Drucksache 16/2171 22. 03. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Aktuelle Situation der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1421 vom 8. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Aktuell läuft eine Kampagne der Krankenhausgesellschaft zur Unterfinanzierung der Kran ken häuser. An dieser Kampagne beteiligen sich auch die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz. Für die Investitionsförderung der Krankenhäuser sind die Länder zuständig. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich das durchschnittliche Investitionsfördervolumen nach dem Kranken haus gesetz pro Bett in Rheinland-Pfalz ge- genüber dem Durchschnitt aller Bundesländer aktuell dar? 2. Wie stellt sich die entsprechende Investitionsquote in Rheinland-Pfalz gegenüber den anderen Bundesländern dar? 3. Wie hoch beläuft sich in Rheinland-Pfalz aktuell die Differenz zum bundesweit geschätzten Fördermittelbedarf je Fall in abso- luten und prozentualen Werten? 4. Wie hoch beläuft sich in Rheinland-Pfalz aktuell der Investitionsstau in der Kranken haus förderung des Landes, den die damalige Sozialministerin Dreyer in 2007 auf rund 460 Mio. Euro eingeschätzt hatte (Drucksache 15/1167)? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. März 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bezogen auf das Jahr 2011 (bundesweite Daten für 2012 liegen noch nicht vor) betrugen die Mittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz je Planbett (vollstationäre Betten und teilstationäre Plätze) in den Plankrankenhäusern gemäß § 108 Ziffer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch 4 871 Euro. Der Bundesschnitt lag bei 5 822 Euro, und damit um 951 Euro über dem Satz von Rheinland-Pfalz. Zu 2.: Eine Investitionsquote für Rheinland-Pfalz kann aufgrund der nicht vorhandenen bereinigten Daten nicht ermittelt werden. Es werden lediglich die Gesamtausgaben der Krankenhäuser vom Statistischen Bundesamt beziehungsweise Landesamt erfasst, die auch die Ausgaben der Hochschulkliniken und Vertragskrankenhäuser enthalten, die keine Mittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz erhalten. Gesamtausgaben – lediglich bezogen auf die Plankrankenhäuser – werden nicht erhoben. Der Landesregierung ist auch nicht bekannt, dass eine Investitionsquote für den Krankenhausbereich in anderen Bundesländern ermittelt wird. Zu 3.: Der bundesweit geschätzte Fördermittelbedarf je Fall wird derzeit vom Institut für das Entgeltwesen im Krankenhaus (InEK) im Rahmen der Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen nach § 10 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ermittelt. Die Berechnung ist noch nicht abgeschlossen. Die Frage ist mangels einer bundesweiten Vergleichszahl nicht zu beantworten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. April 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2171 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 4.: Für Maßnahmen, die im Krankenhaus-Investitionsprogramm für das Jahr 2012 enthalten waren, und Maßnahmen, die voraussichtlich in das Krankenhausinvestitionsprogramm 2013 aufgenommen werden, sind in den Folgejahren Bewilligungen in Höhe von 117 Mio. Euro zu erwarten. Für die Anträge, die voraussichtlich nicht im Krankenhaus-Inves titionsprogramm 2013 berücksichtigt werden können, können keine auch nur halbwegs verlässlichen Zahlen genannt werden. Zum einen handelt es sich um Maßnahmen, deren Notwendigkeit und damit deren Förderfähigkeit erst noch geprüft werden muss. Darüber hinaus enthalten zahlreiche Anträge keine Angaben über Kosten. Schließlich müssen die Maßnahmen von der baufachlichen Prüfbehörde, dem Landesbetrieb LBB Prüfgruppe ZBau, geprüft werden. Die Landesregierung hat dem Investitionsbedarf der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser weitgehend Rechnung getragen. Durch das Konjunkturprogramm II erhielten die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2009 bis 2011 vom Bund und vom Land zusätzliche Mittel in Höhe von 82,5 Mio. Euro für die Finanzierung von Krankenhausinvestitionen. Davon entfallen 10 Mio. Euro auf die Pauschalförderung und 72,5 Mio. Euro auf die Einzelförderung. Rheinland-Pfalz verfügt über ein flächendeckendes, intaktes und auf hohem technischen Niveau ausgestattetes Netz von Krankenhäusern , das die stationäre Versorgung der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz sicherstellt. Der bauliche Zustand und die Ausstattung der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz sind insgesamt als gut anzusehen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird dafür Sorge tragen, dass dies auch in Zukunft so sein wird. Im Jahr 2013 hat das Land gegenüber dem Jahr 2012 zudem die Krankenhausfinanzierungsmittel um 3 Mio. Euro aufgestockt. Alexander Schweitzer Staatsminister