Drucksache 16/2141 18. 03. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Einsparungen im Justizressort zur Erreichung der Schuldenbremse Die Kleine Anfrage 1391 vom 21. Februar 2013 hat folgenden Wortlaut: Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa hat die Staatssekretärin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mitgeteilt, dass das Einsparvolumen in der Justiz ab dem Jahr 2016 zwischen einer Million und zwei Millionen Euro pro Jahr liegen solle. Die größten Einsparungen gebe es im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit derzeit rund 430 000 Euro pro Jahr. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Auf wie viele und auf welche konkreten Stellen verteilt sich der Betrag von 430 000 Euro (bitte aufschlüsseln nach Abteilungen, Ministerbüro, Landesprüfungsamt für Juristen bzw. Stabsstelle Reform der sozialen Dienste)? 2. Auf welches Vergleichsjahr bezieht sich diese Größe? 3. In welchem Zeitraum müssen im Ministerialbereich die entsprechenden Stellen abgebaut werden? 4. In welchem Zeitraum müssen im übrigen Justizbereich die entsprechenden Stellen abgebaut werden? 5. In welcher Höhe spart das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bereich „Angelegenheiten der Rechtspflege und der Verfassung“ (vgl. § 6 Nr. 1 bis 18 der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 2011, GVBl. 2011 S. 172) Personalkosten im Vergleich zum 17. Mai 2006 ein? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. März 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Ausgabenkürzung in Höhe von rund 430 000 Euro durch Stellenabbau im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verteilt sich auf 6,5 Planstellen. Davon werden voraussichtlich vier Stellen auf die Abteilung 1 – Zentralabteilung –, eine Stelle auf die Abteilung 2 – Öffentliches Recht, Verfassungs- und Europarecht – eine halbe Stelle auf die Abteilung 3 – Zivilrecht – und eine Stelle auf die Abteilung 5 – Strafvollzug – entfallen. Die angesprochenen Stellen wurden oder werden nicht wiederbesetzt, obwohl durch die Umressortierung des Verbraucherschutzes zum 18. Mai 2011 ein erheblicher Aufgabenzuwachs insbesondere in der Zentralabteilung stattgefunden hat. Zu Frage 2: Die Größe bezieht sich auf Stelleneinsparungen, die seit dem Haushaltsjahr 2011 umgesetzt werden. Zu Frage 3: Die beschlossenen Stelleneinsparungen werden im Haushaltsjahr 2013 abgeschlossen sein. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. April 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2141 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Im Anschluss an die letzte Sitzung der Lenkungsgruppe hat die Staatssekretärin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mitgeteilt, dass das Einsparvolumen durch die im Rahmen der Beratungen zur Justizstrukturreform besprochenen Punkte auf rund ein bis zwei Millionen Euro beziffert wird. Hierin enthalten sind – unter anderem – Ausgabenkürzungen in Höhe von 430 000 Euro durch Stellenabbau im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie Einsparungen von 500 000 Euro, die durch Abschmelzung des Personalüberhangs in der Verwaltungsgerichtsbarkeit erbracht werden. Der Verzicht auf die Wiederbesetzung bestimmter frei werdender Stellen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften steht demgegenüber in keinem Zusammenhang mit den Beschlüssen der Lenkungsgruppe. Die Einsparungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften sollen bis Ende des Haushaltsjahres 2013 erfolgen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird ihre Einsparungen bis in das Jahr 2016 hinein erbringen. Zu Frage 5: Bis 2009 konnten keine Personalkosten eingespart werden. Seit die vorgenannten Sparmaßnahmen greifen, haben sich die Personalkosten wie folgt entwickelt: Haushaltsjahr 2010: 7,623 Millionen Euro, Haushaltsjahr 2011: 7,662 Millionen Euro, Haushaltsjahr 2012: 7,780 Millionen Euro. Der Ausgabenanstieg im Jahr 2011 liegt unter dem für die linearen Bezüge- und Entgelterhöhungen benötigten Mehrbedarf. Auch die in 2012 angefallenen Mehrausgaben sind überwiegend auf in diesem Jahr wirksam gewordene Sondereffekte zurückzuführen. Jochen Hartloff Staatsminister