Drucksache 16/2137 18. 03. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. April 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Zeit- und Kettenverträge für Lehrerinnen und Lehrer in Ludwigshafen Die Kleine Anfrage 1387 vom 21. Februar 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen staatlichen Schulen in Ludwigshafen sind zurzeit wie viele Lehrerinnen und Lehrer mit befristeten Arbeitsverträ- gen eingesetzt? 2. Wie viele befristete Arbeitsverträge wurden zum Schulhalbjahresende im Januar 2013 nicht verlängert (bitte Angabe der Zahlen von Rheinland-Pfalz und Ludwigshafen)? 3. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben zum Schulhalbjahresende im Januar 2013 einen unbefristeten Vertrag erhalten (bitte Angabe der Zahlen von Rheinland-Pfalz und Ludwigshafen)? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. März 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage bezieht sich auf „Zeit- und Kettenverträge für Lehrerinnen und Lehrer in Ludwigshafen“. Bei der Beantwortung wird deshalb davon ausgegangen, dass nach der Situation von Lehrkräften gefragt ist, die für längere Vertretungseinsätze eingestellt wurden. Die zur Abdeckung von kurzfristigem Unterrichtsausfall eingestellten PES-Lehrkräfte sind von der Beantwortung nicht umfasst. Bei den befristeten Arbeitsverhältnissen von Lehrerinnen und Lehrern handelt es sich im Regelfall um Vertretungsverträge. Diese dienen der Sicherung der Unterrichtsversorgung während der vorübergehenden Abwesenheit einer verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkraft (z. B. wegen Elternzeit oder Erkrankung). Vertretungsverträge sind notwendigerweise befristete Verträge, weil der zugrunde liegende Bedarf ein vorübergehender ist. Das Abschließen von mehreren befristeten Arbeitsverträgen hintereinander ist rechtlich möglich und durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt: Das Bundesarbeitsgericht geht auf der Basis der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in seinen richtungsweisenden Entscheidungen vom 18. Juli 2012 (7 AZR 443/09 und 7 AZR 783/10) davon aus, dass die Verlängerung oder Wiederholung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverhältnisse zur Deckung eines zeitweiligen Bedarfs zulässig ist. Zu beachten ist jedoch ein Missbrauchsverbot, nach dem alle Umstände einschließlich der Zahl und der Gesamtdauer der mit demselben Arbeitgeber geschlossenen befristeten Verträge geprüft werden müssen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Drucksache 16/2137 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 1: Die Anzahl der am 22. Februar 2013 an den staatlichen Schulen in Ludwigshafen eingesetzten Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsvertrag ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Schule Anzahl Lehrkräfte GS Bliesschule 1 GS Goethe-Mozart-Schule 2 GS Gräfenauschule 4 GS Brüder-Grimm-Schule 2 GS Lessingschule 1 GS Luitpoldschule 1 GS Niederfeldschule 1 GS Schillerschule Mundenheim 2 GS Schillerschule Oggersheim 1 GS Albert-Schweitzer-Schule 3 Anne-Frank-Realschule plus 1 Realschule plus am Ebertpark 1 Karolina-Burger-Realschule plus 1 Carl-Bosch-Gymnasium 9 Geschwister-Scholl-Gymnasium 4 Heinrich-Böll-Gymnasium 5 Max-Planck-Gymnasium 1 Theodor-Heuss-Gymnasium 4 IGS Ernst Bloch, Oggersheim 3 IGS Edigheim 4 IGS Gartenstadt 5 SFL Schule an der Blies 1 SFL Schloss-Schule 2 SFM Ludwigshafen 1 BBS Hauswirtschaft/Sozialpädagogik 3 BBS Technik 1 1 BBS Technik 2 1 BBS Wirtschaft 1 2 Zu Frage 2: Zum Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2013 endeten im Land Rheinland-Pfalz 188 befristete Arbeitsverträge von Lehrkräften , davon waren drei in Ludwigshafen beschäftigt. Zu Frage 3: Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres am 1. Februar 2013 haben 264 Lehrkräfte eine unbefristete Stelle erhalten, davon acht an staatlichen Schulen in Ludwigshafen. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär