Drucksache 16/2106 06. 03. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. März 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Spekulation in Fremdwährung der Verbandsgemeinde Bad Hönningen Die Kleine Anfrage 1365 vom 13. Februar 2013 hat folgenden Wortlaut: Wie die Rhein-Zeitung berichtet, hat die Verbandsgemeinde Bad Hönningen im Jahr 2008 Kredite in Schweizer Franken aufgenommen und damit auf eine Wechselkursentwicklung spekuliert. Nunmehr droht wegen des Werteverfalls des Euros akut ein Schaden in Höhe von 1,5 Mio. Euro, wenn – wie sich laut Rhein-Zeitung ggf. abzeichnet – die Verbandsgemeinde den Kredit nicht verlängern kann. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. War die Landesregierung oder die Kommunalaufsicht in die Entscheidung zur Wechselkursspekulation der Verbandsgemeinde Bad Hönningen in Jahr 2008 involviert? 2. Empfiehlt oder hat die Landesregierung Kommunen empfohlen, Kredite in Fremdwährungen aufzunehmen? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Wechselkursspekulation in Fremdwährungen der Verbandsgemeinde Bad Hönningen? 4. Hat das Land ähnlich wie die Verbandsgemeinde Bad Hönningen Kredite in Fremdwährungen aufgenommen? 5. Wie viele rheinland-pfälzische Kommunen haben nach Kenntnis der Landesregierung ein ähnliches Problem wie die Verbands- gemeinde Bad Hönningen? 6. Plant die Landesregierung einen Rettungsschirm zu spannen, um der Verbandsgemeinde Bad Hönningen sowie ggf. weiteren be- troffenen rheinland-pfälzischen Kommunen in ihrer Not zu helfen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. März 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nein. Zu Frage 2: Nein. Zu Frage 3: Für die Aufnahme von Investitionskrediten gemäß § 103 GemO in fremden Währungen enthält die Verwaltungsvorschrift (VV) Nr. 3.4 zu § 103 GemO eine spezielle Bestimmung. Eine entsprechende Vorschrift für Kredite zur Liquiditätssicherung enthält die VV zu § 105 GemO nicht. Bei der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung sind die allgemeinen Haushaltsgrundsätze zu beachten. Diese verpflichten die Gemeinde zur Beachtung des Vorrangs der Sicherheit und der Risikominimierung. Auf der Grundlage dieser Anforderungen treffen die Gemeinden die Entscheidungen über die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung und die Ausgestaltung der Kreditkonditionen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung jeweils eigenverantwortlich. Eine aufsichtsbehördliche Genehmigung ist nicht vorgesehen. Drucksache 16/2106 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Nein. Das Land hat drei Kredite in fremder Währung im Bestand. Diese sind entsprechend der Vorschrift in § 2 Abs. 7 Landeshaushaltsgesetz 2012/2013 vollständig gegen Risiken aus schwankenden Wechselkursen abgesichert. Zu Frage 5: Ähnliche Probleme, wenn auch mit zum Teil deutlichen Unterschieden im Detail, sind der Landesregierung vom Landkreis AlzeyWorms sowie von den Verbandsgemeinden Hamm (Sieg) und Betzdorf bekannt. Zu Frage 6: Nein. Gleichwohl unterstützt die Landesregierung im Einzelfall betroffene Kommunen bei der Sondierung des Marktes. Roger Lewentz Staatsminister