Drucksache 16/2182 28. 03. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. April 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Folgen der geplanten Strompreisbremse Die Kleine Anfrage 1427 vom 8. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Arbeitsplätze – aufgeschlüsselt nach Betrieben und Arbeitsbereichen – werden nach Auffassung und Kenntnis der Lan- desregierung bei Einführung der sogenannten Strompreis bremse wann und warum wegfallen? 2. Welche Standorte für geplante Windräder werden nach Auffassung und Kenntnis der Landesregierung bei Einführung der so- genannten Strompreisbremse wegfallen? 3. Welche Windhöffigkeit herrscht an den von der Landesregierung genannten geplanten Stand orten, die durch die sogenannte Strompreisbremse wegfallen würden? 4. Welche Ressourcen können an den bereits belegten Windkraftstandorten durch Repowe ring erzielt werden? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. März 2013 wie folgt beantwortet: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2012 hatten die erneuerbaren Energien bereits einen Anteil von 23 % am Bruttostromverbrauch erreicht. Einen sehr großen Anteil hat dabei die Windenergie mit ca. 7,6 % am Bruttostromverbrauch . Die erneuerbaren Energien entwickeln sich zur wichtigsten Energieform der Zukunft. Aus diesem Grund muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz weiterentwickelt werden. Es wird ein EEG benötigt, das die Voraussetzungen für eine rasche Energiewende schafft. Dabei gilt es, die Einbindung der erneuerbaren Energien in den Strommarkt weiter voranzubringen, den Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien zu sichern, den weiteren Anstieg der EEG-Umlage zu begrenzen, die entstehenden Kosten gerecht zu verteilen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu sichern. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Eine Berechnung konkreter Arbeitsplatzeffekte im Zusammenhang mit einer Umsetzung der Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Strompreisbremse liegt der Landesregierung bislang nicht vor. Nach einer Studie des Bundesumweltministeriums waren im Jahr 2011 bundesweit im Bereich der Errichtung/Produktion von neuen Windenergieanlagen ca. 82 000 Personen beschäftigt. Auf Rheinland-Pfalz entfielen ca. 3 500 Personen, mehr als 2 600 davon im Rahmen der Errichtung neuer Windenergieanlagen. Das Land ist Standort bedeutender Projektierer, die in Deutschland viele Projekte entwickeln und Windräder errichten. Alleine letztes Jahr wurden in Rheinland-Pfalz 100 Anlagen neu errichtet bzw. bestehende Anlagen repowert. Aus Gesprächen mit Anlagenherstellern, Projektierern und Banken ist der Landesregierung bekannt, dass durch die von den Bundesministern Altmaier und Dr. Rösler geforderten Änderungen im EEG in Rheinland-Pfalz mehr als 100 Windenergieanlagen Drucksache 16/2182 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode gefährdet sind, da wegen der geforderten Kürzungen der Vergütungsregelungen auch das Vertrauen der Banken in eine gesicherte Finanzierung erschüttert ist. So ist beispielsweise die Forderung, dass neue Anlagen für die ersten fünf Monate keine Vergütung erhalten sollen, hoch problematisch. Dies würde ein erhöhtes Liquiditätspolster erfordern und zu einer erheblichen Erschwerung der Finanzierung führen. Die Anlagen haben gerade in ihren ersten Betriebsmonaten einen hohen Kapitalbedarf. Nach Aussagen von branchenrelevanten Akteuren wären durch die beabsichtigten Neuregelungen bis zu zwei Drittel aller neuen Windenergieanlagen auf Binnenlandstandorten gefährdet. Ähnliche Probleme gibt es auch in anderen Bereichen der erneuerbaren Energien. Zu den Fragen 2 und 3: Die Entscheidung, welche geplanten Standorte bei Einführung der sogenannten Strompreisbremse wegfallen, liegt bei den Betreibern der Anlagen. Eine Analyse bezüglich der einzelnen potenziellen Standorte kann von den Betreibern erst dann durchgeführt werden, wenn die konkreten Regelungen einer künftigen Novelle des EEG bekannt sind. Zu Frage 4: Beim Repowering werden ältere Windenergieanlagen durch leistungsfähigere Anlagen gemäß § 30 EEG ersetzt. So kann bei einer Reduzierung der Anlagenzahl und gleichzeitiger Steigerung der Leistung durch effizientere Nutzung der Standorte ein erheblicher Zuwachs des Ertrags erreicht werden. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2012 insgesamt 100 Windenergieanlagen neu errichtet. Die Gesamtanzahl der in Rheinland-Pfalz installierten Windenergieanlagen erhöhte sich aber nur um 66 Anlagen, da gleichzeitig alte Windenergieanlagen mit deutlich geringerer Leistung je Anlage abgebaut wurden. In Vertretung: Uwe Hüser Staatssekretär