Drucksache 16/2148 19. 03. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kindertagespflege in Stadt und Landkreis Neuwied Die Kleine Anfrage 1394 vom 20. Februar 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Kindertagespflege als familiennahe Betreuungsform wird von vielen Eltern als Alternative zur Kindertagesstätte angenommen. Zur Qualitätsverbesserung dieser Kinderbetreuung werden mittlerweile viele Tagespflegepersonen durch einen 160 Unterrichtsstunden umfassenden Kursus auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Auch der Landkreis Neuwied beteiligt sich aktiv an dieser Qualifizierung. Um die Wahlfreiheit der Eltern zwischen institutioneller und familiennaher Kinderbetreuung gewährleisten zu können, ist es wichtig , die Kindertagespflege als Angebot zu etablieren. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Tagespflegepersonen sind zurzeit im Landkreis Neuwied und in der Stadt Neuwied beschäftigt (bitte für die Ver- bandsgemeinden getrennt angeben)? 2. Wie viele Kinder (und wie viele Stunden in der Woche pro Kind) werden im Februar 2013 im Landkreis Neuwied und in der Stadt Neuwied durch Kindertagespflegepersonen betreut (bitte für jede Tagesmutter einzeln ausführen)? 3. Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen, mit denen sich der Landkreis Neuwied und die Stadt Neuwied an der Qualifi- zierung der Tagespflegepersonen beteiligt (in den letzten fünf Jahren)? 4. In welcher Höhe wird die Pflegepauschale für ein zu betreuendes Kind an die Tagespflegeperson ausgezahlt (Stundenlohn)? 5. In welcher Höhe und für wie viele Tagespflegepersonen wird der vom Landkreis Neuwied und der Stadt Neuwied zu leistende Rentenbeitrag gezahlt und wie hoch wäre dieser insgesamt, wenn für alle Kinder und für alle Tagesmütter der Rentenbeitrag anteilig gezahlt würde? 6. Erfolgt eine Kürzung der Bezüge der Tagespflegepersonen, wenn das zu betreuende Kind erkrankt? Wenn ja, mit welcher Begründung ? 7. Werden auf Anordnung des Jugendamtes Kinder aus der Tagespflegestelle herausgenommen, wenn ein Kindertagesstättenplatz frei wird? Wenn ja, mit welcher Begründung und wie oft ist dies geschehen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. März 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Landkreis Neuwied stehen zurzeit 54 Tagespflegepersonen zur Verfügung, in der Stadt Neuwied sind dies 25 Tagespflegepersonen . Die Aufgliederung nach Verbandsgemeinden für den Kreis Neuwied entnehmen Sie bitte unten stehender Tabelle. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Mai 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2148 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Tagespflegepersonen im Kreis Neuwied Verbandsgemeinde Anzahl der Tagespflegepersonen Asbach 14 Bad Hönningen 5 Dierdorf 3 Linz 5 Puderbach 10 Rengsdorf 6 Unkel 8 Waldbreitbach 3 Summe 54 Zu 2.: Kreis Neuwied: Im Februar 2013 werden im Bereich des Landkreises Neuwied (Kreisjugendamtsbezirk) für insgesamt 102 Kinder Kosten der Kindertagespflege übernommen. Bis zum 6. März 2013 haben 22 Tagespflegepersonen Rechnungen für 44 Kinder eingereicht. Wie viele Stunden wöchentlich pro Kind und pro Tagespflegeperson abgerechnet wurden, ist aus unten stehender Tabelle ersichtlich. Es haben jedoch noch nicht alle Tagespflegepersonen ihre Rechnungen für Februar 2013 eingereicht, sodass die Frage nicht abschließend beantwortet werden kann. Hilfeempfänger Zahlungsempfänger bis zu …… h/Woche Kind 1 TPP 1 15 Kind 2 TPP 1 5 Kind 3 TPP 2 10 Kind 4 TPP 3 15 Kind 5 TPP 3 15 Kind 6 TPP 4 15 Kind 7 TPP 4 10 Kind 8 TPP 4 10 Kind 9 TPP 4 20 Kind 10 TPP 5 20 Kind 11 TPP 5 10 Kind 12 TPP 5 20 Kind 13 TPP 5 10 Kind 14 TPP 6 25 Kind 15 TPP 6 5 Kind 16 TPP 6 5 Kind 17 TPP 6 5 Kind 18 TPP 6 5 Kind 19 TPP 6 5 Kind 20 TPP 7 15 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2148 Hilfeempfänger Zahlungsempfänger bis zu …… h/Wo. Kind 21 TPP 8 20 Kind 22 TPP 8 10 Kind 23 TPP 8 30 Kind 24 TPP 9 20 Kind 25 TPP 9 15 Kind 26 TPP 10 15 Kind 27 TPP 10 15 Kind 28 TPP 11 30 Kind 29 TPP 12 15 Kind 30 TPP 13 20 Kind 31 TPP 13 15 Kind 32 TPP 14 30 Kind 33 TPP 15 15 Kind 34 TPP 16 5 Kind 35 TPP 17 5 Kind 36 TPP 17 20 Kind 37 TPP 18 45 Kind 38 TPP 19 10 Kind 39 TPP 20 10 Kind 40 TPP 20 10 Kind 41 TPP 21 30 Kind 42 TPP 22 45 Kind 43 TPP 22 10 Kind 44 TPP 22 50 Stadt Neuwied: Bei den Angaben in unten stehender Tabelle handelt es sich um die bewilligten Stunden für Tagespflegepersonen für Februar 2013; zum aktuellen Zeitpunkt können die tatsächlich geleisteten Stunden noch nicht angegeben werden, da sie erst im Laufe des Monats März zur Abrechnung kommen. Anzahl Kinder Stunden pro Kind TPP 1 K 1 52 K 2 4 K 3 21 TPP 2 K 1 32 K 2 4 TPP 3 K 1 12 K 2 40 K 3 21 TPP 4 K 1 12 K 2 12 K 3 6,5 3 Drucksache 16/2148 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anzahl Kinder Stunden pro Kind TPP 5 K 1 25 K 2 30 K 3 30 K 4 5 TPP 6 K 1 10 K 2 9 K 3 16,75 TPP 7 K 1 30 K 2 10 K 3 10 K 4 9 TPP 8 K 1 20 K 2 16,5 K 3 13 TPP 9 K 1 6 K 2 20 K 3 26,25 TPP 10 K 1 5 K 2 11 K 3 5 TPP 11 K 1 10 K 2 6 TPP 12 K 1 4 K 2 3 K 3 3 K 4 10 TPP 13 K 1 8 K 2 5 K 3 11 K 4 32,5 K 5 25 K 6 11,5 K 7 30 K 8 25 TPP 14 K 1 15 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2148 Anzahl Kinder Stunden pro Kind TPP 15 K 1 20 K 2 4 TPP 16 K 1 7 K 2 22,5 K 3 12,5 K 4 9 TPP 17 K 1 40 K 2 12 K 3 15 K 4 20 K 5 2 TPP 18 K 1 32 TPP 19 K 1 8 TPP 20 K 1 30 TPP 21 K 1 7 TPP 22 K 1 9 K 2 9 K 3 15 K 4 15 K 5 25 TPP 23 K 1 8 TPP 24 K 1 10 K 2 25 K 3 15 TPP 25 K 1 24 Zu 3.: Der Kreis Neuwied erbringt Eigenleistung in Form von Sachkosten und Durchführung von Unterrichtseinheiten (Personalkosten) sowie durch die Durchführung der Eignungseinschätzung und der Teilnahme an der Prüfungskommission am Ende der jeweiligen Maßnahme durch die entsprechenden Mitarbeiter/-innen. Die Stadt Neuwied erbrachte in den letzten fünf Jahren zusätzlich zu den Eigenleistungen in Form von Personalkosten für die Eignungseinschätzung und der Teilnahme an der Prüfungskommission noch Eigenmittel in Höhe von: 400,00 € = 2009 415,00 € = 2010 und 535,00 € = 2011. 5 Drucksache 16/2148 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 4.: Kreis Neuwied: Kindertagespflege wird gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII durch Zahlung einer Geldleistung gefördert. Dabei wird die Geldleistung an die Tagespflegeperson pro Kind und Stunde ausgezahlt. Die Höhe der Kostensätze kann der beigefügten Tabelle entnommen werden und ist auch für die Stadt Neuwied gültig. Zu 5.: Kreis Neuwied: Entsprechend der Regelung des § 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII tragen die Jugendämter 50 % nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson. Dabei wird der Mindestbeitrag für die Rentenversicherung zugrunde gelegt. Die Erstattung erfolgt auf Antrag der Tagespflegepersonen. Im Jahr 2011 wurden für zwölf Tagespflegepersonen insgesamt 3 973,12 € erstattet. Da keine Informationen darüber vorliegen, ob die Tagespflegepersonen, die keinen Antrag stellen, Beiträge zur Alterssicherung leisten , kann auch keine Aussage zu möglichen anteiligen Rentenbeitragszahlungen getroffen werden. Stadt Neuwied: Zwei Tagespflegepersonen stellten einen Antrag auf Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zur Alterssicherung. Für eine Tagespflegeperson wurde im Jahr 2012 ein Betrag in Höhe von 943,61 € gezahlt, bei der zweiten Tagespflegeperson fehlt noch die notwendige Aufstellung, vsl. wird ein Betrag in Höhe von 500 € bis 600 € gezahlt werden. Wenn man für 25 Tagespflegepersonen den Mindestbeitrag zugrunde legt, ergeben sich jährliche Kosten in Höhe von 26 587,50 €. Der monatliche Mindestbeitrag kann jedoch im Einzelfall abhängig vom tatsächlichen Einkommen über 450,00 € und der entsprechenden Stundenzahl erheblich abweichen. Daher kann diese Frage nur spekulativ beantwortet werden. Zu 6.: Kreis Neuwied: Abgerechnet werden die tatsächlich erbrachten Betreuungsleistungen der Tagespflegepersonen. Stadt Neuwied: Die Tagespflegepersonen füllen zum Ende des Monats einen Stundenzettel mit den tatsächlich geleisteten Stunden aus. Wenn ein Kind über längere Zeit erkrankt, hat die Tagespflegeperson eine geringere Stundenanzahl und wird gegebenenfalls in eine andere Auszahlungsstufe eingeteilt und erhält weniger Geld. Zu 7.: Kreis Neuwied: Es werden keine Kinder aus der Tagespflegestelle herausgenommen, wenn ein Kindertagesstättenplatz frei wird. Bei Anfragen hinsichtlich der Betreuungsmöglichkeiten werden Eltern grundsätzlich hinsichtlich der Möglichkeiten (Tagespflegeperson , Platzangebot in Kindertagesstätten) beraten. Der Wunsch von Eltern, gegebenenfalls das Kind noch in Kindertagespflege zu belassen, wird grundsätzlich respektiert. Stadt Neuwied: Es werden keine Kinder auf Anordnung des Jugendamts aus den Tagespflegestellen herausgenommen. Wenn Kinder früher wechseln, geschieht dies auf Wunsch der Eltern. Irene Alt Staatsministerin 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2148 7 Drucksache 16/2148 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8