Drucksache 16/2185 02. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer und Simone Huth-Haage (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Zukunft der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim Die Kleine Anfrage 1430 vom 8. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat angekündigt, entgegen ihrer bisherigen Versprechen die Gewahr sams ein richtung in Ingelheim nicht zu schließen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wieso hat die Landesregierung die Möglichkeit verworfen, die Gewahrsamseinrichtung in einer alternativen Immobilie einzu- richten? 2. Wie teuer wäre eine Verlegung der Gewahrsamseinrichtung in eine kleinere Immobilie gewesen? 3. Ist die Entscheidung der Landesregierung dahingehend zu verstehen, dass sie mittlerweile ihre Position zu den Haftbedingungen in Ingelheim geändert hat? 4. Wie sieht die mittelfristige Planung der Landesregierung für die Gewahrsamseinrichtung in Ingelheim aus? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. April 2013 wie folgt beantwortet: Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen prüft derzeit unter Beteiligung weiterer Stellen der Landesverwaltung verschiedene Varianten für Alternativen zur bestehenden Gewahrsamseinrichtung in Ingelheim. Diese Prüfung der damit zusammenhängenden vielfältigen Fragen ist innerhalb der Landesverwaltung noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung hat dies auch im Rahmen des Ausschusses für Integration, Familie, Kinder und Jugend des Landtags Rheinland-Pfalz am 17. Januar 2013 mitgeteilt (vgl. Vorlage 16/2013). Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung hat weder die in der Frage unterstellte Entscheidung noch eine andere abschließende Entscheidung getroffen. Vielmehr werden verschiedene Varianten für Alternativen geprüft. Zu 2: Eine Beantwortung der Frage ist erst nach Abschluss der Prüfung möglich. Zu 3: Eine Entscheidung ist noch nicht erfolgt. Die Position der Landesregierung zur Abschiebungshaft hat sich nicht geändert. Die Abschiebungshaft ist bundesrechtlich vorgeschrieben. Landtag und Landesregierung stimmen darin überein, dass sich Rheinland-Pfalz Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. April 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2185 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode auf Bundesebene für die Abschaffung von Abschiebehaft einsetzt (vgl. Beschluss des Landtags Rheinland-Pfalz zu Drucksache 16/1326). Das Land vermeidet Abschiebungshaft in geeigneten Fällen. Solange Abschiebungshaft aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben durchgeführt werden muss, ist es Bestreben der Landesregierung, diese so zeitlich kurz und humanitär wie möglich zu gestalten. Diesbezügliche Empfehlungen des Runden Tisches Ingelheim zur Verbesserung der Haftbedingungen setzt mein Haus seit Sommer 2011 kontinuierlich um. Beispiele hierfür sind: Bereits nach 24 Stunden werden Inhaftierte grundsätzlich in den sogenannten offenen Flur verlegt, es herrscht mehr Bewegungsfreiheit auch durch tagsüber frei zugängliche Hofflächen und mehr Freizeit- und Rückzugsräume. Auch wurden die Räumlichkeiten insgesamt freundlicher gestaltet und die Besuchszeiten erweitert. Paare können jetzt gemeinsam untergebracht werden. Zu 4: Siehe Antwort zu Frage 2. Irene Alt Staatsministerin