Drucksache 16/2112 07. 03. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. April 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ruth Ratter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Mobilität im Schulbereich Die Kleine Anfrage 1363 vom 13. Februar 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 jeweils innerhalb des Landes die Schu- le gewechselt? Bitte nach Stufen (1 bis 4, 5/6, 7 bis 10 und SEK II) getrennt aufführen! 2. Wie viele schulpflichtige Schülerinnen und Schüler haben in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 in eine Schule in einem anderen Land gewechselt und wie viele schulpflichtige Schülerinnen und Schüler sind in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 aus einem anderen Land nach Rheinland-Pfalz gekommen? 3. ln wie vielen Fällen kam es in den erfassten Fällen auch zu einem Schulformwechsel? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die immer wieder auftretende Kritik, dass die unterschiedlichen Länderregelungen zu Schul- formen, Stundentafeln, Lehr- und Rahmenplänen ein Hemmnis für die Fortsetzung der jeweiligen Bildungslaufbahn bei einem Schul- bzw. Schulformwechsel zwischen den Ländern darstellen? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die im Schulausschuss der Kultusministerkonferenz im Juni 2012 entwickelten Vorschläge, bestehende Mobilitätshindernisse durch eine Verbesserung der Beratung und Unterstützung von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie der Schulen abzubauen? 6. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bereits ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um diese Vorschläge bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013 zügig umzusetzen? 7. Hält die Landesregierung die im Schulausschuss der KMK diskutierten Maßnahmen für ausreichend, um Mobilitätshindernisse beim Wechsel der Schule innerhalb oder über die Landesgrenze hinweg zu verringern, oder werden zusätzliche Maßnahmen für erforderlich gehalten? Wenn ja, welche? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. März 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: In der amtlichen Schulstatistik können die Schülerinnen und Schüler, die im Laufe des Jahres die Schule gewechselt haben, erst zu Beginn des nächsten Schuljahres in der Zugangsstatistik erfasst werden. Daher werden die Zahlen aus der Zugangsstatistik 2011/2012 und 2012/2013 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage herangezogen. Die entsprechenden Daten sind der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu entnehmen. Um die Übergänge auf die weiterführenden Schulen zu dokumentieren, sind die Werte für die 5. Klasse in der Übersicht getrennt ausgewiesen. Die Zugänge aus Haupt- bzw. Realschulen im Rahmen der Schulstrukturreform an Realschulen plus sind in dieser Tabelle ebenfalls enthalten. Die Daten zu den Schülerinnen und Schülern aus anderen Ländern sind in der Anlage 2 zusammengestellt. Informationen zu Schülerinnen und Schülern, die in ein anderes Land gewechselt sind, werden von der rheinland-pfälzischen Schulstatistik nicht erfasst. Drucksache 16/2112 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Länder haben die möglichst reibungslose Fortsetzung des Schulbesuchs von Kindern und Jugendlichen bei Wohnsitzwechseln innerhalb des betreffenden Landes und von außerhalb im Blick. Dies wird durch entsprechende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz gewährleistet. Neben dem „Abkommen zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens“ (sog. „Hamburger Abkommen“) und der „Verein - barung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I“ gibt es auch Vereinbarungen, die die inhaltliche Ausgestaltung der Schulen betreffen. Ein wichtiges Element zur Sicherung der Qualität schulischer Bildung, der Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen und der Durchlässigkeit des Bildungssystems in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland sind die nationalen Bildungsstandards . Diese beschreiben die fachbezogenen Kompetenzen einschließlich zugrunde liegender Wissensbestände, die Schülerinnen und Schüler bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihres Bildungsganges erreicht haben sollen sowie erwartete Leistungen im Rahmen von Anforderungsbereichen. Bildungsstandards liegen seit 2003 bzw. 2004 für den Primarbereich in den Fächern Deutsch und Mathematik vor, für den Hauptschulabschluss und den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als erste Fremdsprache und für den Mittleren Schulabschluss darüber hinaus in den Fächern Biologie, Chemie und Physik. Im Oktober 2012 hat die Kultusministerkonferenz auch Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprache beschlossen. Für alle übrigen Fächer gelten die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) weiter, die ebenfalls dazu dienen, in allen Ländern ein vergleichbares und angemessenes Niveau der Prüfungsaufgaben in der Abiturprüfung sicherzustellen. Indem sie die geforderten Kompetenzen und fachlichen Inhalte festlegen, steuern sie auch den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe. Innerhalb der durch die Kultusministerkonferenz vorgegebenen organisatorischen und inhaltlichen Rahmensetzungen haben sowohl die Länder als auch die Schulen eigene Entscheidungsspielräume. Diese werden benötigt, um flexibel auf spezifische Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen oder regionale Besonderheiten vor Ort reagieren zu können. Bei eventuell auftretenden Schwierigkeiten, die bei dem Wechsel in ein anderes Land auftreten, werden in Absprache zwischen Schule und Schulaufsicht stets individuelle Lösungen gefunden, die gewährleisten, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler keinen Nachteil erleiden. In Rheinland-Pfalz sind gem. § 11 Abs. 2 der Übergreifenden Schulordnung bei Schul- und Schullaufbahnwechseln Regelungen im Einzelfall durch die Schulleitung möglich. Zu Frage 5: Erfahrungen mit Schulwechseln zwischen den Ländern zeigen, dass es Eltern vielfach an Grundinformationen über das Schulsystem des ins Auge gefassten Landes fehlt. Hier sind Informationen beispielsweise über die Schulorganisation, die Schularten, die erreichbaren Abschlüsse, die unterrichteten Fächer sowie über die formalen Voraussetzungen und Anforderungen beim Schulwechsel von besonderer Bedeutung. Die vom Schulausschuss der Kultusministerkonferenz im Oktober 2012 beschlossenen Maßnahmen setzen an diesem zentralen Punkt an, indem sie ein ländereinheitliches, internetbasiertes System von Informationen über diese Fragen vorsehen und darüber hinaus Eltern, Schülerinnen und Schülern auf demselben Weg Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Ministerien, der Schulaufsicht sowie ggf. bei den Schulträgern und in den Schulen vermitteln. Internetinformationen geben in Fragen des Schulwechsels zwischen den Ländern einen ersten Überblick und liefern einen Ansatzpunkt für weitere Fragestellungen. Sofern Eltern dies wünschen, ergänzt und vervollständigt eine angemessene Beratung die so erlangten Grundinformationen. Hiervon ausgehend, hält die Landesregierung die beschlossenen Maßnahmen für sinnvoll und angemessen. Zu Frage 6: In Rheinland-Pfalz befindet sich das während der Sitzung des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz im Oktober 2012 beschlossene Internetangebot derzeit im Aufbau. Es wird von einer Arbeitsgruppe im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiter - bildung und Kultur mit Vertreterinnen und Vertretern aller Schularten erstellt und mit den entsprechenden Inhalten versehen. Die Internetauftritte aller 16 Länder werden künftig zentral von einer Website der Kultusministerkonferenz aus verlinkt. Zu Frage 7: Die Landesregierung hält die Kombination der in der Antwort zu Frage 4 dargestellten Rahmensetzungen und der in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 beschriebenen Unterstützungsangebote für zielführend, um eventuell auftretende Mobilitätshindernisse zu überwinden. Nach den bisher gesammelten Erfahrungen erweist es sich als guter und praktikabler Weg, dass trotz der beschriebenen Maßnahmen auftretende Mobilitätsschwierigkeiten vor allem durch schulaufsichtlich begleitete individuelle Lösungen behoben werden. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2112 3 A nl ag e 1 N eu zu gä ng e vo n Sc hü le ri nn en u nd S ch ül er n zu m S ti ch ta g im je w ei lig en S ch ul ja hr Drucksache 16/2112 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2112 5 A nl ag e 2 N eu zu gä ng e vo n Sc hü l e ri nn en u nd S ch ül er n m it W oh no rt in a nd er en L än de rn Drucksache 16/2112 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2112 7 Drucksache 16/2112 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8