Drucksache 16/2179 27. 03. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. April 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rettungshubschraubereinsätze BWZK Koblenz und Elisabeth-Krankenhaus Neuwied Die Kleine Anfrage 1420 vom 4. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe sind für die Instandsetzung des Rettungshubschrauberlandeplatzes des Elisabeth-Krankenhauses Neuwied im Zuge der Renovierungsmaßnahmen des Krankenhauses Kosten entstanden und in welcher Höhe ist eine finanzielle Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz erfolgt? 2. Wie viele Einsätze ist der Rettungshubschrauber des Elisabeth-Krankenhauses Neuwied im Jahr 2012 geflogen? 3. Wie viele Einsätze ist der Rettungshubschrauber des Bundeswehrzentralkrankenhauses (BWZK) in Koblenz in Jahr 2012 geflo- gen? 4. Wer entscheidet nach welchen Kriterien, ob der Rettungshubschrauber des BWZK Koblenz oder der des Elisabeth-Kranken- hauses Neuwied einen Rettungseinsatz fliegt? 5. Auf welcher Grundlage wird entschieden, in welches der beiden Krankenhäuser der gerettete Patient gebracht wird? 6. Wie viele Patienten sind im Jahr 2012 aus Einsätzen der Rettungshubschrauber der beiden Krankenhäuser in das jeweilige Kran- kenhaus gebracht worden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. März 2013 wie folgt beantwortet: In gleicher Angelegenheit wurde dem Marienhaus-Klinikum – Klinik für Orthopädie, Unfallchirurgie, Wirbelsäulenchirurgie –, und zwar den Herren Dr. Weimer, Dr. Fresenius und Dr. Richter mit Schreiben des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur vom 20. September 2012, sehr ausführlich und mit statistischen Angaben und Diagrammen versehen, geantwortet. Auf der Grundlage der Auskünfte des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sowie der ADAC-Luftrettung GmbH in München beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Hubschrauberlandeplatz des Elisabeth-Krankenhauses Neuwied ist Teil einer größeren Baumaßnahme am Krankenhaus zur Erweiterung des Bettenhauses, die vom Land gefördert worden ist. Die Kosten für den Hubschrauberlandeplatz sind nicht separat ausgewiesen worden. Daher ist die Zurechnung eines Förderbetrages auf den Hubschrauberlandeplatz nicht möglich. Zu Frage 2: Die Beantwortung entfällt, da das Krankenhaus Neuwied über keinen Rettungshubschrauber verfügt. Drucksache 16/2179 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Anzahl der Einsätze von Christoph 23 am Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz im Jahr 2012 belief sich auf 1 668 Gesamteinsätze. Es wurden 1 527 Patienten versorgt. Die in diesem Zusammenhang wohl wichtige Kennzahl ist die Anzahl der Einsätze, in denen der Patient direkt durch den Hubschrauber transportiert wurde: Es waren 738 Primärtransporte und 122 Verlegungen . Zu Frage 4: In der Region Koblenz gibt es mit dem am Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz stationierten Rettungshubschrauber „Christoph 23“ einen Hubschrauber, der von der ADAC-Luftrettung betrieben wird. Über den Einsatz dieses Hubschraubers entscheidet die Integrierte Leitstelle Koblenz nach dem vom Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur herausgegebenen und zuletzt im Mai 2011 aktualisierten Notarztindikationskatalog. Das Team des Rettungshubschraubers Christoph 23 hat – genauso wie die anderen bodengebundenen arztbesetzten Rettungsmittel – keinerlei Einfluss auf seine Alarmierung durch die zuständige Leitstelle . Zu Frage 5: Die Entscheidung über die Klinikzuweisung eines Notfallpatienten trifft der behandelnde Notarzt aufgrund des Erkrankungs- oder Verletzungsbildes des Notfallpatienten. Dabei wird er – im Sinne einer zügigen, klinischen Anschlussversorgung des Notfallpatienten – die nächstgeeignete Klinik auswählen, die freie Kapazitäten zur Versorgung des Notfallpatienten zur Verfügung hat. Die nächstgeeignete Klinik ist nicht grundsätzlich die nächstgelegene Klinik, weil bei bestimmten Notfallpatienten spezielle klinische Behandlungseinrichtungen dringlich notwendig sind. So muss z. B. ein Patient mit einem akuten Herzinfarkt in ein Klinikum mit der Möglichkeit der Herzkateteruntersuchung eingeliefert werden, ein Patient mit einem Schlaganfall in eine Klinik mit zertifizierter Schlaganfallstation (Stroke-Unit) und ein Schwerverletzter in ein regionales Traumazentrum. Diese Vorgaben werden von den medizinischen Fachgesellschaften (z. B. Deutsche Gesellschaft für Kardiologie, Deutsche Schlaganfallgesellschaft oder Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie) deutschlandweit aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse medizinisch-verbindlich festgelegt. Die ADAC-Luftrettung hat im Sinne einer medizinischen Erstversorgung ihrer Patienten auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft diese Vorgaben der Fachgesellschaften in ihrem Handbuch „Medizin für die medizinischen Crews“ aller Luftrettungszentren verbindlich übernommen. Zu Frage 6: Im Jahr 2012 wurden von den umliegenden Hubschraubern der gemeinnützigen ADAC-Luftrettung GmbH (hierfür hat die ADAC-Luftrettung die Datenbasis) 381 Patienten in das Bundeswehrzentralkrankenhaus und 142 in das St.-Elisabeth-Krankenhaus nach Neuwied gebracht. Die Aufteilung auf die Hubschrauber kann den Anlagen entnommen werden. Angesichts der sehr unterschiedlichen Versorgungsmöglichkeiten beider Häuser hält Herr Dr. Schlechtriemen diesen Unterschied für durchaus nachvollziehbar und gerechtfertigt. Die Hereinnahme weiterer mit Neuwied vergleichbarer Häuser in eine Analyse ist hier zwar nicht gefragt, rundet das Bild aber ab. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2179 3 Anlage 1 Anlage 2