Drucksache 16/2191 03. 04. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. April 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes und Brigitte Hayn (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Anmeldesituation an den weiterführenden Schulen Die Kleine Anfrage 1435 vom 8. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie stellt sich, gegliedert nach Schularten, die Anmeldesituation an den weiterführenden Schulen für das kommende Schuljahr im Vergleich zum aktuellen Schuljahr dar? 2. Wie viele Schulen, gegliedert nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt und Schularten, werden nach aktuellem Anmeldestand nicht die Mindestzügigkeit erreichen? 3. In wie vielen Gymnasien wird es, gegliedert nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt, aufgrund reduzierter Klassenmesszahlen in der Orientierungsstufe im Vergleich zum aktuellen Schuljahr zu Klassenmehrbildungen kommen? 4. Welche Planungen gibt es in der entsprechenden Arbeitsgruppe der Landesregierung in Bezug auf Realschulen plus, die die Zügigkeit dauerhaft unterschreiten? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. April 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Anmeldezahlen dienen als Planungsdaten im Rahmen der Unterrichtsorganisation und der Personalversorgung der Schulen. Sie werden erstmals nach dem Anmeldeverfahren im Februar in den vorläufigen Gliederungsplänen dokumentiert. Die Schulleitungen aktualisieren die Anmeldezahlen in individuellen, unregelmäßigen Abständen, um z. B. Zu- und Wegzüge oder nachgeholte Anmeldungen zu berücksichtigen. Von daher verändern sich die Anmeldezahlen einer Schule bis zum amtlichen Statistikstichtag (bei den allgemeinbildenden Schulen im nächsten Schuljahr am 5. September 2013) ständig. Deshalb sind für das Schuljahr 2012/2013 nicht die Anmeldezahlen, sondern die endgültigen Schülerzahlen angegeben. Bei den Integrierten Gesamtschulen und den Schulen in freier Trägerschaft besteht ein vorgezogener Anmeldetermin (§ 13 Abs. 2 ÜSchO). An diesen Schulen liegen die Anmeldezahlen i. d. R. über den tatsächlichen Aufnahmezahlen, weil aus Gründen der Kapazität bzw. wegen der durch Organisationsverfügung festgelegten Zügigkeit dieser Schulen oft nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden können. Schülerinnen und Schüler, die an diesen Schulen nicht aufgenommen werden können, werden zum regulären Anmeldetermin (§ 12 Abs. 3 Satz 1 ÜSchO) nochmals an anderen Schulen angemeldet. Insbesondere an Realschulen plus ist darüber hinaus mit nachträglichen Anmeldungen zu rechnen. Für das Schuljahr 2013/2014 sind deshalb ebenfalls die Aufnahmezahlen , allerdings nach derzeitigem Stand, angegeben. Die Schülerzahlen der schulartübergreifenden Orientierungsstufen werden für das Schuljahr 2013/2014 entsprechend der Regelung in der zum 1. Februar 2013 in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift „Einrichtung und Organisation der schulartübergreifenden Orientierungsstufe“ zu gleichen Anteilen den beteiligten Schulen zugeordnet. Die Aufnahmezahlen für das Schuljahr 2012/2013 und die Aufnahmezahlen für das Schuljahr 2013/2014 nach dem derzeitigen Stand der Rückmeldungen der Schulen sind folgender Tabelle zu entnehmen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass im Schuljahr 2012/2013 ein Jahrgang in die weiterführenden Schulen aufgenommen wurde, der 14 Monate umfasste. Für das Schuljahr 2013/2014 umfasst die Aufnahme wieder einen regulären Jahrgang von zwölf Monaten. Drucksache 16/2191 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Mindestzügigkeit der Gymnasien (Zweizügigkeit) wird an allen Schulen erreicht. 2 Schulart Schülerinnen und Schüler der Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen im Schuljahr fünften Klassen im Schuljahr 2012/2013 *) (Aufnahmen) 2013/2014 (Aufnahmen) Hauptschule 170 71 **) Realschule 1 013 703 **) Realschule plus 13 796 11 635 Gymnasium 16 193 15 299 Integrierte Gesamtschule 6 195 5 910 Summe 37 367 33 618 Landkreis/kreisfreie Stadt Realschulen plus Integrierte Gesamtschulen Landkreis Ahrweiler 3 Landkreis Altenkirchen 1 Landkreis Alzey-Worms 4 Landkreis Bad Dürkheim 2 Landkreis Bad Kreuznach 5 Landkreis Bernkastel-Wittlich 3 Landkreis Birkenfeld 3 Landkreis Cochem-Zell 3 Landkreis Donnersbergkreis 2 Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm 2 Landkreis Germersheim 3 Landkreis Kaiserslautern 3 Landkreis Kusel 1 Landkreis Mainz-Bingen 2 Landkreis Mayen-Koblenz 2 Landkreis Neuwied 3 Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis 3 1 Landkreis Rhein-Lahn-Kreis 2 Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis 2 Landkreis Südliche Weinstraße 1 Landkreis Südwestpfalz 4 Landkreis Trier-Saarburg 2 Landkreis Vulkaneifel 5 Landkreis Westerwald 1 Stadt Frankenthal 1 Stadt Kaiserslautern 1 Stadt Koblenz 2 Stadt Ludwigshafen 2 Stadt Pirmasens 2 Stadt Speyer 1 Stadt Trier 2 Stadt Worms 1 *) Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz; Amtliche Schulstatistik. **) Schulen in freier Trägerschaft. Zu Frage 2: Die Anzahl der Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen, die nach den vorliegenden Anmeldezahlen die Regelmindestzügigkeit (Realschule plus: Dreizügigkeit, Integrierte Gesamtschule: Vierzügigkeit) nicht erreichen, ist folgender Tabelle zu entnehmen: Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2191 Gleichzeitig sind voraussichtlich in elf Landkreisen/kreisfreien Städten an den Gymnasien insgesamt 14 Klassen weniger zu bilden als im Schuljahr 2012/2013. Zu Frage 4: Die Arbeitsgruppe aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat, wie im Ausschuss für Bildung am 24. Mai 2012 von Herrn Staatssekretär Beckmann angekündigt, Vorschläge erarbeitet, wie mit Fragen der Ausnahme von der Mindestzügigkeit aus siedlungsstrukturellen Gründen umgegangen werden kann. Nach umfassender Diskussion innerhalb des Ministeriums und der ADD liegt nun ein Entwurf für „Leitlinien zur Prüfung von Ausnahmen von der Mindestgröße bei Realschulen plus“ vor, der zunächst den kommunalen Spitzenverbänden vorgestellt wurde. Nach den Osterferien werden die Eckpunkte mit dem Haupt- und dem Bezirkspersonalrat für die staatlichen Lehrkräfte an Realschulen plus diskutiert. Den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung soll der Entwurf in der nächsten Sitzung am 2. Mai 2013 vorgestellt werden. Die Ergebnisse aus diesen Gesprächen und Diskussionen werden gegebenenfalls in die endgültige Fassung der Leitlinien einfließen. Sobald diese vorliegt, werden Landkreise und kreisfreie Städte, die nach § 91 Abs. 3 SchulG für die Schulentwicklungsplanung zuständig sind, über die Leitlinien informiert. Doris Ahnen Staatsministerin 3 Zu Frage 3: Eine Übersicht der Anzahl von Gymnasien, die nach derzeitigem Anmeldestand aufgrund der verminderten Klassenmesszahl im Schuljahr 2013/2014 mehr Klassen zu bilden haben als im aktuellen Schuljahr, ist folgender Tabelle zu entnehmen: Landkreis/kreisfreie Stadt Gymnasien Landkreis Bad Dürkheim 1 Landkreis Bernkastel-Wittlich 1 Landkreis Mainz-Bingen 5 Landkreis Neuwied 2 Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis 1 Landkreis Rhein-Lahn-Kreis 1 Stadt Frankenthal 2 Stadt Speyer 3 Stadt Trier 1 Summe Rheinland-Pfalz 17