Drucksache 16/2132 15. 03. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. April 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster, Christine Schneider und Thomas Weiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Haltung der Landesregierung zur Frage eines generellen Transitverbots auf der B 10 zwischen Pirmasens und Landau I Die Kleine Anfrage 1385 vom 19. Februar 2013 hat folgenden Wortlaut: Seit Jahren gilt auf dem B 10-Abschnitt zwischen Pirmasens und Landau ein – damals auf dem Verhandlungswege erreichtes – nächtliches Transitverbot. Im Zusammenhang mit der Mediation über den weiteren Ausbau der B 10 sind die Fragen diskutiert worden, ob a) ein generelles Transitverbot auf der B 10 zwischen Pirmasens und Landau rechtlich zulässig sei oder nicht und b) zu welchen zusätzlichen Kosten und Umweltent- und -belastungen ein solches Verbot führen würde. Während der Gutachter keine Rechtsgrundlage für ein solches generelles Transitverbot sieht, wird dies von einigen Mediationsteilnehmern weiterhin gefordert. Im Rahmen der Diskussion hat der Vertreter der Landesregierung die Auffassung vertreten, dass es Sache der Kommunen sei, ein solches generelles Transitverbot zu verhängen. Der Verband des Verkehrsgewerbes hat für diesen Fall eine Klage angekündigt, was – bei erfolgreicher Klage – dazu führen könnte, dass nicht nur das vor Jahren konsensual vereinbarte nächtliche Transitverbot gekippt würde, sondern auch erheblicher Schadens - ersatz für die Mehrbelastungen durch Umwege zu zahlen wäre. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Rechtsgrundlagen sieht die Landesregierung zur Sperrung der B 10 für den Schwerlastverkehr (generelles Transitverbot) und welche staatliche Ebene/Behörde wäre für den Erlass eines generellen Transitverbots zuständig? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Sinnhaftigkeit eines generellen Transitverbots unter Umweltgesichtspunkten, insbesondere unter Würdigung des Gutachtens von Prof. Dr. Hupfer über die zusätzlichen Umweltbelastungen durch CO2 und erhöhten Treibstoffverbrauch durch die Umwege? 3. Wie und von wem könnte ein Transitverbot durchgesetzt und kontrolliert werden und welche baulichen Maßnahmen (Kontrollstellen , Parkplätze etc.) sowie Überwachungsleistungen müssten von wem erbracht werden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. März 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Rechtsgrundlagen für ein dauerhaftes, generelles Transitverbot könnten grundsätzlich die straßenrechtlichen Vorschriften für eine Teileinziehung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und die verkehrsrechtlichen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für eine verkehrsbehördliche Anordnung sein. Nach der Landesverordnung des Landes Rheinland-Pfalz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustVO ) ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung zuständige Behörde für die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde nach der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 44 Abs. 1 Satz 1 StVO) für die klassifizierten Straßen außerorts (außer Autobahnen). Bei kreis- und stadtgebietsübergreifenden Anordnungen bestünde grundsätzlich die Möglichkeit des Selbsteintritts durch die obere Verkehrsbehörde Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM). Drucksache 16/2132 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Ein generelles Transitverbot könnte durch Verminderung der Lärm- und Abgasbelastung im Queichtal zu einer höheren Lebensqualität der Menschen beitragen. Eine mögliche Mehrbelastung entlang der Ausweichstrecke durch Luftschadstoffe und Lärm ist gegenüber einer Verbesserung für die Bevölkerung im Queichtal abzuwägen. Zu Frage 3: Die Durchsetzung und Kontrolle ist Aufgabe der Polizei, wie dies im Übrigen schon heute beim Lkw-Nachtfahrverbot auf der B 10 erfolgt. Zur regelmäßigen Überwachung wurde am Knotenpunkt B 10/L 487 bei Hinterweidenthal eine Lkw-Kontrollstelle eingerichtet. Roger Lewentz Staatsminister