Drucksache 16/2183 28. 03. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Vereinbarung zur Unterstützung der Umsetzung des Vogelschutzes an besonders für Vögel gefährlichen Mittelspannungsfreileitungen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1437 vom 11. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Am 20. August 2009 wurde in Bornheim zwischen der Landesregierung, der staatlichen Vogelschutzwarte und den Netzbetreibern eine Vereinbarung zur fristgerechten Umsetzung des § 53 BNatSchG bis 2012 unterzeichnet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Sind alle Masten nach dem 31. Dezember 2012 gemäß der Anwendungsregel (VDE-AR-N 4210-11) gesichert? 2. Wenn nein, wie viele Masten sind noch zu sichern? 3. Bis wann ist die Sicherung abgeschlossen? 4. Sehen die Netzbetreiber noch Nachholbedarf bei den bereits gesicherten Masten? 5. Wie ist die Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. März 2013 wie folgt beantwortet: Die im Jahre 2009 zwischen dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, der Vogelschutzwarte und den Netzbetreibern in Rheinland-Pfalz geschlossene Vereinbarung zur fristgerechten Umsetzung des § 41 BNatSchG (vormals § 53 BNatSchG) bis 2012 wurde am 1. August 2011 durch eine Vereinbarung ergänzt, mit der sich die Netzbetreiber zur Ausrüstung der besonders für Vögel gefährlichen Mittelspannungsfreileitungen nach der neuen Anwendungsregel VDE-AR-N 4210-11 verpflichten. Hintergrund war, dass die bis dahin in der ersten Stufe vorgenommenen Installationen an den gefährlichen Mittelspannungsfreileitungen die gewünschten Erfolge nur teilweise erzielten. Die ergänzende Vereinbarung sieht nicht nur vor, die noch ausstehenden Mittelspannungsfreileitungen nach der neuen Anwendungsregel VDE-AR-N 4210-11 auszurüsten, sondern auch die bereits vorgenommenen Installationen nachzubessern. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 1437 der Abgeordneten Christine Schneider namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Der Anteil der nach der neuen Anwendungsregel gesicherten Masten liegt bei ca. 30 %. Dies hängt damit zusammen, dass es zum Teil noch einen Bestandsschutz von herkömmlichen Sicherungssystemen gibt und die Anwendung der Regel VDE-AR-N 4210-11 erst am 1. August 2011 vereinbart wurde. Der Anteil der auf der Grundlage der Vereinbarung von 2009 und der ergänzenden Vereinbarung von 2011 gesicherten Masten wird von der Vogelschutzwarte auf 80 % geschätzt. Zu Frage 3: Es wird angestrebt, bis Ende 2013 alle gefährlichen Mittelspannungsfreileitungen gemäß Anwendungsregel VDE-AR-N 4210-11 zu sichern. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. April 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2183 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die zwischen dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, der Vogelschutzwarte und den Netzbetreibern geschlossene ergänzende Vereinbarung sieht auch die Nachrüstung von gefährlichen Mittelspannungsfreileitungen vor, die noch nicht gemäß der Anwendungsregel VDE-AR-N 4210-11 gesichert sind. Zu Frage 5: Die Naturschutzverbände waren von Beginn an eingebunden und haben sich konstruktiv eingebracht. So haben die Naturschutzverbände (GNOR und NABU) an einer landesweiten Priorisierung von gefährlichen Mittelspannungsfreileitungen mitgewirkt. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär