Drucksache 16/2114 08. 03. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. April 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Beförderungspraxis im Bewährungsaufstieg der Polizei von A 9 nach A 10 Die Kleine Anfrage 1369 vom 14. Februar 2013 hat folgenden Wortlaut: Bei den Beförderungen im Bewährungsaufstieg bei der Polizei bestehen sehr lange Wartezeiten von der Besoldungsstufe A 9 nach A 10. Manche Beamtinnen und Beamte wurden/werden sogar mit Eingangsamt A 9 pensioniert. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind zahlenmäßig in A 9 eingestuft (bitte aufgeschlüsselt nach Polizeipräsidien)? 2. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind zahlenmäßig in A 10 eingestuft (bitte aufgeschlüsselt nach Polizeipräsidien)? 3. Welchen Einstellungsjahrgängen gehören die in A 9 und A 10 eingestuften Beamtinnen und Beamten an? 4. Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit für eine Beförderung von A 9 nach A 10? 5. Wie viele Beamtinnen und Beamte wurden seit 1. Januar 2003 mit Eingangsamt A 9 pensioniert (bitte aufgeschlüsselt nach Jah- ren)? 6. Wie ist die Beförderungspraxis bezüglich der Wartezeiten für eine Beförderung von A 9 in A 10 im Polizeidienst im Vergleich zu anderen Landesbeamtinnen und Landesbeamten in diesem Besoldungsbereich? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. März 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Nach Mitteilung der Polizeibehörden und -einrichtungen befindet sich zum Stichtag 25. Februar 2013 die folgende Anzahl von Polizeibeamtinnen und -beamten des Bewährungsaufstiegs in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10: A 9 A 10 Polizeipräsidium Mainz 96 207 Polizeipräsidium Rheinpfalz 145 293 Polizeipräsidium Westpfalz 79 283 Polizeipräsidium Koblenz 223 433 Polizeipräsidium Trier 112 291 Zentralstelle für Polizeitechnik 4 11 Bereitschaftspolizei 58 127 Landeskriminalamt 1 23 FHÖV – Fachbereich Polizei-/Landespolizeischule 3 9 Wasserschutzpolizei 29 48 Insgesamt: 750 1 725 Drucksache 16/2114 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: 2 Einstellungs- Beamtinnen und Beamte Beamtinnen und Beamte jahrgang in Besoldungsgruppe A 9 in Besoldungsgruppe A 10 1966 1 1967 1968 2 1969 11 1970 ) 30 1971 2 *) 69 1972 1 *) 86 1973 10 *) 133 1974 4 *) 110 1975 8 *) 121 1976 21 *) 135 1977 15 *) 124 1978 31 *) 192 1979 41 *) 159 1980 39 *) 146 1981 50 *) 128 1982 25 *) 83 1983 26 *) 53 1984 14 *) 31 1985 16 *) 11 1986 21 *) 18 1987 24 *) 14 1988 24 *) 9 1989 64 *) 18 1990 73 *) 10 1991 60 *) 16 1992 51 *) 4 1993 28 *) 5 1994 38 *) 3 1995 37 *) 1 1996 13 *) 1 1997 5 *) 1998 2 *) 1999 3 *) 1 2000 1 *) 2003 3 *) Insgesamt: 750 *) 1 725 *) Übernahmen von anderen Bundesländern. Zu Frage 4: Erhebungen zu durchschnittlichen Wartezeiten für die Beamtinnen und Beamten des Bewährungsaufstiegs aus der Besoldungsgruppe A 9 in die Besoldungsgruppe A 10 liegen nicht vor. Noch bis zum Jahr 2007 sah die Beförderungskonzeption für diesen Personenkreis vor, dass frühestens vier Jahre nach dem Bewährungsaufstieg in den ehemaligen gehobenen Polizeidienst eine Beförderung unter Leistungsgesichtspunkten in die A 10 möglich war. Spätestens nach acht Jahren wurden alle übrigen Beamtinnen und Beamten, sofern die Beförderungseignung vorlag, nach A 10 befördert. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2114 Infolge der Klage eines rheinland-pfälzischen Polizeibeamten musste dieses Zweisäulenprinzip im Jahr 2007 aufgegeben werden. Nach Feststellung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz gehören Dienst- und Lebensalter nicht zu den unmittelbar leis - tungsbezogenen Gesichtspunkten, die der Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle zugrunde zu legen sind. Somit gilt für die Besetzung von Beförderungsämtern ausschließlich der Leistungsgrundsatz. Alle potenziellen Bewerberinnen und Bewerber um ein Beförderungsamt stehen daher im Leistungsvergleich und können im Umfang der festgelegten Beförderungsquoten befördert werden. Dabei steht die Höhe der Beförderungsquoten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Höhe des jährlichen Beförderungsbudgets, der Anzahl der zur Verfügung stehenden Beförderungsstellen sowie der Festsetzung von gezielten Beförderungsschwerpunkten. Nach Aufgabe des Zweisäulenprinzips wurden folgende Beförderungsquoten für die Gruppe des Bewährungsaufstiegs nach A 10 festgelegt: – 18. Mai 2008 15 % – 18. Mai 2009 40 % (Beförderungsschwerpunkt lag bei A 10) – 18. Mai 2010 40 % (Beförderungsschwerpunkt lag bei A 10) – 18. Mai 2011 35 % (Beförderungsschwerpunkt lag bei A 10) – 18. Mai 2012 10 % – 18. Mai 2013 20 %. Zu Frage 5: Einleitend ist bei der Beantwortung dieser Frage zu berücksichtigen, dass die Beamtinnen und Beamten des Bewährungsaufstiegs im ehemaligen mittleren Polizeidienst eingestellt wurden. So lag das Eingangsamt bei den unter Frage 3 aufgeführten Beamtinnen und Beamten bei A 5 bzw. nach Einführung der zweigeteilten Laufbahn bei A 7. Aufgrund der Fragestellung werden nachfolgend die Beamtinnen und Beamten des Bewährungsaufstiegs angeführt, die nach dem Aufstieg in den ehemaligen gehobenen Polizeidienst im Besoldungsamt A 9 in den Ruhestand eingetreten waren: 3 Eintritt in den Ruhestand im Jahr Anzahl der Beamtinnen und Beamten 2003 9 2004 4 2005 16 2006 11 2007 11 2008 5 2009 8 2010 11 2011 6 2012 7 Insgesamt: 88 Nach Mitteilung der Polizeibehörden und -einrichtungen erreichten diese 88 Beamtinnen und Beamten des Bewährungsaufstiegs aus folgenden Gründen nicht das erste Beförderungsamt im ehemaligen gehobenen Polizeidienst: Gründe: Anzahl Vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit 79 Beförderungseignung lag nicht vor 9 Insgesamt: 88 Zu Frage 6: Der lehrgangs- und prüfungsfreie Bewährungsstieg von dem ehemaligen mittleren Polizeidienst in den ehemaligen gehobenen Polizeidienst erfolgte im Zusammenhang mit der Einführung der zweigeteilten Laufbahn im Bereich der Polizei. Eine entsprechende Aufstiegsmöglichkeit besteht in den anderen Ressorts der Landesverwaltung nicht, sodass wegen der fehlenden Vergleichbarkeit eine Aussage hierzu nicht getroffen werden kann. Roger Lewentz Staatsminister