Drucksache 16/2145 18. 03. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Heinz-Hermann Schnabel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Pflegeheime im Landkreis Alzey-Worms Die Kleine Anfrage 1403 vom 26. Februar 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Plätze in Pflegeheimen stehen im Landkreis Alzey-Worms zur Verfügung, aufgeteilt in stationäre Plätze und Tagesplätze (bitte nach Verbandsgemeinden aufteilen)? 2. Wie viele davon sind belegt, aufgeteilt in stationäre Plätze und Tagesplätze? 3. Für wie viele Pflegeplätze besteht nach Information der Landesregierung Bedarf, der zurzeit nicht gedeckt werden kann, aufge- teilt in stationäre Plätze und Tagesplätze (bitte auch hier nach Verbandsgemeinden)? 4. Wie viele der vorhandenen Pflegeplätze entsprechen nicht den von der Landesregierung geplanten neuen Anforderungen an die Größe? 5. Inwiefern plant die Landesregierung eine Übergangslösung bzw. Bestandsschutz für bestehende, nicht den künftigen Anforde- rungen entsprechende Pflegeplätze? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. März 2013 wie folgt beantwortet: Die Beantwortung der Anfrage orientiert sich an den Angaben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz zum Stichtag 15. Dezember 2011. Bei den nachfolgend genannten Zahlen des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz handelt es sich um Zahlen aus der Pflegestatistik gemäß § 109 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Personen ohne Pflegestufe sind nicht erfasst. Zu 1.: Nach der vorgenannten Pflegestatistik gab es in den Pflegeeinrichtungen im Landkreis Alzey-Worms insgesamt 842 Plätze in der Dauerpflege und Kurzzeitpflege sowie 44 Plätze in der Tagespflege. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. April 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Diese Plätze verteilen sich auf die einzelnen Gemeinden wie folgt: Verbandsfreie Gemeinde/ Verfügbare Plätze für Verfügbare Plätze für Verbandsgemeinde vollstationäre Pflege Tages-/Nachtpflege Verbandsfreie Gemeinde Alzey 214 18 Verbandsfreie Gemeinde Osthofen 233 14 Verbandsgemeinde Eich 87 – Verbandsgemeinde Monsheim 146 12 Verbandsgemeinde Westhofen 33 – Verbandsgemeinde Wörrstadt 129 – Drucksache 16/2145 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (BP-LWTG) waren zum 6. März 2013 insgesamt 940 Plätze (ohne Tagespflege) in Pflegeeinrichtungen des Landkreises Alzey-Worms angezeigt. Diese verteilen sich auf aktuell elf Pflegeeinrichtungen. Zu 2.: Nach den vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz erhobenen Daten zur Pflegestatistik gemäß § 109 des Elften Buches Sozialgesetzbuch gab es zum 15. Dezember 2011 insgesamt 714 Empfängerinnen und Empfänger stationärer Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Kurzzeitpflege eingeschlossen) und 27 Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch für Tagespflege. Ausgehend von 842 Plätzen in Einrichtungen waren damit am 15. Dezember 2011 von den vorhandenen Plätzen 84,80 Prozent belegt. Insbesondere bei der rechnerischen Belegung der Tagespflegeplätze von 61,36 Prozent ist zu berücksichtigen, dass die Erhebung stichtagsbezogen erfolgte und Tagespflegegäste ohne Pflegestufe nicht erfasst wurden. Zur aktuellen Belegung können keine Angaben gemacht werden, da die Einrichtungen nicht verpflichtet sind, ihre tägliche Belegung an eine Institution zu melden. Zu 3.: Da zum Stichtag 15. Dezember 2011 laut Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz bei den stationären Plätzen eine Auslastung von 84,80 Prozent vorlag und für 27 Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch für Tagespflege insgesamt 44 Plätze zur Verfügung standen, ist davon auszugehen, dass die Bedarfe nach stationären Pflegeplätzen und Tagesplätzen im Kreis Alzey-Worms gedeckt sind. Zu 4. und 5.: Nach Auswertung des Anhörungsprozesses hat eine Überarbeitung der geplanten Durchführungsverordnung stattgefunden. Sie wird für bestehende Einrichtungen einen Bestandsschutz enthalten. Die neuen baulichen Mindestanforderungen werden nur für Neubauten und bei Generalsanierungen beziehungsweise Ersatzbauten bestehender Einrichtungen gelten. Alexander Schweitzer Staatsminister