Drucksache 16/2156 21. 03. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. April 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Andreas Hartenfels und Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kürzung der Bundesmittel für das Programm „Soziale Stadt“ Die Kleine Anfrage 1424 vom 8. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Das Programm „Soziale Stadt“ hat sich als erfolgreiches Instrument in der Praxis vor Ort bewährt. Angesichts der anhaltenden sozialen Spaltung der Städte und Gemeinden, die sich im Hinblick auf die Mietpreisentwicklung in Ballungszentren noch zu verschärfen droht, aber auch der kulturellen Integrationsaufgaben muss das Programm „Soziale Stadt“ ausgebaut werden. Die schwarz-gelbe Bundesregierung wird jedoch die Mittel für das Programm „Soziale Stadt“ konstant halten und veranschlagt anstelle der ursprünglich geplanten 50 Millionen Euro für das Jahr 2013 lediglich 40 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die von der Bundesregierung geplante Kürzung der Mittel für das Programm „Soziale Stadt“? 2. In welchem Umfang wirkt sich die Einsparung der Mittel für das Land Rheinland-Pfalz aus? 3. Wie wird die Landesregierung auf diese Einsparungen reagieren, um sicherzustellen, dass laufende Projekte nicht wegen der fi- nanziellen Einschränkungen in Gefahr geraten? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Vorgabe der Bundesregierung, dass die Mittel für das Programm „Soziale Stadt“ aus- schließlich in bauliche Maßnahmen zu investieren sind und nicht mehr, wie ansonsten üblich, ein flexibler Mitteleinsatz möglich ist? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. März 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Land bedauert die erstmals 2011 vollzogene einseitige Kürzung durch den Bund außerordentlich. Das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ hat sich in Rheinland-Pfalz hervorragend bewährt. Insgesamt leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in den Quartieren. Mit Hilfe des Programmes können die Programmstädte ihre Problemquartiere stabilisieren und die dortigen Rahmenbedingungen spürbar verbessern. Die Länder haben sich 2010 einmütig und vehement gegen die damals angekündigte Kürzung gewandt, weil sachliche Gründe nicht erkennbar waren. Diese ablehnende Position wurde von den kommunalen Spitzenverbänden, Organisationen, Sozialverbänden, Einrichtungen und insbesondere von den betroffenen Oberbürgermeistern und Bürgermeistern unterstützt. In Kenntnis der breiten Ablehnung und der unbestrittenen Erfolge dieses Programms hat der Bundestag auch für 2013 an seiner einseitigen Kürzungspolitik festgehalten und eine Anhebung um 10 Mio. Euro abgelehnt. Zu Frage 2: 2010, dem Jahr vor der Einführung der Kürzung, betrug das bundesweite Programmvolumen 95 Mio. Euro. Davon hat das Land 4,3 Mio. Euro erhalten. Mit der für 2011 erfolgten Kürzung auf bundesweit 28,5 Mio. Euro hatte das Land nur noch 1,3 Mio. Euro erhalten. Die zwischenzeitlich unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern für 2013 sieht bundesweit wie 2012 einen Betrag von 40 Mio. Euro vor. Davon entfallen auf das Land 1,8 Mio. Euro. Das sind zum Vergleichsjahr 2010 2,5 Mio. Euro weniger. Drucksache 16/2156 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ ist eines der Schwerpunktprogramme in der Städtebauförderpolitik des Landes. Im Rahmen verfügbarer Landeshaushaltsmittel orientiert sich das Land bei der Programmausstattung am Handlungs- und Finanzierungsbedarf vor Ort. Das Land hat großes Interesse daran, dass die aktiven Programmstädte die laufenden Maßnahmen in den Fördergebieten entsprechend dem städtebaulichen Bedarf fortführen können. Dazu ist das Land im Interesse der Betroffenen vor Ort bereit, deutlich mehr Landesmittel in das Programm einzubringen. Für das aktuelle Haushaltsjahr 2013 plant das Land mit einem voraussichtlichen Volumen von 7,1 Mio. Euro. Das entspricht etwa den Volumen des Jahres 2012. Bei verfügbaren 1,8 Mio. Euro Bundesmitteln beträgt der Landesanteil 5,3 Mio. Euro. Zu Frage 4: Grundlage des Programms ist nach der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern das Baugesetzbuch. Insoweit entspricht die Konzentration des Mitteleinsatzes auf städtebauliche Maßnahmen der rechtlichen Grundlage. Bei den rheinland-pfälzischen Städten standen von Beginn des Programms an die Verbesserung des Wohnumfeldes und der Ausbau der Infrastruktur wie das Schaffen von Bürgerzentren und Begegnungsstätten im Vordergrund. Insoweit wurde die frühere Möglichkeit, über sogenannte Modellvorhaben nicht investive Maßnahmen unterstützen zu können, von den Städten in Rheinland-Pfalz nur begrenzt genutzt. Maßnahmen wie das Quartiersmanagement oder wie Bürgerbeteiligungsprozesse sind durch die Mittelkürzung bzw. Mittelkonzentration nicht betroffen, sodass in diesen wichtigen Bereichen weiterhin Flexibilität möglich ist. Gerade auf diese investitionsbegleitenden Instrumente legen die Verantwortlichen in den Städten großen Wert. Roger Lewentz Staatsminister