Drucksache 16/2184 28. 03. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. April 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ralf Seekatz (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausbau der B 255 Die Kleine Anfrage 1438 vom 12. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Planungsstand der B 255 im Abschnitt Hahner Stock bis Obersayn? 2. Wie ist der Planungsstand der B 255 Ortsumgehung Rotenbach? 3. Wie ist der Planungsstand der B 255 Ortsumgehung Langenhahn-Hölzenhausen? 4. Welche Planungsschritte für die unter 1 bis 3 genannten Abschnitte sollen in welchem Zeitraum bis zum Vorliegen des Baurechts erfolgen? 5. Wann ist aus Sicht der Landesregierung mit Baurecht für die unter 1 bis 3 genannten Abschnitte zu rechnen? 6. Was hat die Landesregierung seit meiner Anfrage, Drucksache 15/5430, bis heute unternommen, um den Ausbau der B 255 ab Langenhahn weiter zu forcieren? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. März 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Derzeit wird für die B 255 im Abschnitt Hahner Stück bis Obersayn die Entwurfsplanung erstellt. Aufgrund neuer Vorgaben war es erforderlich, die landespflegerischen Unterlagen zu überarbeiten. Derzeit wird das landespflegerische Ausgleichskonzept abgestimmt . Weiter wurde aktuell der im Bau befindliche Abschnitt der B 255, Ortsumgehung Niederahr-Oberahr-Ettinghausen, auf das Querungsbedürfnis von Wildsäugern hin untersucht. Sobald geklärt ist, wie dem Querungsbedürfnis der Wildäuger auf dem Gesamtabschnitt nachgekommen werden kann, kann die Entwurfsplanung fertiggestellt werden. Zu den Fragen 2 und 3: Bisher wurden seitens des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Diez die Raumordnungsunterlagen für die B 255, Umgehung Rothenbach , erstellt. Für die Umgehungsstraßenplanung Langenhahn-Hölzenhausen existiert auf Basis eines zweistreifigen Querschnitts ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss. Da der zweistreifige Querschnitt aufgrund der Verkehrsentwicklung heute nicht mehr ausreicht, ist eine Aufweitung auf einen dreistreifigen Querschnitt erforderlich. Für den größeren Querschnitt muss noch das Baurecht beschafft werden. Zu den Fragen 4 und 5: Eine konkrete zeitliche Angabe zu dem Abschluss der anstehenden Planungsschritte sowie zum Baurecht für die vorgenannten Maßnahmen ist bei dem aufgezeigten Sachstand noch nicht möglich. Drucksache 16/2184 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 6: Zwischen Ailertchen und Höhn soll die B 255 in einem Streckenabschnitt dreispurig ausgebaut werden. Des Weiteren soll durch Umbaumaßnahmen der Knotenpunkt B 255/B 54 auch mit Blick auf die geplante Umgehung Rennerod in seiner Leistungsfähigkeit verbessert werden. Aufgrund des Planungsstands der Maßnahme Ortsumgehung Rennerod wird der Umbau des Knotens B 255/B 54 seitens des LBM Diez prioritär betrieben, da die Maßnahme im Vorfeld des Baus der Umgehung Rennerod umgesetzt werden muss. Die technische Planung konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Derzeit wird die landespflegerische Begleitplanung erstellt, sodass die Entwurfsplanung zeitnah fertiggestellt werden kann. Die Herstellung eines dritten Fahrstreifens zwischen Ailertchen und Höhn wird auf Kapazitätsgrunden nicht prioritär betrieben und befindet sich daher noch im Stadium der Vorplanung. Die Umgehungen Ailertchen, Höhn, Hellenhahn-Schellenberg und Rehe sind im aktuellen Bundesverkehrswegeplan nachrangig eingestuft, sodass für diese Maßnahmen derzeit keine Planungsaktivitäten möglich sind. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär