Drucksache 16/2196 04. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hedi Thelen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Aktuelle Situation der Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1442 vom 15. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Aus einigen Regionen des Landes ist bekannt, dass sich bei der Ausschreibung von Pflegestützpunkten keine Träger mehr finden, die diese Aufgabe übernehmen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Pflegestützpunkte wurden vor Ablauf der Verträge aufgegeben? 2. Welche Pflegestützpunkte konnten im Rahmen einer Neuausschreibung nicht mehr an entsprechende Träger vergeben werden? 3. Wie wird in dieser Zeit die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt? 4. Welche Gründe sind der Landesregierung bekannt, die die Träger davon abhalten, diese Aufgabe zu übernehmen? 5. Welche Lösungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. April 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Auf der Grundlage des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, sowie des Landesrahmenvertrages über die Errichtung, Arbeit und Finanzierung von Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz wurde zum 1. Januar 2009 die bestehende Struktur der 135 Fachkräfte der Beratung und Koordinierung zu Pflegestützpunkten weiterentwickelt. In den Pflegestützpunkten arbeiten die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung gemeinsam mit den Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern der Pflege- und Krankenkassen unter einem Dach zusammen. Für die Aufgabenbereiche der Beratung und Koordinierung nach dem Landesgesetz sowie der Pflegeberatung nach § 7 a des Elften Buches Sozialgesetzbuch stehen je Pflegestützpunkt bis zu 1,5 Vollzeitstellen zur Verfügung (je Aufgabenbereich durchschnittlich 0,75 Vollzeitstellen). Träger der Pflegestützpunkte sind die Pflegekassen und Krankenkassen, die Landkreise und kreisfreien Städte sowie das Land. Die Träger der Pflegestützpunkte kooperieren eng mit den Trägern der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung. Entsprechende Verträge je Pflegestützpunkt wurden abgeschlossen. Alle 135 Pflegestützpunkte sind eingerichtet und bisher wurden keine Pflegestützpunkte von den Trägern aufgegeben. Aktuell sind im Rahmen der Neuausschreibung der Trägerschaften für die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung in den Pflegestützpunkten lediglich die Trägerschaften für die Beratungsbereiche in Oppenheim (Landkreis Mainz-Bingen) sowie für Thalfang (Landkreis Bernkastell-Wittlich) offen. Die Beteiligten vor Ort führen derzeit entsprechende Gespräche. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Mai 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2196 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: In den Pflegestützpunkten werden die Aufgaben nach dem Landesgesetz, der Pflegeberatung nach § 7 a des Elften Buches Sozialgesetzbuch und die weiteren Aufgaben des Pflegestützpunktes nach § 92 c des Elften Buches Sozialgesetzbuch wahrgenommen. Darüber hinaus sind alle Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz wohnortnahe Anlaufstellen, die gleichzeitig auch Ausgangspunkt für eine aufsuchende Beratung beziehungsweise eine Beratung in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen sind. In allen 135 Pflegestützpunkten ist sichergestellt, dass mehrere Fachkräfte mit einem Stellenumfang von bis zu 1,5 Vollzeitstellen tätig sind. In Rheinland-Pfalz verfügen wir insgesamt über bis zu 202,5 Vollzeitstellen. Mit dieser wohnortnahen Struktur ist die Versorgung der Bevölkerung mit einer umfassenden Beratung sichergestellt, selbst dann, wenn eine Stelle in einem Pflegestützpunkt vorübergehend einmal nicht besetzt sein sollte. Zu 4.: Auch wenn sich die Landesregierung in Einzelfällen für eine nahtlose Wiederbesetzung eingebracht hat, sind nicht in allen Fällen die Gründe im Detail bekannt. Erfahrungsgemäß spielen durchaus auch finanzielle Überlegungen bei einzelnen Trägern eine Rolle. Zu 5.: Die aus dem Jahr 2006 stammenden gesetzlichen Regelungen sind aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Weiterentwicklung der Beratungs- und Koordinierungsstellen zu Pflegestützpunkten anzupassen. Im Rahmen der Novellierung wird auch diskutiert werden, inwiefern eine Öffnung der Trägerschaft der Fachkräfte über die ambulanten Pflegedienste hinaus erfolgen kann. Alexander Schweitzer Staatsminister