Drucksache 16/2175 26. 03. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. April 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Martin Brandl und Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Mangelnde Kenntnisse und Zuverlässigkeit von Auszubildenden Die Kleine Anfrage 1425 vom 8. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Der Präsident der LVU monierte jüngst die mangelnden Kenntnisse von Aus zubildenden. Gleichzeitig stellt der Berufsbildungsbericht fest, dass rund ein Viertel der Auszubildenden ihre Ausbildung abbrechen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie stellt sich nach Kenntnissen der Landesregierung die Situation für Rheinland-Pfalz dar? 2. In welchen Ausbildungsberufen wird es in Rheinland-Pfalz zunehmend schwerer, geeignete Auszubildende zu finden? 3. Wie hoch ist nach Kenntnisstand der Landesregierung in Rheinland-Pfalz die Zahl junger Menschen, die trotz vorhandener Aus- bildungskapazitäten – aufgrund ihrer mangelnden Kenntnisse – keine Lehrstelle erhalten? 4. Wird die Landesregierung vor diesem Hintergrund ihre Position zu zentralen Schulab schlüss en als Garanten grundlegender Bil- dung fallen lassen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. März 2013 wie folgt beantwortet: Statistisch wird nicht die Zahl der abgebrochenen Ausbildungsverhältnisse, sondern die Zahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverhältnisse erfasst. Aus der Zahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge lässt sich jedoch nicht schließen, die hiervon betroffenen Jugendlichen würden ihre Ausbildung abbrechen. Die Auflösung der Ausbildungsverhältnisse kann sowohl seitens der Unternehmen als auch seitens der Auszubildenden oder im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt sein. Bereits der Wechsel der Rechtsform oder der Eigentümer eines Unternehmens führt z. B. zu einer Lösung eines Ausbildungsverhältnisses , das dann neu begründet werden muss. In vielen Fällen sind aber auch enttäuschte Erwartungen, gesundheitliche Probleme der Auszubildenden oder bei Jugendlichen mit Hochschulreife der Wechsel in eine akademische Ausbildung ein Grund, das Ausbildungsverhältnis vorzeitig zu beenden. Erfahrungsgemäß ist die Lösungsquote in Zeiten eines sich entspannenden Ausbildungsstellenmarktes eher erhöht, in Zeiten des Ausbildungsplatzmangels nimmt sie eher ab. Außerdem schließt ein Großteil der Jugendlichen mit gelöstem Ausbildungsvertrag erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen Sys - tem ab, sie wechseln also den Beruf oder den Betrieb. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Während nach Angaben des Bundesinstitutes für Berufsbildung im Jahr 2010 bundesweit 23 % der Ausbildungsverträge gelöst wurden , lag dieser Wert in Rheinland-Pfalz bei 25 %. Das Bundesinstitut weist zum Vergleich auf die Zahl der Studienabbrecher hin. Sie lag bundesweit im Absolventenjahrgang 2010 für Diplomstudiengänge bei ebenfalls 23 % und für Bachelorstudiengänge bei 28 %. Drucksache 16/2175 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Zahlreiche Branchen, zu denen auch das Handwerk gehört, berichten, dass der Aufwand, in bestimmten Berufen geeignete Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle zu finden, steigt. Das gilt beispielsweise für Berufe aus dem Bereich Sanitär, Heizung , Klima oder den Beruf Anlagenmechanikerin/Anlagenmechaniker. Von dieser Entwicklung ist nicht alleine das Handwerk betroffen. Auch in der Dienstleistungswirtschaft konnten in den vergangenen Jahren nicht alle Ausbildungsstellen besetzt werden. Bei der Bundesagentur für Arbeit melden viele Unternehmen ihre freien Ausbildungsstellen. Ein Teil der Ausbildungsstellen wird allerdings den Agenturen nicht gemeldet, da es sich um freiwillige Angaben handelt. Im Ausbildungsjahr 2011/2012, das am 30. September 2012 endete, waren von 25 868 gemeldeten Stellen Ende September noch 1 122 offen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der unbesetzten Stellen geringfügig um 2,7 % zurückgegangen. Wie in den Vorjahren ist die Suche nach Auszubildenden vor allem in den folgenden Ausbildungsberufen erfolglos geblieben: – Verkäuferin/Verkäufer (126 unbesetzte Stellen, dies entspricht 11,2 % der unbesetzten Ausbildungsstellen), – Fachverkäuferin/Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk (107 Stellen, 9,6 %), – Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel (93 Stellen, 8,3 %) und – Köchin/Koch (76 Stellen, 6,8 %). Zu Frage 3: Ende des Jahres 2012 waren bei der Bundesagentur für Arbeit noch 298 Jugendliche als Ausbildungsstelle suchend gemeldet. Zum Vergleich: Ende September 2012 waren noch 514 Jugendliche als unversorgt gemeldet. Innerhalb von drei Monaten ist die Zahl um 42 % gesunken. Hierbei handelt es sich um freiwillige An- und Abmeldungen der Jugendlichen. Es ist nicht auszuschließen, sowohl dass weitere Jugendliche eine Ausbildungsstelle suchen als auch dass ein Teil der auch noch im letzten Jahresquartal gemeldeten Jugendlichen eigentlich gar keine Ausbildungsstelle mehr sucht. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfasst keinen Kenntnisstand der Bewerberinnen und Bewerber um eine Ausbildungsstelle . Aus der Statistik ist allerdings ersichtlich, dass fast alle der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber einen Schulabschluss haben. Ende September 2012 waren noch 514 Jugendliche als unversorgt gemeldet, von ihnen hatten 43,8 % einen Hauptschulabschluss , 29 % einen Realschulabschluss und 21,4 % eine Hochschulreife. Nur 2,9 % hatten keinen Schulabschluss. Für ebenfalls 2,9 % liegen keine Daten vor. Zu Frage 4: Die Qualität von Schulabschlüssen wird von der Qualität des Unterrichts bestimmt. Durch die zentrale Überprüfung des Erreichens der Bildungsstandards im Ländervergleich und landesweite Vergleichsarbeiten ist ein gutes Netz von Rückmeldungen etabliert, das Schulen wie auch einzelne Lehrkräfte darin unterstützt, ihre pädagogische Arbeit an den in den Bildungsstandards gesteckten Zielen auszurichten. Rückmeldungen aus dem Ländervergleich und den internationalen Vergleichen ergeben möglichen Steuerungsbedarf. Die qualitativ hochwertige Arbeit unserer Schulen kann auf diesem Weg gesichert und weiterentwickelt werden. Veränderungen bei der Ausgestaltung der Schulabschlüsse – sei es bei den Abschlüssen der Sekundarstufe I oder dem Abitur – müssen daher stets zu einer Qualitätssteigerung in der schulischen Bildung und zu mehr Vergleichbarkeit führen. Es geht also nicht um Öffentlichkeitswirkung und Aktionismus, sondern um Lösungen, die tatsächlich Wirkung für die Persönlichkeitsentwicklung und für die Kompetenzbildung der Schülerinnen und Schüler entfalten. Die Landesregierung tritt nachdrücklich für vergleichbare Schulabschlüsse ein und wird neue Erkenntnisse zur Frage zentraler Abschlussprüfungen bei der Weiterentwicklung des Schulsystems berücksichtigen. In Vertretung: Uwe Hüser Staatssekretär