Drucksache 16/2176 26. 03. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Gesicherte Verpflegungsqualität in Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen, Schulen und Kindertagesstätten Die Kleine Anfrage 1422 vom 8. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Aktuell wird von Missständen in Einrichtungen für Senioren hinsichtlich der Verpflegungs qualität und von den Folgen einer geänderten Aufgabenzuweisung innerhalb der Landes regierung hierfür berichtet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie kam Justiz- und Verbraucherschutzminister Hartloff dazu, die Qualitätsprüfungen für das Speisenangebot in Einrichtun- gen für ältere und pflegebedürftige Menschen, Schulen und Kindertagesstätten und entsprechende Probenuntersuchungen auf ernäh rungs physiologische Zusammensetzung einzustellen, wo er doch um die besondere Sensi bilität der Problematik angesichts der bisherigen Erfahrungen wissen musste? 2. Wie kann Justiz- und Verbraucherschutzminister Hartloff das mit geänderten Aufgaben zuweisungen im Bereich der Landesregierung begründen, wo doch aus dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und der einschlägigen EG-Verordnung ein umfassender Begriff vom Schutz der Gesundheit, von Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und zum Schutz vor Täuschung hervorgeht, der sich nicht nur auf hygienische Fragen beschränkt? 3. Hält die Landesregierung die entstandene Situation für verantwortbar im Sinne eines ganzheitlichen Verbraucherschutzes, nachdem schon das Sozialministerium angekündigt hat, keinen Grund für eine Erhöhung der Kontrolldichte zu sehen? 4. Was waren die Gründe für die geänderte Aufgabenzuweisung innerhalb der Landesregierung mit Blick auf die Folgen für den Verbraucherschutz? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. März 2013 wie folgt beantwortet: Bereits in der Beantwortung einer von dreien, jüngst vorgelegten Kleinen Anfragen der Abgeordneten Schäfer zu der Thematik Gemeinschaftsverpflegung haben wir darauf hingewiesen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die in Altenheimen, Schulen und Kindertagesstätten verköstigt werden, Anspruch haben auf Lebensmittel, die 1. hygienisch einwandfrei gemäß den lebensmittelhygienerechtlichen Bestimmungen produziert und verarbeitet wurden und 2. deren ernährungsphysiologische Zusammensetzung dem aktuellen Stand der Ernährungswissenschaft entspricht. Die nunmehr dasselbe Thema erneut aufgreifende Anfrage gibt Veranlassung, noch einmal darauf zu verweisen, dass diese Aussage in besonderem Maße für Kinder, Jugendliche und Senioren, für die ein besonderes Schutzbedürfnis besteht, gilt sowie für Bewohner von Einrichtungen, die den weit überwiegenden Teil ihres Nahrungsbedarfs über diese Gemeinschaftsverpflegungen decken. Die in der Anfrage erneut vorgenommene Gleichsetzung oder Vermischung von Proben, die im Rahmen der Lebensmittelüberwachung genommen werden, und solchen, bei denen es um die ernährungsphysiologische Zusammensetzung geht, birgt die Gefahr , dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern die irrtümliche Einschätzung vermittelt wird, die Verpflegung in Kindertagesstätten , Schulen und Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen unterliege nur einer nachrangigen oder gar keiner amtlichen Kontrolle. Dieser, durch entsprechende Fragestellungen vermittelte Eindruck ist falsch. Um Redundanzen zu vermeiden, sei auf die Beantwortung der drei Kleinen Anfragen 1317 bis 1319 (Landtagsdrucksachen 16/2028 bis 2030) verwiesen, in denen nachvollziehbar erklärt ist, wie es sich richtig verhält. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. April 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2176 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Rahmen der Geschäftsverteilung der Landesregierung ist für Fragen der Lebensmittelüberwachung das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig. Den damit zusammenhängenden Aufgaben ist das Ministerium – zusammen mit dem Landesuntersuchungsamt und den in dessen Fachaufsicht stehenden auf örtlicher Ebene zuständigen Kreis- und Stadtverwaltungen – uneingeschränkt nachgekommen. Wie bereits in der Antwort auf die erwähnten Kleinen Anfragen ausgeführt, misst die Landesregierung der Qualität der Verpflegung aus Einrichtungen für den genannten Personenkreis in Bezug auf ihre ernährungsphysiologische Zusammensetzung weiterhin eine hohe Bedeutung bei. Die zuständigen Ressorts stehen zu ihrer Verantwortung. Die in der Frage enthaltene Unterstellung, dies sei nicht so, entbehrt daher jeder Grundlage. Zu Frage 2: Der Begriff der Lebensmittelüberwachung umfasst auch die Aspekte der Lebensmittelhygiene, aber nicht nur diese allein. Die rheinland -pfälzischen Lebensmittelüberwachungsbehörden kümmern sich daher – auf der Grundlage des geltenden Rechts jede auf ihrer Stufe und in ihrem Zuständigkeitsbereich – umfassend um die Aufgaben, die der Lebensmittelüberwachung zukommen. Änderungen der Geschäftsverteilung der Landesregierung wirken sich daher in keiner Weise negativ auf die Aufgabenerfüllung aus. Zu Frage 3: Die Lebensmittelüberwachung erfolgt unter Zugrundelegung eines risikobasierten Ansatzes. Dieser Ansatz gilt in der gesamten Bundes republik und daher auch in Rheinland-Pfalz. Hiervon unabhängig sind Aspekte einzuschätzen, die sich aus einem anderen Blickwinkel im Hinblick auf die in der Anfrage genannten Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen, Schulen und Kindertagesstätten ergeben. Hier tragen die Träger der Einrichtungen die Verantwortung dafür, dass sich die Essenszubereitung an anerkannten ernährungsphysiologischen Grundsätzen orientiert. Unterstützung und Beratung hierbei erhalten die Träger von Kindertagesstätten und Schulen von der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Rheinland-Pfalz bzw. von der Ernährungsberatung der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum und die Träger von Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Zu Frage 4: Die Änderung der Aufgabenzuweisung innerhalb der Landesregierung erfolgte, weil die Zuständigkeit für die Erzeugung von Nahrungsmitteln , die auch deren Förderung umfasst, nicht bei demselben Ministerium liegen sollte wie die entsprechende Kontrollzuständigkeit . Jochen Hartloff Staatsminister