Drucksache 16/2146 18. 03. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. April 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Abschluss der B 10-Mediation Die Kleine Anfrage 1398 vom 25. Februar 2013 hat folgenden Wortlaut: Die B 10-Mediation wurde am vergangenen Samstag in Wilgartswiesen beendet. Sie hatte die Aufgabe, zentrale Fragen aus dem Koalitionsvertrag , nämlich die Klärung, ob unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse und Entwicklungen im Bereich moderner Verkehrsleitsysteme zwischen Hauenstein und Landau ein verkehrssicherer dreistreifiger Ausbau oder ein vierstreifiger Ausbau bei deutlicher Verringerung des Straßenquerschnitts (von RQ 26 auf RQ 20) und damit des Flächenverbrauchs erfolgen soll. Auf einen gemeinsamen Kompromiss konnte man sich nicht einigen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Kosten, die für Durchführung der Mediation angefallen sind (Aufteilung in Gutachterkosten, Kosten Media- tionsbüro, Kosten Verpflegung etc.) 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse der Mediation unter Berücksichtigung der Fragestellung im Koalitionsvertrag sowie den gesamten Ablauf des Mediationsverfahrens, an dem sie ebenfalls beteiligt war? 3. An was ist die Mediation nach Auffassung der Landesregierung gescheitert? 4. Wann und durch wen wird entschieden, in welcher Form der weitere B 10-Ausbau zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet bzw. nicht angemeldet wird und wird der Landtag bei dieser Entscheidung beteiligt? 5. Welche Variante eines Ausbaus der B 10 wird durch die Landesregierung favorisiert? 6. Wann werden die Planfeststellungsverfahren jetzt weiter betrieben bzw. neue Planfeststellungsverfahren eingeleitet (insbeson- dere unter Berücksichtigung ruhender Gerichtsverfahren)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. März 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Mediation zum Ausbau der B 10 zwischen Hauenstein und Landau ist mit Fertigstellung des Berichts von der Mediationsleitung abgeschlossen. Im Anschluss wird der Bericht der Mediationsleitung von der Landesregierung geprüft und seine Ergebnisse bewertet . Abschließend erfolgt dann eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise durch die Landesregierung. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Drucksache 16/2146 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 1: Die Kosten für die Mediation belaufen sich nach derzeitigem Stand insgesamt auf rund 351 500 Euro. Die Kostenangaben für die Mediation sind als vorläufig zu betrachten, da noch nicht alle Leistungen abgerechnet wurden. Die Aufteilung der vorläufigen Gesamtkosten stellt sich wie folgt dar: Kosten für Gutachten: 185 000 Euro. Kosten für Mediationsbüro: 100 000 Euro. Kosten für Mediator: 10 000 Euro. Kosten für Saalmieten: 18 500 Euro. Kosten für Betreuung/Bewirtung: 8 000 Euro. Interne Kosten des LBM 30 000 Euro. Zu den Fragen 2, 5 und 6: Nach Vorlage des Ergebnisberichts des Mediators, Herrn Cherdron, Kirchenpräsident a. D., wird der Bericht der Mediationsgruppe intensiv ausgewertet und bewertet. Zu Frage 3: Nach Auffassung der Landesregierung ist das Ergebnis der Mediation darauf zurückzuführen, dass die Mediationsteilnehmer unterschiedlichste Vorstellungen über die Lösungsmöglichkeiten der zu behandelnden Themen hatten. Ein allumfassender Konsens war vor diesem Hintergrund nicht möglich. Zu Frage 4: Über das weitere Vorgehen hinsichtlich einer Anmeldung der B 10-Vorhaben für die Aktualisierung des Bundesverkehrswegeplans wird nach Auswertung des Mediationsberichts durch die Landesregierung rechtzeitig entschieden. Roger Lewentz Staatsminister