache 16/2091 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Grundsätzlich ist es Sache des Geschädigten, möglicherweise bestehende Schadens- und/oder Regressforderungen geltend zu machen. Zu Frage 4: § 1 GWB untersagt Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (Kartellverbot). Eine Preisabsprache ist ein besonders schwerer Verstoß gegen das Kartellverbot. Die Kartellbehörden des Bundes und der Länder vollziehen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Landeskartellbehörde ist im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung angesiedelt. Sie verfolgt Kartelle, deren Wirkung nicht über die Landesgrenze hinauswirken. Zu Frage 5: Die Landeskartellbehörde wird tätig, wenn Verdachtsmomente für einen Verstoß gegen das Kartellverbot vorliegen. Roger Lewentz Staatsminister