Drucksache 16/2133 15. 03. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. April 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster, Christine Schneider und Thomas Weiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Haltung der Landesregierung zur Frage eines generellen Transitverbots auf der B 10 zwischen Pirmasens und Landau II Die Kleine Anfrage 1386 vom 19. Februar 2013 hat folgenden Wortlaut: Seit Jahren gilt auf dem B 10-Abschnitt zwischen Pirmasens und Landau ein – damals auf dem Verhandlungswege erreichtes – nächtliches Transitverbot. Im Zusammenhang mit der Mediation über den weiteren Ausbau der B 10 sind die Fragen diskutiert worden, ob a) ein generelles Transitverbot auf der B 10 zwischen Pirmasens und Landau rechtlich zulässig sei oder nicht und b) zu welchen zusätzlichen Kosten und Umweltent- und -belastungen ein solches Verbot führen würde. Während der Gutachter keine Rechtsgrundlage für ein solches generelles Transitverbot sieht, wird dies von einigen Mediationsteilnehmern weiterhin gefordert. Im Rahmen der Diskussion hat der Vertreter der Landesregierung die Auffassung vertreten, dass es Sache der Kommunen sei, ein solches generelles Transitverbot zu verhängen. Der Verband des Verkehrsgewerbes hat für diesen Fall eine Klage angekündigt, was – bei erfolgreicher Klage – dazu führen könnte, dass nicht nur das vor Jahren konsensual vereinbarte nächtliche Transitverbot gekippt würde, sondern auch erheblicher Schadens - ersatz für die Mehrbelastungen durch Umwege zu zahlen wäre. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche einmaligen und dauerhaften Kosten würde ein generelles Transitverbot bei Kommunen und Land einerseits sowie nach Kenntnis der Landesregierung bei der Wirtschaft andererseits verursachen? 2. Falls ein verhängtes Transitverbot von Gerichten als unzulässig eingestuft und aufgehoben würde – wer (Kommune oder Land) müsste dann die Schadensersatzansprüche erfüllen und mit welchem Kostenrisiko wäre dies für die Steuerzahler verbunden? 3. Hält die Landesregierung unter Würdigung aller Pro- und Contra-Argumente ein generelles Transitverbot auf der B 10 zwischen Pirmasens und Landau für sinnvoll und realisierbar? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. März 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Einmalige Kosten entstünden im Falle einer verkehrsbehördlichen Anordnung wie auch bei einer Teileinziehung für die entsprechende Beschilderung vor Ort. Die Kosten hat der Bund als Träger der Straßenbaulast zu tragen. Ferner entstünden ggf. Materialund Sachkosten aus den polizeilichen Kontrollen. Bei den betroffenen Unternehmen der Transportwirtschaft können im Einzelfall aufgrund verlängerter Fahrwege Zusatzkosten entstehen . Da hinsichtlich der Zahl der betroffenen Unternehmen und tatsächlicher Verdrängungswirkungen keine konkreten, abschließenden Kenntnisse vorliegen, sind genaue Angaben zu den letztlichen Kostenwirkungen nicht möglich. Eine Abschätzung der eventuellen Belastungen ist in dem Gutachten von Herrn Prof. Dr. Hupfer enthalten, das im Rahmen der Mediation zur B 10 vorgelegt wurde (einsehbar unter www.b10-landau-hauenstein-mediation.de/transitsperrung). Drucksache 16/2133 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Grundsätzlich könnte im Falle eines vom Gericht festgestellten Schadens diejenige Körperschaft ersatzpflichtig sein, die die Anordnung erlassen hat. Angaben zu Kostenrisiken sind nicht möglich. Zu Frage 3: Um eine rechtlich tragfähige Begründung für die verkehrsbehördliche Anordnung zu erarbeiten, wären zusätzliche Untersuchungen erforderlich. Diese müssten insbesondere Aussagen zu den Fragen der Mautausweichverkehre, der Belastungen der Bevölkerung durch Lärm und Abgase oder auch der Gefahrenlage beantworten. Die zuständige Verwaltungsbehörde hat im Übrigen vor Erlass der verkehrsbehördlichen Anordnung ein Anhörverfahren durchzuführen. Anzuhören sind die Straßenbaubehörde und die Polizei. Die Stellungnahmen wären bei der Anordnung zu würdigen. Erst auf dieser Grundlage könnte über die Realisierbarkeit eines Transitverbots abschließend entschieden werden. Roger Lewentz Staatsminister