Drucksache 16/2178 27. 03. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Lebensmittelkontrolle in Rheinland-Pfalz vor dem Hintergrund der Vorgänge um Pferdefleisch in der Lebensmittelproduktion Die Kleine Anfrage 1433 vom 8. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Konsequenzen haben die Vorgänge um Pferdefleisch in Lebensmittelprodukten für Aktivität und Ausrichtung der Lebensmittelkontrolle in Rheinland-Pfalz? 2. Inwieweit sieht die Landesregierung angesichts dieser Vorgänge Bedarf für künftig verstärkte und gezielte Kontrollen durch die Lebensmittelkontrolleure? 3. Inwieweit ist die Lebensmittelkontrolle in Rheinland-Pfalz in den jeweiligen kommunalen Körperschaften und insgesamt dazu in der Lage? 4. Inwieweit sieht die Landesregierung Bedarf für eine stärkere Unterstützung der Lebens mittelkontrolle durch das Land zur Ver- besserung der Lebensmittelsicherheit in Rhein land-Pfalz? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. März 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die amtliche Betriebskontrolle dient der Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Lebensmittel rechts zur Gewährleis - tung eines hohen Maßes an Schutz für die Gesundheit der Menschen und Schutz vor Täuschung. Die Landesregierung sieht keinen Bedarf, die Aktivität und Ausrichtung der Lebensmittelkontrolle in Rheinland-Pfalz grundsätzlich anders auszurichten, da die Lebensmittelüberwachung nach den EU-Vorgaben auch in Deutschland einem risikobasierten Ansatz folgt. Dort, wo ein höheres Risiko ermittelt wird, ist häufiger zu kontrollieren. Bei der systematischen risikoorientiert geplanten Entnahme amtlicher Stichproben in Rheinland-Pfalz hat die Lebensmittelkontrolle gesundheitliche Gefahren wie z. B. mikrobielle Belastungen ebenso im Blick wie den Täuschungsschutz bei der Verwendung von Fleisch oder Milch nicht deklarierter Tierarten. Zu Frage 2: Die Landesregierung sieht hierfür keinen weiteren Bedarf, weil bereits jetzt verstärkte und gezielte Schwerpunktkontrollen als ein Element der risikoorientieren Überwachung durchgeführt werden. Dazu wird bei den Routinekontrollen ein ausgewählter Aspekt besonders intensiv überprüft. Dies geschieht z. B. im Rahmen bundesweiter Überwachungsprogramme und landesinterner Schwerpunktkontrollen . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. April 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2178 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Lebensmittelüberwachung in Rheinland-Pfalz ist in der Lage, flexibel auf aktuell auftretende betriebsbe zogene oder produktbezogene Fragestellungen zu reagieren, wie jetzt auch geschehen, da dies grundsätzlich zu einer risikoorientiert ausgerichteten Lebensmittelüberwachung gehört. Angesichts der immer komplexer werdenden Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen in der Lebensmittelherstellung und der Notwendigkeit des sinnvollen Einsatzes der Mittel ist es zudem um so wichtiger, die Kapazitäten der Lebensmittelüberwachung auf die originären Aufgaben und tatsächlichen Gefahren oder Täuschungswahrscheinlichkeiten zu konzentrieren. Die Bewertung eines Risikos sowie die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagements müssen dabei auf jeden Fall nach fachlichen Gesichtspunkten erfolgen. Zu Frage 4: Die vor Ort von den Kommunen wahrgenommene Lebensmittelkontrolle in Rheinland-Pfalz wird durch das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (MJV) und das Landesuntersuchungsamt (LUA) durch unterschiedliche Maßnahmen unterstützt, die dazu beitragen, dass die im Bereich der Lebensmittelüberwachung tätigen Beschäftigten sachgerecht und qualifiziert ihre Aufgaben erfüllen können. Angesichts der vielfältigen Unterstützung der Lebensmittelkontrolle durch das Land wird derzeit kein zusätzlicher Bedarf gesehen. Jochen Hartloff Staatsminister