Drucksache 16/219 15. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Fischsterben an der Sauer Die Kleine Anfrage 144 vom 22. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: In den letzten Tagen ist es an der Sauer zu einem Fischsterben gekommen, nachdem aufgrund von Bauarbeiten auf luxemburgischer Seite der Wasserstand abgesenkt worden ist. Der Trierische Volksfreund berichtet über mangelnde Korrespondenz der Behörden auf beiden Seiten. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Rahmen, und ggf. wann, ist die deutsche Seite über Bauarbeiten, Maßnahmen im Rahmen der Bauarbeiten und de- ren Folgen informiert worden? 2. Wo werden solche Maßnahmen koordiniert, welche Stellen arbeiten zwischen den Treffen der Grenzfischereikommission? 3. Welche Vorkehrungen sind auf deutscher Seite getroffen worden, um die Baumaßnahme und deren Folgen zu begleiten? 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung in Bezug auf die jetzige Problematik? 5. Wie will die Landesregierung solche Probleme in Zukunft ausschließen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. August 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Auf Antrag der Administration des Ponts et Chaussées, Straßenbau- und Infrastrukturbehörde Luxemburg, wurde durch die Struktur - und Genehmigungsdirektion Nord eine Plangenehmigung für Umbauarbeiten an der Wasserkraftanlage Rosport erteilt. Diese beinhaltet Regelungen zu folgenden Gewerken: – Einbau einer Turbine zur energetischen Nutzung des erforderlichen Mindestwasserabflusses in der Ausleitungsstrecke, – Fischaufstieg, Fischschutz und -abstieg am Wehr der Wasserkraftanlage Rosport, – Umbau des untersten Wehres Rosport in eine raue Rampe. In dieser Plangenehmigung wurden auch die erforderlichen naturschutzrechtlichen Aspekte behandelt. Die jetzt durchgeführten Sanierungsarbeiten am Triebwerkskanal waren nicht Gegenstand der Plangenehmigung, da sie keiner wasserrechtlichen Zulassung bedurften. Über den Baubeginn der Sanierungsarbeiten am Triebwerkskanal am 18. Juli 2011 und den damit verbundenen Abstau der Sauer um ca. 1,15 m wurde die rheinland-pfälzische Seite nicht informiert. Am 19. Juli 2011 wurde die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durch die luxemburgische Wasserwirtschaftsverwaltung über das Fischsterben an der Sauer unterhalb der Ortslage Steinheim informiert. Seitdem findet zwischen beiden Seiten ein ständiger Austausch über die notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen statt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. August 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/219 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Maßnahme befindet sich im gemeinschaftlichen Hoheitsgebiet von Luxemburg und Deutschland, dem sogenannten Kondominium . Auf der Grundlage des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze vom 19. Dezember 1984 sowie des Landesgesetzes vom 22. November 1988 zur Ausführung des Vertrages (GVBl. 1988 S. 269) ist bei Maßnahmen im gemeinschaftlichen Hoheitsgebiet sowohl das luxemburgische als auch das deutsche Recht zu beachten. Gemäß Artikel 8 des Vertrages vom 19. Dezember 1984 handeln die Vertragsstaaten im gemeinschaftlichen Hoheitsgebiet im gegenseitigen Einvernehmen, das zwischen den jeweils zuständigen Behörden der Vertragsstaaten hergestellt wird. Zuständig für wasserrechtliche Tatbestände sind in dem zum Gebiet von Rheinland-Pfalz gehörenden Teil des Kondominiums die Wasserbehörden, die nach dem Landeswassergesetz (LWG) zuständig sind. Für die Koordinierung solcher Maßnahmen finden im Vorfeld diverse Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Behörden aus Luxemburg und Deutschland, in denen man sich über die notwendigen fachlichen und rechtlichen Regelungen verständigt, statt. Zu den Fragen 3 bis 5: Zur weiteren Verbesserung der Kommunikation wird für die Durchführung der gesamten weiteren Baumaßnahme ein „Begleitausschuss “ zwischen den beteiligten Behörden aus Luxemburg und der SGD Nord eingerichtet. Dadurch sollen in Zukunft derartige Vorfälle vermieden werden. Zur Feststellung der aktuellen Situation soll mit Beteiligung der Umwelt- und Fischereiverbände ein Monitoring an den beiden Nebenarmen der Sauer durch ein Sachverständigenbüro erfolgen. Diese Maßnahme soll im Sinne des Verursacherprinzips von Luxemburg finanziert werden. Ulrike Höfken Staatsministerin