Drucksache 16/2120 12. 03. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. April 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausbau A 60 zwischen AS Ingelheim-West und Autobahnkreuz Mainz Die Kleine Anfrage 1376 vom 18. Februar 2013 hat folgenden Wortlaut: Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) von 2003 ist ein Vollausbau der A 60 im Streckenabschnitt zwischen AS Ingelheim West und Autobahndreieck Mainz mit drei Fahrstreifen und Standstreifen nur als „im weiteren Bedarf“ eingestuft. Zur Realisierung des Bauprojekts wäre im neuen BVWP 2015 eine Heraufstufung des Vorhabens in den „vordringlichen Bedarf“ erforderlich. Diese müsste vom Land Rheinland-Pfalz im Zuge der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) 2015 bis September 2013 dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) genannt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung eine Heraufstufung des Ausbauvorhabens in den „vordringlichen Bedarf“ im BVWP 2015 beim BMVBS gemeldet? 2. Sofern noch nicht, beabsichtigt die Landesregierung eine Heraufstufung des Ausbauvorhabens in den „vordringlichen Bedarf“ im BVWP 2015 beim BMVBS bis September 2013 zu melden? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit eines Vollausbaus der A 60 mit jeweils drei Fahrstreifen und Standstreifen im Streckenabschnitt zwischen AS Ingelheim-West und Autobahndreieck Mainz? 4. Unterstützt die Landesregierung diesen sechsspurigen Vollausbau der A 60 in diesem Streckenabschnitt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. März 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Verkehrsprojekte sind wichtige Infrastrukturprojekte: für unsere exportorientierte Wirtschaft und für die Mobilität im ländlichen Raum. Im Rahmen der Anmeldungen für den neuen Bundesverkehrswegeplan laufen derzeit innerhalb der Landesregierung die Vorbereitungen und Abstimmungen für die anzumeldenden Projekte für das bundeseinheitliche Bewertungsverfahren. Die bundeseinheitliche Bewertungsphase soll 2014 durchgeführt werden. Eine Beteiligungs- und Abstimmungsphase ist dann ab Mitte 2014 bis Anfang 2015 vorgesehen mit dem Ziel, den Bundesverkehrswegeplan im Bundeskabinett Ende 2015 verabschieden zu können. Der darauf aufbauende Bedarfsplan soll in 2016 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und zum Abschluss geführt werden. Zur Frage 3: Bei den derzeit bis zu 64 000 Kfz/24 h und den starken Verkehrsspitzen morgens und abends würde eine Kapazitätserweiterung auf diesem Streckenabschnitt zu einer Engpassbeseitigung führen. Zur Frage 4: Die Landesregierung wird rechtzeitig definieren, welche Projekte für den nächsten Bundesverkehrswegeplan angemeldet werden. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär